Hallo,
das Unternehmen beantragt das Listing am Neuen Markt zu beenden und dafür am Geregelten Markt gelistet zu werden.
Hier die Voraussetzungen für die einzelnen Marktsegmente:
Geregelter Markt
Der Geregelte Markt ist ein organisierter Markt im Sinne von § 2 Abs.5 des Wertpapierhandelsgesetzes. An der FWB Frankfurter Wertpapierbörse werden derzeit fast 170 Aktien und rund 1.400 Anleihen in diesem Marktsegment gehandelt. Vor der Aufnahme des Handels muss ein Emittent ein öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren durchlaufen. Zusammen mit mindestens einem Kreditinstitut, einem Finanzdienstleistungsinstitut oder einem Unternehmen, das nach § 53 Abs.1, Satz 1 oder § 53b Abs.1, Satz 1 des Gesetzes über Kreditwesen tätig ist, muss der Emittent einen Antrag bei der Zulassungsstelle der FWB einreichen. Ist das Unternehmen bereits an einer anderen deutschen Börse zum Geregelten Markt zugelassen, so kann die Zulassung ohne ein begleitendes Institut beantragt werden.
Die rechtlichen Grundlagen für die Zulassung sind im Einzelnen im Börsengesetz, in der Börsenordnung der FWB und in der Verkaufsprospekt-Verordnung geregelt. Die Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten sind im Geregelten Markt weniger streng als im Amtlichen Handel.
ZULASSUNGSKRITERIEN
Geregelter Markt
Mindestalter des Unternehmens ---
Emissionsvolumen Nennbetrag von mindestens Euro 250.000,00
Mindeststückzahl der Aktien ---
Aktiengattungen Stammaktien, Vorzugsaktien
Streuung der Aktien ---
Zulassungsdokument Unternehmensbericht mit den wesentlichen Angaben, die notwendig sind, um dem Publikum ein zutreffendes Urteil über den Emittenten und die Wertpapiere zu ermöglichen. Er muss mindestens die in der Verkaufsprospekt-Verordnung vorgesehenen Angaben enthalten.
Besteht das Unternehmen noch kein Jahr, so sind die Eröffnungsbilanz, eine aktuelle Zwischenübersicht, ein Ausblick über die voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das laufende und das folgende Geschäftsjahr sowie Planzahlen für mindestens die folgenden drei Geschäftsjahre anzugeben.
Publikationssprache Deutsch / für ausländische Unternehmen Deutsch oder Englisch
Haltepflicht für Altaktionäre ---
Entscheidendes Gremium Zulassungsausschuss
Rechtliche Basis Börsengesetz (§ 71 ff.), Börsenordnung (§§ 56 ff.), Verkaufsprospekt-Verordnung
Sonstiges Handelsüberwachung (HüSt)
Übernahmekodex Akzeptanz empfohlen
Organisierter Markt i.S.v. § 2 Abs. 5 WpHG Ja
© Deutsche Börse AG
FOLGEPFLICHTEN
Geregelter Markt
Jahresabschlüsse Veröffentlichung obligatorisch
Zwischenberichte obligatorisch; entsprechend Amtlicher Handel
Ad-hoc-Publizität gemäß §15 WpHG obligatorisch
Veränderung des Stimmrechtsanteils gemäß §21 WpHG ---
Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte ---
Publikationssprache Deutsch oder Englisch für ausländische Emittenten
Sonstiges ---
© Deutsche Börse AG
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Neuer Markt: Das Wachstumssegment
Der Neue Markt ist ein von der Deutsche Börse AG entwickeltes Handelssegment und richtet sich speziell an junge, innovative Unternehmen aus Wachstumsbranchen. Es ermöglicht in- und ausländischen Unternehmen die Eigenkapitalaufnahme über die Börse und bietet risikobereiten privaten und institutionellen Investoren hochrentable Anlagemöglichkeiten mit diversifizierbaren Risiken. Dabei verpflichten sich die Unternehmen zur Einhaltung besonders hoher Standards an Publizität und jederzeitiger Handelbarkeit ihrer Aktie. Seit seinem Start am 10. März 1997 haben sich mehr als 340 Unternehmen für eine Handelsaufnahme im Neuen Markt entschieden. Waren im Jahr 1997 11 Neuemissionen zu verzeichnen, so waren es 1998 schon 40, 1999 132 und im Jahr 2000 133 IPOs. Der Erfolg des Neuen Markts schlägt sich auch in seiner Attraktivität für immer mehr ausländische Unternehmen nieder. Ende April 2001 zählte das deutsche Wachstumssegment bereits 56 ausländische Teilnehmer. In kürzester Zeit hat sich der Neue Markt zu dem liquidesten europäischen Wachstumsmarkt entwickelt. Über die Aufnahme eines Wertpapiers in den Neuen Markt entscheidet die Deutsche Börse.
