Vorerst keine Rückkehr
T-Online bleibt ohne Mutter
Der Internetanbieter T-Online darf vorerst nicht in seinen Mutterkonzern Deutsche Telekom eingegliedert werden. Das Landgericht Darmstadt wies einen Antrag von T-Online ab, die Fusion beider Unternehmen trotz zahlreicher Klagen von Kleinaktionären sofort wirksam werden zu lassen.
Dem Gericht lag eine Klage von T-Online auf sofortigen Vollzug der im April beschlossenen Verschmelzung vor. Bisher konnte das Votum der T-Online-Hauptversammlung wegen der Klagen zahlreicher Kleinaktionäre nicht umgesetzt werden. Diese fühlen sich durch das Umtauschangebot für ihre Aktien von lediglich 8,99 Euro benachteiligt. Denn beim Börsengang von Europas größtem Internetanbieter vor fünf Jahren kostete die T-Online-Aktie noch 27 Euro.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde über die Zulässigkeit der Fusion erst im Hauptsacheverfahren entschieden.
Eine Entscheidung dürfte dann erst in mehreren Jahren fallen. Die Hauptversammlung der T-Online AG hatte am 29. April 2004 mit einer Mehrheit von 99,46 Prozent der Verschmelzung mit der Deutschen Telekom zugestimmt. Gegen die Verschmelzung wehren sich nach Angaben des Gerichts die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), mehrere britische Fondsgesellschaften sowie private Aktionäre von T-Online.
Die Vertreter des Internetdienstleisters hatten vor Gericht gewarnt, sollte es zu keiner raschen Fusion kommen, müsse T-Online mit gravierenden Nachteilen rechnen. Das Internetunternehmen stehe in einem immer härteren Wettbewerb und könne sich gegen Wettbewerber nur behaupten, wenn das Unternehmen gemeinsam mit der Telekom auftrete.
Der Anwalt der SdK hatte dagegen vor einer Eintragung der Fusion vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens gewarnt. Ein solcher Schritt sei faktisch nicht mehr rückgängig zu machen. Die Telekom habe ihre Internettochter von Anfang an gebremst. So seien die beim Börsengang von T-Online eingenommenen mehr als vier Mrd. Euro nicht in die Entwicklung des Internetgeschäfts investiert, sondern weitgehend als Darlehen an die Telekom weiter gereicht worden.
Der Ausgang des Darmstädter Verfahrens galt zunächst als offen. Jedoch hatte die Vorsitzende Richterin bei der mündlichen Verhandlung Anfang November die sofortige Eingliederung skeptisch beurteilt. Entscheidend sei, ob ohne eine sofortige Verschmelzung wesentliche Nachteile für die Unternehmen entstünden, sagte die Richterin.