Thema: Delisting von T-Online!

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Strategie Hebel
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Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000VK2CN41 , DE000VY0F3B7 , DE000VY08RA8 , DE000VH7DAU2 , DE000VJ5HTC3 , DE000VJ5HTD1 .Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

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blindfish:

Thema: Delisting von T-Online!

 
23.07.01 14:35
Habe folgenden Thread auf WO gefunden:

Die schlechteste aller Nemax-Aktien,T-Online,die immer noch ueber 10% im Nemax gewichtet ist,und deren realer Wert bei maximal 0,50 Euro/Aktie liegt,wird erst bei 0,03 Euro ausgemistet,da erst dann die Marktkapitalisierung unter 20 Millionen Euro faellt.
In den USA werden Aktien ungeachtet der Marktkapitalisierung bei 1 Euro weggebuegelt.
Die Entscheidung der Deutschen Boerse ist echt fuer den Arsch  



Ohne Kommentar,
Gruß blindfish
Antworten
ecki:

t-online ist schon ein harter Fall.

 
23.07.01 14:38
Aber der größte provider Deutschlands muss entweder mal Gewinn machen, und dann ist er mehr wert (bei der Kundenzahl), oder telekom zieht sich ganz zurück und verhökert nur noch Leitungen (glaube ich aber nciht).
Ein delisting kannst du dir abschminken.
Und für ein Anziehen des NM50 brauchen wir t-online (leider).
Antworten
007Bond:

@blindfish

 
23.07.01 14:45
Ich denke US-Aktien werden in Dollar gehandelt ...

Aktien nur aufgrund ihres Wertes aus dem Markt zu werfen ist vollkommener Unsinn.

Ein sinnvoller Indikator ist in jedem Fall die Marktkapitalisierung des jeweiligen Unternehmens!

Eine Aktie mit Hilfe durch Resplitting wieder oberhalb eines Grenzwertes zu hiefen ist für Unternehmen, bei denen ein Delisting droht, kein Problem. Anders sieht es mit der Marktkapitalisierung aus.

Antworten
blindfish:

@ecki @007

 
23.07.01 14:51
Gehe natürlich auch nicht von einem Delisting aus. Der Beitrag ist ja auch nur kopiert! Ich fand einfach das Zahlenspiel ganz interessant.

Über die Gewichtung in den Indices sollte man aber schon mal reden! Oder - um für ein Gedankenspiel Deinem Beispiel, ecki, zu folgen - sehen wir bei T-Online in einem halben jahr tatsächlich Gewinne und damit einen Nemax50 bei 4000???

Gruß blindfish
Antworten
ecki:

Gewinne bestimmt nicht,

 
23.07.01 14:54
aber Fonds werden t-online aufs doppelte hochkaufen?
Letzlich wird es auf Dauer nur rentable Zugänge zum Internet geben. Ob von t-online oder von jemand anders. Und wen wir mehr bezahlen müssen.
Antworten
007Bond:

Ergänzung:

 
23.07.01 15:06
Ich fordere, generell und sofort Aktien von Unternehmen bei denen ein Insolvenzverfahren läuft oder beantragt ist, aus dem NEMAX zu delisten.

Nur eine solche Maßnahme macht den Neuen Markt transparenter und auch sicherer für den Anleger. Die sog. "Insolvenzen" können ja dennoch über den Freiverkehr gehandelt werden. So dass eine solche Maßnahme ja nicht unbedingt den Totalverlust des einzelnen Investors zur Folge haben muss.

Auch Hardcore-Zocker werden so mehr und mehr aus dem Markt-Segment NEMAX "geschoben".

Eine der Hauptaufgaben der Deutschen Börse sollte es doch auch sein, den Investor bzw. auf den Kleinaktionär vor übergroßen Risiken zu schützen.

Bei einigen Unternehmen des NEMAX ist schon vor Wochen bzw. Monaten das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Antworten
ecki:

@007

 
23.07.01 15:17
Das würde vielleicht dazu führen, die Insolvenz noch länger hinauszuschieben. Selbst ohne Verschleppung sind die buchhalterischen Grenzen dehnbar.
Antworten
bmeier:

Delisting ist Quatsch! Insiderregeln verschärfen!

 
23.07.01 15:24
Wenn einmal das Insolvenzverfahren läuft, ist das Unternehmen so niedrig kapitalisiert, daß man Schwankungen im Indez eh nicht mehr merkt. Außerdem haben Investoren, die regelmäßig Kontakt zum Unternehmen halten, sowieso schon verkauft!
Ich denke, die ganze Delisting - Diskussion ist totaler Quatsch. Wir brauchen den Nemax20 und ultrastrenge Insiderregeln. Vorstände müßten Käufe und Verkäufe eine Woche vorher anmelden!
Antworten
007Bond:

@ecki

 
23.07.01 15:27
Der Insolvenzantrag ist generell dann zu stellen, wenn die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens nicht mehr gegeben ist.

Daher ist mir Dein Standpunkt unverständlich, was dies mit buchhalterischen Möglichkeiten bzw. "Tricks" zu tun haben sollte.
Antworten
007Bond:

@bmeier

 
23.07.01 15:35
das Voranmelden von Käufen bzw. Verkäufen ist gesetzlich nicht durchführbar, da nicht legitim.

Zur Erklärung ein Beispiel hierzu: was würde denn passieren, wenn ein Vorstand ankündigt, dass er in einer Woche 10.000 Aktien seines Unternehmens kaufen wird. In der Zwischenzeit verdoppelt sich der Aktienkurs. Wäre es dann rechtens, dass der hiervon betroffene Vorstand immer noch Aktien seines Unternehmens kaufen muß - aber diesmal zum doppelten Preis??
Antworten
bmeier:

@007: Nein

 
24.07.01 10:10
Das würde folgendermaßen laufen: VorstandX sagt: ich kaufe 1000 Aktien meines Unternehmens zum Kurs von 60 bis 80 Euro innerhalb der nächsten 6 Wochen! Dann gibt's bei den ersten 5 Unternehmen, die das betrifft wohl ne Ralley, das stellt sich aber bald auf ein normales Niveau ein. Übrigens wie funktioniert es denn, wenn eine AG ihre eigenen Aktien zurückkauft?
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