Sunburst: 1. Juli Entscheid über Eröffnung Insolvenzverfahren
Osnabrück (vwd) - Das Amtsgericht Osnabrück wird am 1. Juli 2001 über den Antrag der Sunburst Merchandising AG, Osnabrück, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden. Der vorläufige Insolvenzverwalter komme in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Eröffnung vorliegen, teilte das Vermarktungsunternehmen am Donnerstagabend ad hoc mit. Damit seien zugleich die Bemühungen des Vorstandes und des vorläufigen Insolvenzverwalters gescheitert, durch Hereinnahme von Neuinvestoren die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft wiederherzustellen.
Wegen der bevorstehenden Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat die Sunburst AG den Angaben zufolge bei der Deutschen Börse beantragt, die Zulassung zum Neuen Markt mit Ablauf vom 6. Juli 2001 zu beenden. Die sich aus dem Regelwerk ergebenden Pflichten könnten unter den wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen der Gesellschaft zu erheblichen, ao Belastungen führen; die Einhaltung der dem Emittenten obliegenden Zulassungsfolgepflichten sei deshalb auf Dauer nicht sichergestellt. Beantragt sei ferner, die Preisfeststellung im Geregelten Markt ab dem 9. Juli 2001 aufzunehmen.
Der Aufsichtsrat der Sunburst AG habe wegen der Erkenntnisse aus der Prüfung des Jahresabschlusses 2000 bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück Strafanzeige gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden Hero Alting sowie den ehemaligen Finanzvorstand Oliver Butke wegen des Verdachts der Untreue und Bilanzfälschung erstattet. +++ Olaf Ridder
vwd/12/28.6.2001/rio
28. Juni 2001, 20:34
Osnabrück (vwd) - Das Amtsgericht Osnabrück wird am 1. Juli 2001 über den Antrag der Sunburst Merchandising AG, Osnabrück, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden. Der vorläufige Insolvenzverwalter komme in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Eröffnung vorliegen, teilte das Vermarktungsunternehmen am Donnerstagabend ad hoc mit. Damit seien zugleich die Bemühungen des Vorstandes und des vorläufigen Insolvenzverwalters gescheitert, durch Hereinnahme von Neuinvestoren die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft wiederherzustellen.
Wegen der bevorstehenden Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat die Sunburst AG den Angaben zufolge bei der Deutschen Börse beantragt, die Zulassung zum Neuen Markt mit Ablauf vom 6. Juli 2001 zu beenden. Die sich aus dem Regelwerk ergebenden Pflichten könnten unter den wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen der Gesellschaft zu erheblichen, ao Belastungen führen; die Einhaltung der dem Emittenten obliegenden Zulassungsfolgepflichten sei deshalb auf Dauer nicht sichergestellt. Beantragt sei ferner, die Preisfeststellung im Geregelten Markt ab dem 9. Juli 2001 aufzunehmen.
Der Aufsichtsrat der Sunburst AG habe wegen der Erkenntnisse aus der Prüfung des Jahresabschlusses 2000 bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück Strafanzeige gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden Hero Alting sowie den ehemaligen Finanzvorstand Oliver Butke wegen des Verdachts der Untreue und Bilanzfälschung erstattet. +++ Olaf Ridder
vwd/12/28.6.2001/rio
28. Juni 2001, 20:34