Steuererklärung
Sonderausgaben angeben
Wenn das Finanzamt die Hand aufhält, sind Steuerzahler für jeden Tipp dankbar, mit dem sie vielleicht doch noch ein bisschen Geld sparen können: Für alle, die jetzt immer noch nicht - obwohl der 30. September schon lange vorbei ist - ihre Steuererklärung abgegeben haben, oder die gerade in diesen Tagen ihren Steuerbescheid erhalten, unser Tipp: Sonderausgaben angeben!
Beispiel:
Gustav Maier aus Friedrichsthal ist verheiratet mit Gisela - sie ist Hausfrau und hat kein eigenes Einkommen. Gustav arbeitet auf dem Bau. Sein Jahresarbeitslohn für 2000 betrug brutto 75.000 Mark. Gustav Maier war schon immer ein auf Sicherheit bedachter Mensch. Er hat jede Menge Versicherungen abgeschlossen. Und nicht erst seit der Riester-Rente hat er die private Vorsorge im Auge.
Vorsorgeaufwendungen:
Insgesamt gibt er im Jahr 16.000 Mark für seine Versicherungen aus. Die kommen schnell zusammen: Seine Sozialversicherungsabgaben vom Lohn, also seine BfA-Beiträge, sein Arbeitnehmer-Anteil für die Rente, für die Krankenversicherung, für die Pflegeversicherung. Private Zusatzkrankenversicherungen inklusive Auslandskrankenschutz wie z.B. Krankenhaustagegeld und Krankentagegeldversicherung. Haftpflichtversicherung für sich selbst, für das Auto, für Tiere oder auch zum Beispiel für ein Motorsportboot. Private Renten- und Lebensversicherungen
Sonderausgaben:
Bisher konnte er alle diese Ausgaben aber nur bis zu einer Höhe von knapp 8000 Mark geltend machen. Dieser sogenannte Sonderausgabenhöchstbetrag ist abhängig vom individuellen Einkommen. In der Regel ist der Grundhöchstbetrag von knapp 8000 Mark schnell erreicht. Alles was darüber lag, hat er zwar auch bezahlt, das wurde von den Finanzbeamten aber nicht anerkannt. Das könnte sich jetzt durch ein anstehendes Urteil des Bundesfinanzhofes ändern. Wenn das Gericht zugunsten der Steuerbürger entscheidet, müssen die Finanzbeamten in Zukunft die Sonderausgaben neu berechnen und in größerem Umfang anerkennen - das gilt dann auch rückwirkend.
Vorläufigkeitsvermerk:
Bis das Urteil gefällt ist, ergehen alle Steuerbescheide mit einem sogenannten VORLÄUFIGKEITSVERMERK in punkto Vorsorgeaufwendungen.
Also sollten alle wie Gustav peinlich genau darauf achten, ob dieser Vermerk auch auf ihrem Steuerbescheid steht. Sonst droht im Falle des Falles der Verlust von möglichen Steuererstattungen. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt, unter Hinweis auf die beim Bundesfinanzhof anhängigen Verfahren [Aktenzeichen: XI R 17/00 und XI R 41/99], bei fehlendem Vorläufigkeitsvermerk Einspruch zu erheben.
Was noch wichtig ist:
Alle Belege für Vorsorgeaufwendungen gründlich aufheben, und natürlich alle Vorsorgeaufwendungen, so wie Gustav das gemacht hat, genau angeben und eintragen.
Übrigens: Sachversicherungen wie z.B. Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung können nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden.