18.07.2001 13:23
FRANKFURT/STUTTGART (dpa-AFX) - Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) hat Strafanzeige wegen möglichen Insiderhandels gegen die am Neuen Markt notierte CAA AG gestellt. Dies bestätigte eine BAWe-Sprecherin am Mittwoch in Frankfurt der Finanznachrichtenagentur dpa-AFX.
Schon vor einigen Wochen hatte die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) die früheren Vorstände und Großaktionäre Hans-Peter Schmidt und Gabriele Müller angezeigt. Daraufhin begann die Stuttgarter Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen wegen des Verdachts des Insiderhandels.
ANFANGSVERDACHT WEGEN BETRUGS
Am Dienstag sagte ein Sprecher der Strafverfolgungsbehörde lediglich: "Es ist ein Ermittlungsverfahren gegen eine Aktiengesellschaft aus dem Raum Stuttgart anhängig, die mit Software handelt." Es bestehe ein "Anfangsverdacht wegen möglichen Insiderhandels und Betrugs".
Die Deutsche Börse hatte Anfang Juni gegen CAA eine Geldstrafe von 100.000 Euro (195.583 DM) verhängt, weil der Softwarehersteller seinen Geschäftsbericht mit 40 Tagen Verspätung vorgelegt hatte.
GRÜNDER SOLLEN AKTIEN VOR GEWINNWARNUNG ABGESTOSSEN HABEN
Die SdK hatte den beiden Unternehmensgründer vorgeworfen, in Kenntnis einer Gewinnwarnung rechtzeitig einen Teil ihrer Aktien verkauft zu haben. Das Filderstädter Softwarehaus hatte zunächst im Januar einen Umsatz von 27,4 Mio. DM für 2000 verkündet, musste diese Zahlen drei Monate später aber auf 8,5 Mio. DM korrigieren. Als Hauptgrund waren Zahlungsschwierigkeiten zweier Kunden genannt worden, die erst später bekannt geworden seien. Die Aufträge dieser Kunden waren teilweise bereits als Umsätze verbucht worden.
CAA erwartet im Jahr 2001 einen Jahresfehlbetrag von 17,0 Mio. DM nach 21,5 Mio. DM im Vorjahr. Für 2002 sei ein ausgeglichenes Ergebnis angepeilt, hatte der neue Vorstandschef Roland Ebner bei der Bilanzvorlage am 7. Juni angekündigt. CAA stellt Software für Computer-gesteuerte Fahrzeugkomponenten wie Navigationsgeräte oder Klimaanlagen her./DP/hn/
FRANKFURT/STUTTGART (dpa-AFX) - Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) hat Strafanzeige wegen möglichen Insiderhandels gegen die am Neuen Markt notierte CAA AG gestellt. Dies bestätigte eine BAWe-Sprecherin am Mittwoch in Frankfurt der Finanznachrichtenagentur dpa-AFX.
Schon vor einigen Wochen hatte die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) die früheren Vorstände und Großaktionäre Hans-Peter Schmidt und Gabriele Müller angezeigt. Daraufhin begann die Stuttgarter Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen wegen des Verdachts des Insiderhandels.
ANFANGSVERDACHT WEGEN BETRUGS
Am Dienstag sagte ein Sprecher der Strafverfolgungsbehörde lediglich: "Es ist ein Ermittlungsverfahren gegen eine Aktiengesellschaft aus dem Raum Stuttgart anhängig, die mit Software handelt." Es bestehe ein "Anfangsverdacht wegen möglichen Insiderhandels und Betrugs".
Die Deutsche Börse hatte Anfang Juni gegen CAA eine Geldstrafe von 100.000 Euro (195.583 DM) verhängt, weil der Softwarehersteller seinen Geschäftsbericht mit 40 Tagen Verspätung vorgelegt hatte.
GRÜNDER SOLLEN AKTIEN VOR GEWINNWARNUNG ABGESTOSSEN HABEN
Die SdK hatte den beiden Unternehmensgründer vorgeworfen, in Kenntnis einer Gewinnwarnung rechtzeitig einen Teil ihrer Aktien verkauft zu haben. Das Filderstädter Softwarehaus hatte zunächst im Januar einen Umsatz von 27,4 Mio. DM für 2000 verkündet, musste diese Zahlen drei Monate später aber auf 8,5 Mio. DM korrigieren. Als Hauptgrund waren Zahlungsschwierigkeiten zweier Kunden genannt worden, die erst später bekannt geworden seien. Die Aufträge dieser Kunden waren teilweise bereits als Umsätze verbucht worden.
CAA erwartet im Jahr 2001 einen Jahresfehlbetrag von 17,0 Mio. DM nach 21,5 Mio. DM im Vorjahr. Für 2002 sei ein ausgeglichenes Ergebnis angepeilt, hatte der neue Vorstandschef Roland Ebner bei der Bilanzvorlage am 7. Juni angekündigt. CAA stellt Software für Computer-gesteuerte Fahrzeugkomponenten wie Navigationsgeräte oder Klimaanlagen her./DP/hn/