Strengere Benimm-Regeln für börsenotierte Unterneh

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sir charles:

Strengere Benimm-Regeln für börsenotierte Unterneh

 
11.07.02 08:48
Strengere Benimm-Regeln für börsenotierte Unternehmen

Corporate Governance. Der neue Kodex soll am 1. Oktober in Kraft treten.


Der österreichische Corporate Governance Kodex soll "international herzeigbar, für die Unternehmen lebbar und für Investoren vertrauensfördernd sein". Das sagte gestern Richard Schenz, der Regierungsbeauftragte für den Kapitalmarkt. In Kraft treten soll das neue Regelwerk am 1. Oktober. Entwürfe gibt es bereits seit längerem, derzeit werden die diversen Verbesserungsvorschläge eingearbeitet.


Geplant sind auch einige "härter gefaßte Punkte". So soll das Sammeln von Aufsichtsratsmandaten künftig unterbunden werden, mehr als vier bis sechs seien nicht ernsthaft wahrzunehmen. "Aufsichtsräte sollen gut bezahlt werden, dafür aber bitte auch arbeiten," fordert Schenz. Daher sollte die Anwesenheit der Aufsichtsräte bei den einzelnen Sitzungen im Geschäftsbericht aufgelistet werden. Wer fehlt, sollte auf einen Teil seiner Tantiemen verzichten müssen.


Im Vorstand einer börsenotierten AG soll es künftig nur noch einen Vorsitzenden geben, die Funktion des Vorstandssprechers ohne entsprechende Machtbefugnisse sei abzuschaffen. Derartige Konstruktionen seien in Proporzzeiten üblich gewesen, so etwa früher bei der AUA, wo es jeweils ein "rotes" und ein "schwarzes" Vorstandsmitglied gegeben habe, die aber gleichberechtigt waren.


Der Corporate Governance Kodex, der sowohl Muß- als auch Kann-Bestimmungen enthält, wird grundsätzlich freiwillig sein. Schenz geht freilich davon aus, daß zumindest die im obersten Segment der Wiener Börse (prime market) gehandelten Unternehmen sich diesen Benimm-Regeln unterwerfen werden.



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