Telekom muß Konkurrenten Flatrate anbieten
Die Deutsche Telekom muß den mit ihr konkurrierenden Online-Providern ab 2001 einen Pauschal-Tarif (Großhandels-Flatrate) für die Internet-Nutzung zur Verfügung stellen. Eine entsprechende Entscheidung soll die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post nach Berichten aus Brachenkreisen getroffen haben. Damit soll es Wettbewerbern der Telekom-Tochter T-Online leichter gemacht werden, ihren Kunden einen von der Nutzungsdauer unabhängigen Pauschal-Tarif für die Nutzung des Internets zur Verfügung zu stellen. Vorgaben zur Höhe des Preises und zur Ausgestaltung des Tarifs machte die Behörde der Telekom den Angaben zufolge nicht.
Nach Einschätzung von Marktbeobachtern nehme damit der Konkurrenzdruck für den zuletzt von zahlreichen Personalquerelen und wenig überzeugenden Neunmonatszahlen gebeutelten Internet-Provider T-Online weiter zu.
Die Deutsche Telekom muß den mit ihr konkurrierenden Online-Providern ab 2001 einen Pauschal-Tarif (Großhandels-Flatrate) für die Internet-Nutzung zur Verfügung stellen. Eine entsprechende Entscheidung soll die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post nach Berichten aus Brachenkreisen getroffen haben. Damit soll es Wettbewerbern der Telekom-Tochter T-Online leichter gemacht werden, ihren Kunden einen von der Nutzungsdauer unabhängigen Pauschal-Tarif für die Nutzung des Internets zur Verfügung zu stellen. Vorgaben zur Höhe des Preises und zur Ausgestaltung des Tarifs machte die Behörde der Telekom den Angaben zufolge nicht.
Nach Einschätzung von Marktbeobachtern nehme damit der Konkurrenzdruck für den zuletzt von zahlreichen Personalquerelen und wenig überzeugenden Neunmonatszahlen gebeutelten Internet-Provider T-Online weiter zu.