Telekom-Chef Sommer stürzt ab

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Peet:

Telekom-Chef Sommer stürzt ab

 
19.06.02 22:09
Telekom-Chef Sommer stürzt ab
 

Ron Sommer, Vorstandschef der Deutschen Telekom, hat das Vertrauen der Aktionäre weitgehend verloren. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage unter Privatanlegern, die das Meinungsforschungsinstitut Emnid für das Manager Magazin durchgeführt hat.

Nur noch 20 Prozent der privaten Aktionäre in Deutschland glauben demnach, dass Sommer den Aktienkurs des angeschlagenen Telekommunikationskonzerns wieder nachhaltig steigern kann. Drei Viertel der Investoren haben sich von dem ehemaligen Börsenstar abgewandt. Mit diesem Ergebnis landet der Telekom-Chef auf dem letzten Platz des mm-Börsenbarometers.

Am höchsten im Kurs steht - wie bereits vor drei Monaten - BMW-Primus Helmut Panke. 74 Prozent der Befragten sind der Meinung, der frisch gekürte Vorstandschef werde den BMW-Aktienkurs nachhaltig steigern können. Panke führt im Börsenbarometer vor Porsche-Chef Wendelin Wiedeking (70 Prozent Zuspruch), VW-Vormann Bernd Pischetsrieder (ebenfalls 70 Prozent) und DaimlerChrysler-Lenker Jürgen Schrempp (63 Prozent).

Die Umfrage zeigt zugleich: Trotz der desolaten Entwicklung an den Weltbörsen halten die deutschen Privatanleger den Aktien die Treue. Jeder zweite Befragte nennt Aktien oder Aktienfonds als bevorzugte Anlageform. Dabei favorisieren die Investoren Papiere aus der Chemie- und Pharmaindustrie, gefolgt von der Informationstechnologie. (as)  
 
[ Mittwoch, 19.06.2002, 17:28 ]


Telekom-Chef Sommer stürzt ab 697259

bye peet
Absauger:

hallo peet

 
19.06.02 22:20

das möchte ich jedem ersparen. Anleihen haben die doch reichlich oder?

cu

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Risiko Aktienanleihen

Was von den Bank-Lockangeboten mit Superzinsen wirklich zu halten ist

Mit Zinssätzen von bis zu 30 Prozent pro Jahr locken viele Banken und Sparkassen zum Kauf sogenannter Aktienanleihen. Dabei handelt es sich um festverzinsliche Wertpapiere, deren Erfolg von der Entwicklung der entsprechenden Aktien abhängig ist. Der Anleger legt einen festen Geldbetrag für einen genau bestimmten Zeitraum an. Steigt die dem Papier zu Grunde liegende Aktie über einen vorab festgelegten Kurs – den sogenannten Basispreis – erhält der Anleger nach Ablauf der Anleihe einen vereinbarten Zinsbetrag sowie seinen Anlagebetrag zurück. Bei in der Regel nur einjähriger Laufzeit ist dies ein lukratives Geschäft.

Sinken die Aktien jedoch unter den vereinbarten Basispreis, bekommt der Anleger ebenfalls die Zinsen, muss aber eine im vorhinein vereinbarte Anzahl von Aktien abnehmen. Für den Anleger bedeutet dies in der Regel schwere Verluste. Denn der Aktienkurs ist zu diesem Zeitpunkt auf ein Niveau gefallen, auf dem auch der üppige Zinssatz das geringe Kursniveau nicht ausgleichen kann. Experten schätzen, dass bis zu 50 Prozent der Investoren bei diesem Produkt Verluste eingefahren haben.

Verwirrend ist dabei der Begriff "Aktienanleihe", der die Sicherheit einer Anleihe vorgaukelt. In Wirklichkeit handelt es sich aber um ein verdecktes Termingeschäft, also eine Wette gegen die Bank, die der Anleger nur selten gewinnen kann. Aus diesem Grund sind diese Produkte an den wichtigsten Finanzplätzen der Welt nicht erhältlich. So haben die Behörden in Großbritannien, den USA und Japan Aktienanleihen wegen ihres verschleierten Risikos verboten.


Anlegerschützer fordern daher eine bessere Aufklärung über diese Produkte und die eindeutige Einstufung als Termingeschäft durch die Behörden. Dies würde den Kreditinstituten eine umfassende Beratung auferlegen. Das Kammergericht Berlin (Az. 29 U 7237/00, 16.5.2001) hat im Fall eines Anlegers zumindest ein terminähnliches Geschäft festgestellt, weshalb die Bank schriftlich über die Risiken hätte aufklären müssen. Da sie das nicht getan hat, muss sie Schadenersatz zahlen. Allerdings ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig. Aktionärsschützer hoffen daher, dass die nächste und letzte Instanz, der Bundesgerichtshof, ebenfalls im Sinne des Klägers entscheidet und damit Aktienanleihen eindeutig als Termingeschäfte einstuft. Dann könnten auch andere geschädigte Anleger auf Regressansprüche pochen.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. empfiehlt Privatanlegern die Hände von dieser Anlageform zu lassen und stattdessen lieber direkt in Rentenpapiere oder Aktien zu investieren, da hier das Risiko besser überschaubar ist.

Service-Informationen:

Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.
Postfach 35 01 63
40443 Düsseldorf
Tel.: 0211/6697-01

MOTORMAN:

Wo die T-Aktie bei 100€ stand war Ron der Held

 
20.06.02 00:50
aber nun wird gejammert. Also ne knappe Versiebenfachung innerhalb so einer kurzen Zeit gibt's auch nicht häufig - inkl. politischer Unterstützung.

Gute Nacht.
m o t o r m a n
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