Neben Kaffee, Satin-Bettwäsche und elektrischen Zahnbürsten gibt es bei Tchibo jetzt auch Rentenversicherungen. Verbraucherschützer bemängeln allerdings die Art und Weise, wie für die Police geworben wird.
Hamburg - Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat den Hamburger Kaffee- und Handelskonzern Tchibo und den Kölner Versicherer Axa aufgefordert, ihre derzeitige Werbung für das gemeinsame Rentenangebot einzustellen. Beide Unternehmen wurden abgemahnt und haben nun bis Mittwoch Zeit, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Sonst droht eine Vertragsstrafe.
Nach Ansicht der Verbraucherschützer fehlen den Tchibo-Verträgen die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über die Zertifizierung. Diese komme in den Faltblättern ("Rente: Riester. Tarif: Tchibo") zu kurz, so vzbv-Versicherungsexperte Wolfgang Scholl. Bemängelt wird außerdem die ungewöhnliche Art des Versicherungs-Abschlusses. Bei den Tchibo-Policen komme der Vergleich zu kurz, so Scholl. Hier würden in der Regel nicht erst unterschiedliche Angebote eingeholt, sondern gleich ein Vertrag unterschrieben.
Beim Versicherer Axa sorgt die Abmahnung nur für mäßige Aufregung. Hier werde schließlich nicht das Produkt an sich in Frage gestellt, sagt Konzern-Sprecher Ingo Koch. Sollte es nötig sein, werde man die Kommunikation des Angebotes noch einmal überdenken. Der Sachverhalt werde derzeit geprüft.
Tchibo hatte in der vergangenen Woche bekannt gegeben, in seinen Filialen künftig auch so genannte Riester-Renten verkaufen zu wollen. Partner der Aktion ist der Versicherer AXA. Tchibo wirbt mit geringen Bearbeitungsgebühren und hohen Renditen.
Verbraucherschützer raten weiterhin, mit dem Abschluss von so genannten Riester-Renten noch zu warten. Erst Mitte des Jahres sei es möglich, alle Varianten der Riester-Förderung zu vergleichen, so die vzbz.
Hamburg - Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat den Hamburger Kaffee- und Handelskonzern Tchibo und den Kölner Versicherer Axa aufgefordert, ihre derzeitige Werbung für das gemeinsame Rentenangebot einzustellen. Beide Unternehmen wurden abgemahnt und haben nun bis Mittwoch Zeit, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Sonst droht eine Vertragsstrafe.
Nach Ansicht der Verbraucherschützer fehlen den Tchibo-Verträgen die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über die Zertifizierung. Diese komme in den Faltblättern ("Rente: Riester. Tarif: Tchibo") zu kurz, so vzbv-Versicherungsexperte Wolfgang Scholl. Bemängelt wird außerdem die ungewöhnliche Art des Versicherungs-Abschlusses. Bei den Tchibo-Policen komme der Vergleich zu kurz, so Scholl. Hier würden in der Regel nicht erst unterschiedliche Angebote eingeholt, sondern gleich ein Vertrag unterschrieben.
Beim Versicherer Axa sorgt die Abmahnung nur für mäßige Aufregung. Hier werde schließlich nicht das Produkt an sich in Frage gestellt, sagt Konzern-Sprecher Ingo Koch. Sollte es nötig sein, werde man die Kommunikation des Angebotes noch einmal überdenken. Der Sachverhalt werde derzeit geprüft.
Tchibo hatte in der vergangenen Woche bekannt gegeben, in seinen Filialen künftig auch so genannte Riester-Renten verkaufen zu wollen. Partner der Aktion ist der Versicherer AXA. Tchibo wirbt mit geringen Bearbeitungsgebühren und hohen Renditen.
Verbraucherschützer raten weiterhin, mit dem Abschluss von so genannten Riester-Renten noch zu warten. Erst Mitte des Jahres sei es möglich, alle Varianten der Riester-Förderung zu vergleichen, so die vzbz.