Strafzölle: US-Waren werden fünf Prozent teurer

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Strafzölle: US-Waren werden fünf Prozent teurer

 
01.03.04 13:08
01.03.2004   10:39 Uhr
Strafzölle: US-Waren werden fünf Prozent teurer 1404590

Graphik: Vera Thiessat

Strafzölle: US-Waren werden fünf Prozent teurer 1404590
 

Handelskrieg

US-Waren werden fünf Prozent teurer

Von heute an erhebt die EU Strafzölle von zunächst fünf Prozent auf rund 1600 US-Produkte. Betroffen sind etwa Textilien, Lebensmittel, Elektrogeräte — aber auch Stahlprodukte und Atomreaktoren.

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Im größten transatlantischen Handelsstreit treten an diesem Montag erstmals Strafzölle im Millionenumfang gegen die USA in Kraft. Damit straft die Europäische Union US-Exporteure, weil die Regierung in Washington illegale Exporthilfen nicht abgeschafft hat. Die Welthandelsorganisation (WTO) hatte dafür im vergangenen Jahr grünes Licht gegeben.

EU-Handelskommissar Pascal Lamy machte am Freitag klar, dass die Frist zur Abwendung der Millionenzahlungen abgelaufen sei. „Es gibt jetzt keinen Weg mehr, die Sanktionen zu verhindern“, sagte er nach Gesprächen mit Regierungsvertretern und Kongressabgeordneten in Washington.

Das erste Mal

Der US-Handelsbeauftragte Robert Zoellick mahnte den Kongress zur Eile. „Die Strafzölle auf US-Exporte sind eine Gefahr für unser Wirtschaftswachstum und könnten die Schaffung neuer Arbeitsplätze verzögern“, sagte er vergangene Woche.

Es ist das erste Mal, dass die EU derartige Vergeltungsmaßnahmen gegen ihren größten Handelspartner ergreift. Die EU zahlt dagegen wegen ihres von der WTO als illegal erklärten Verbots von US-Hormonfleisch seit 1999 Strafzölle auf Exporte in die USA im Umfang von rund 116 Millionen Dollar im Jahr.

Die EU erhebt im März zunächst Strafzölle von fünf Prozent auf rund 1600 US-Produkte. Die Zölle steigen jeden Monat um einen Prozentpunkt. Im ersten Jahr summieren sich die Sonderabgaben auf rund 290 Millionen Euro.

Betroffen sind Textilien wie Anoraks oder Anzüge, Lebensmittel wie Schinken, Tomaten, Ananas oder Milchpulver, Elektrogeräte wie Kühlschränke, Papierwaren, Stahlerzeugnisse oder Atomreaktoren. Die US-Produkte könnten sich wegen der Zölle verteuern, allerdings haben die US-Unternehmen dank des schwachen Dollar Luft, die Zölle zunächst ohne Preiserhöhungen zu verkraften.

Die WTO hatte die so genannten Foreign Sales Corporations (FSC), über die US-Unternehmen steuergünstig Auslandsgeschäfte abwickeln können, schon vor vier Jahren als illegale Exporthilfen deklariert.

Mit dem Außenhandelsgesellschaften sparen US-Unternehmen wie Boeing und Microsoft im Jahr mehr als vier Milliarden Dollar. Die EU setzte den USA ein Ultimatum bis zum 1. März, um die Gesetze zu ändern. Im Senat und im Repräsentantenhaus sind mehrere Gesetzentwürfe aber erst auf Ausschussebene behandelt worden.

Lamy rechnet nach eigenen Angaben fest damit, dass die US- Gesetzgebung im Laufe dieses Jahres geändert wird. „An dem Tag, an dem das entsprechende US-Gesetz vorliegt, werde ich die Sanktionen aussetzen“, sagte Lamy. Einen Zeitpunkt habe ihm im US-Kongress aber niemand genannt.

Der Senat will die Vorlage noch im März beraten. Sie weicht aber von den Vorschlägen im Abgeordnetenhaus ab, so dass ein Vermittlungsausschuss nötig ist.

Die Entwürfe sehen einen schrittweisen Abbau der Exporthilfen vor.
Das hatte die EU bislang abgelehnt. Lamy verwies aber auf einen Brief europäischer Unternehmer, die ihn gedrängt hatten, eine solche Lösung anzunehmen. „Das WTO-Urteil sieht keinerlei Übergangsphase vor“, sagte Lamy. Die EU habe aber einen gewissen Spielraum bei der Beurteilung.

(sueddeutsche.de/dpa)

Parocorp:

BGA: Entwicklung bedauerlich, aber konsequent

 
01.03.04 13:33
BGA zu den Strafzöllen auf US-Waren: Entwicklung bedauerlich, aber konsequent

01.03.2004 12:55:00


   
Berlin (ots) - "Ich bedauere sehr, dass es im Streit um die steuerlichen Exportbegünstigungen für US-Firmen (sogenannte Foreign Sales Corporations) so weit kommen musste. Die Verhängung von Strafzöllen auf bestimmte US-Waren wird im Einzelfall zu zusätzlichen Belastungen für die betroffenen importierenden Unternehmen führen; sie ist jedoch unvermeidbar, nachdem es den USA binnen zwei Jahren nicht gelungen ist, die von der WTO für rechtswidrig erklärten Steuervorteile aufzuheben." Dies erklärt Anton Börner, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels, heute in Berlin.
Die WTO hat die EU ermächtigt, auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den USA zusätzliche Zölle in Höhe von über 4 Mrd. US-Dollar zu erheben. Betroffen sind u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse, Obst und Gemüse, Textilien und Bekleidung, Lederwaren, Spielwaren sowie Glas- und Keramikwaren. In einer EU-Verordnung hat der Ministerrat bestimmt, dass ab dem 1. März 2004 auf die betroffenen US-Waren ein Zusatzzoll in Höhe von 5 Prozent erhoben wird, der monatlich um einen weiteren Prozentpunkt steigt, wenn die USA die von der WTO für rechtswidrig erklärten Exportsubventionen nicht aufheben. "Dank der Intervention der deutschen Wirtschaft konnten unzumutbare Nachteile für deutsche Importeure bisher weitgehend abgewendet werden", so der BGA-Präsident.

"Die EU musste letztendlich so handeln, um glaubwürdig zu bleiben. Den USA ist genügend Zeit gegeben worden, ihren WTO-Verpflichtungen nachzukommen. Ich hoffe, dass man sich in Washington jetzt einsichtig zeigt und das WTO-Urteil umsetzt. Der Ball liegt jetzt beim US-Kongress, der endlich eine WTO-konforme Steuergesetzgebung verabschieden muss, damit deutsche Unternehmen nicht weiter benachteiligt werden", erklärt Börner abschließend.

ots Originaltext: BGA Bundesverb.Dt.Groß- u. Außenhandels Im Internet recherchierbar: www.presseportal.de



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