Informationen für Aktionäre
Der Insolvenzverwalter wird im Interesse der Gläubiger tätig. Seine vornehmliche Aufgabe ist es daher, Wege zu finden, die vorhandenen Verbindlichkeiten bestmöglich zu befriedigen. Eine Sanierung des Unternehmens konnte leider nicht durchgeführt werden. Daher wurde der Betrieb der Gemeinschuldnerin bereits vor Verfahrenseröffnung fast vollständig geschlossen. Sämtliche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin werden nach den Vorschriften der Insolvenzordnung von dem Insolvenzverwalter verwertet. Der Erlös aus dieser Verwertung wird zur Bedienung der ausstehenden Forderungen der Gläubiger verwendet werden. Diese Vorgänge sind für die Aktionäre jedoch leider ohne Bedeutung. Alle Maßnahmen die z.Zt. vonseiten der Insolvenzverwaltung durchgeführt und bekannt gemacht werden, dienen ausschließlich dem Interesse der Gläubiger. Aktionäre sind jedoch Miteigentümer am Vermögen der Schuldnerin und daher keine Gläubiger. Deshalb werden diesen auch gegenwärtige und zukünftig realisierte Verwertungserlöse nicht zu Gute kommen. Diese werden in aller Regel auch keine Auswirkungen auf den Aktienkurs haben. Die Aktionäre nehmen nicht am Verteilungsverfahren teil. Eine Anmeldung der diesen evtl. durch Konkursverluste bei Aktien entstandenen Vermögensverluste zur Insolvenztabelle sind daher rechtliche ohne Bedeutung und werden, soweit diese vorgenommen werden, bestritten werden. Nur Gläubiger können ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden. Auch können leider Anfragen von Gläubigern zum momentanen Verfahrensstand der Insolvenzverwalter nicht beantwortet werden, da es sich hierbei um ein nicht öffentliches Verfahren handelt. Nur Gläubiger sind Verfahrensbeteiligte.
Der Insolvenzverwalter
Warum kaufen Leute diese Aktie noch?
WKN: 529970
Soros
Der Insolvenzverwalter wird im Interesse der Gläubiger tätig. Seine vornehmliche Aufgabe ist es daher, Wege zu finden, die vorhandenen Verbindlichkeiten bestmöglich zu befriedigen. Eine Sanierung des Unternehmens konnte leider nicht durchgeführt werden. Daher wurde der Betrieb der Gemeinschuldnerin bereits vor Verfahrenseröffnung fast vollständig geschlossen. Sämtliche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin werden nach den Vorschriften der Insolvenzordnung von dem Insolvenzverwalter verwertet. Der Erlös aus dieser Verwertung wird zur Bedienung der ausstehenden Forderungen der Gläubiger verwendet werden. Diese Vorgänge sind für die Aktionäre jedoch leider ohne Bedeutung. Alle Maßnahmen die z.Zt. vonseiten der Insolvenzverwaltung durchgeführt und bekannt gemacht werden, dienen ausschließlich dem Interesse der Gläubiger. Aktionäre sind jedoch Miteigentümer am Vermögen der Schuldnerin und daher keine Gläubiger. Deshalb werden diesen auch gegenwärtige und zukünftig realisierte Verwertungserlöse nicht zu Gute kommen. Diese werden in aller Regel auch keine Auswirkungen auf den Aktienkurs haben. Die Aktionäre nehmen nicht am Verteilungsverfahren teil. Eine Anmeldung der diesen evtl. durch Konkursverluste bei Aktien entstandenen Vermögensverluste zur Insolvenztabelle sind daher rechtliche ohne Bedeutung und werden, soweit diese vorgenommen werden, bestritten werden. Nur Gläubiger können ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden. Auch können leider Anfragen von Gläubigern zum momentanen Verfahrensstand der Insolvenzverwalter nicht beantwortet werden, da es sich hierbei um ein nicht öffentliches Verfahren handelt. Nur Gläubiger sind Verfahrensbeteiligte.
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