Bußgeldfallen im Ausland
Wer auf ausländischen Straßen unterwegs ist, unterliegt grundsätzlich dem dortigen Verkehrsrecht. Immer häufiger werden gerade deutsche Urlauber bereits im benachbarten Österreich, in Italien oder Frankreich schon bei geringen Verkehrssünden mit satten Geldbußen zur Kasse gebeten. Damit man nicht gleich nach der Grenze kräftig an die Urlaubsersparnisse muss, sollte man sich vorher über die Verkehrsregeln des Urlaubslandes informieren.
Nacht-Tempo-Limit in Österreich:
Zwischen 22 Uhr und fünf Uhr morgens gilt für PKW auf allen Autobahnen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h. Ausgenommen davon sind die Westautobahn A 1 (Salzburg – Wien) , die Südautobahn A 2 (Wien – Villach), die Innkreisautobahn A 8 und die Phyrnautobahn A 9.
Vorsicht für Fahranfänger in Frankreich und Portugal:
Autofahrer, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre haben, dürfen in Frankreich außerorts höchstens Tempo 80 und auf Autobahnen mit maximal 110 km/h unterwegs sein. In Portugal gilt als Fahranfänger, wer seinen Führerschein noch kein Jahr besitzt. Dann darf außerorts lediglich Tempo 90 gefahren werden. Das gilt sogar auch für Autobahnen.
Richtig blinken in Italien:
In Italien muß während des gesamten Überholvorganges geblinkt werden, sonst droht ein Bußgeld von 65 Euro.
Rote Ampel:
Das Überfahren einer roten Ampel ist bei den Nachbarn sehr viel teurer als hier: Die Belgier zum Beispiel verlangen rund 200 Euro, die Norweger fangen sogar erst mit 310 Euro an. Seit es den Euro gibt, erkennen Urlauber, dass unsere Nachbarländer für Verkehrssünden häufig viel mehr verlangen als die Deutschen.
Handy am Steuer und Promillegrenzen:
Telefonieren am Steuer ist in fast jedem Urlaubsland nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Wer es dennoch nicht lassen kann und das Handy am Ohr hat, darf mit saftigen Strafen rechnen. In Spanien beispielsweise kostet das rund 90 Euro. Autofahrer sollten im Ausland ebenfalls darauf achten, dass dort auch meist die 0,5 Promillegrenze gilt - in einigen Ländern sogar absolutes Alkoholverbot.
Parken:
Auch wenn die Parkplatzsuche im Straßengewirr ausländischer Städte oft mühsam ist, sollten Urlauber ihre Wagen auf entsprechend beschilderten Parkplätzen oder in Parkhäusern abstellen. Für ein ordnungsgemäßes - wenn auch oft gebührenpflichtiges -Parken sprechen auch die in vielen Besuchsländern empfindlich hohen Bußgelder. So kosten Parkverstöße in Deutschland zwischen fünf und 35 Euro – in Europa werden bis zu 90 Euro fällig. Achtung: In zwölf europäischen Ländern signalisieren gelbe Markierungen am Fahrbahnrand ein Park- oder Halteverbot!
Weitere Informationen:
Beim
www.adac.de//...EF69A44D644935CF9F1AF0001BAA319E6B8ED8CDC31BF0 target="_new" rel="nofollow">ADAC finden sie weitere Informationen unter Verkehr / Verkehrsvorschriften / Ausland