Der Neue Markt ist ein eigenständiges Handelssegment innerhalb des Freiverkehrs. Die Aktien des Neuen Markts werden zum Geregelten Markt zugelassen, die Handelsaufnahme findet im Neuen Markt statt.
ZULASSUNGSKRITERIEN
Neuer Markt
Mindestalter des Unternehmens Soll: drei Jahre
Emissionsvolumen Voraussichtlicher Kurswert der zu platzierenden Aktien mindestens fünf Millionen Euro; mindestens 50 Prozent des zu platzierenden Emissionsvolumens soll aus einer Kapitalerhöhung stammen.
Mindeststückzahl der Aktien 100.000
Aktiengattungen Stammaktien
Streuung der Aktien Soll: 25 Prozent, Muss: 20 Prozent (10 Prozent bei Emissionsvolumen > 100 Mio. Euro)
Zulassungsdokument Emissionsprospekt nach internationalen Standards mit allen Angaben, die für die Beurteilung des Emittenten und der Wertpapiere notwendig sind, inklusive der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Geschäftsjahre und des Anhangs sowie des Lageberichts des letzten Geschäftsjahrs bzw. seit Bestehen des Unternehmens, Rechnungslegung nach HGB (wenn rechtlich maßgeblich) und IAS oder US-GAAP.
Publikationssprache Deutsch und Englisch/für ausländische Emittenten ausschließlich Englisch möglich
Haltepflicht für Altaktionäre und Emittent sechs Monate nach Börseneinführung
Entscheidendes Gremium Vorstand Deutsche Börse AG
Rechtliche Basis Regelwerk Neuer Markt der Deutsche Börse AG, Börsenordnung
Sonstiges Handelsüberwachung (HüSt); mindestens zwei Designated Sponsors für den Handel der Aktien; Anerkennung der Grundsätze für die Zuteilung von Aktienemissionen der Börsensachverständigenkommission
Übernahmekodex Akzeptanz obligatorisch
Organisierter Markt i.S.v. § 2 Abs. 5 WpHG ja
© Deutsche Börse AG
FOLGEPFLICHTEN
Neuer Markt
Jahresabschlüsse Veröffentlichung obligatorisch, Rechnungslegung nach HGB (wenn rechtlich maßgeblich) und IAS oder US-GAAP
Zwischenberichte obligatorisch; drei Quartalsberichte pro Geschäftsjahr, der vierte wird durch den Jahresabschluss ersetzt
Ad-hoc-Publizität gemäß §15 WpHG obligatorisch
Veränderung des Stimmrechtsanteils gemäß §21 WpHG ---
Sonstiges Mindestens eine Analystenveranstaltung pro Jahr, Unternehmenskalender
Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte obligatorisch (Geschäfte von Emittent und Organmit-gliedern)
Publikationssprache Deutsch und Englisch
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Quelle: www.deutsche-boerse.com
Grüsse,
Tyler Durdan