Das Halbeinkünfte-Verfahren
Verluste auf 2002 übertragen
Das Wort schreckt jeden Anleger: Halbeinkünfte-Verfahren. Doch es geht um das Thema Steuern sparen. DMEuro.com stellt die komplexe Materie vor.
Noch nie hat der Dax so viel verloren wie in den vergangenen 18 Monaten. Gleichzeitig bietet der Fiskus gebeutelten Anlegern aber auch die einmalige Gelegenheit, ihre Kursverluste in voller Höhe aus diesem Jahr mit dem halben steuerpflichtigen Spekulationsgewinn im Jahr 2002 zu verrechnen. Dadurch beteiligen sie das Finanzamt doppelt an den Verlusten.
Das Trostpflaster gewährt der Finanzminister aber nur unter drei Bedingungen. Erstens: Die Verlustbringer aus Dax, Nemax und Co. müssen weniger als 365 Tage im Depot sein. Zweitens: Sie dürfen in diesem Jahr keine verrechenbaren steuerpflichtigen Spekulationsgewinne haben. Da das bei den meisten der Fall ist, gleichen die mit Verlust verkauften Papiere auch in 2002 erzielte Spekulationsgewinne mit Autos, Kunstgegenständen, Schmuck und geschlossenen Immobilienfonds aus. Und drittens: Sie müssen ihre Papiere mit Verlusten noch in diesem Jahr verkaufen, um sie in das Steuerjahr 2002 vortragen zu können.
Wer hingegen mit Werten aus dem Euro-Stoxx, Dow Jones und Nikkei innerhalb der zwölfmonatigen Haltefrist einen Flop landete, kann nur noch den halben Verlust mit der Hälfte des Spekulationsgewinns verrechnen. Dabei werden Depotgebühren und sonstige Bankspesen als Werbungskosten ebenfalls nur noch zur Hälfte berücksichtigt.
Ausgenommen von diesem so genannten Halbeinkünfte-Verfahren sind alle Investmentfonds-Anteile, Optionsscheine und Indexzertifikate. Anders als bei der direkten Anlage in Aktien müssen die verkauften floppenden Fondsanteile, Puts, Calls und Zertifikate aus diesem Jahr mit den vollen steuerpflichtigen Gewinnen in der Zukunft verrechnet werden. Dafür müssen Betroffene die Anlage SO in der Steuererklärung für 2001 ausfüllen und Belege beilegen.
Was hat es mit dem Halbeinkünfte-Verfahren auf sich? Hintergründe auf der Folgeseite.
Dividende halb besteuert
Ab dem 1. Januar 2002 können sich vor allen Dingen Aktionäre freuen. Ihre Dividendenerträge werden im Halbeinkünfte-Verfahren nur noch zur Hälfte besteuert.
Nach dem bisherigen Recht können sie die Körperschaftsteuer in Höhe von 30 Prozent, die die Aktiengesellschaft bei Ausschüttung der Dividende an den Fiskus abführen muss, auf ihre persönliche Einkommensteuerschuld anrechnen lassen. Durch das Halbeinkünfte-Verfahren entfällt die Anrechnung der einbehaltenen Steuer beim Dividendenempfänger. Im Gegenzug besteuert der Fiskus die Dividenden nur mit dem halben Steuersatz.
Während auf der einen Seite ihre Einnahmen aus Dividenden nur noch zu 50 Prozent angesetzt werden, können Anleger auf der anderen Seite ihre persönlichen Werbungskosten nicht in voller Höhe geltend machen. Der Fiskus begrenzt den Werbungskostenabzug im Zusammenhang mit den Dividendeneinnahmen auf 50 Prozent.
Gewinne der Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) werden zukünftig beim Anteilseigner im Rahmen des so genannten Halbeinkünfte-Verfahrens versteuert. Damit wird das seit 1977 geltende Anrechnungsverfahren zum 1. Januar 2002 abgeschafft. Der Gesetzgeber stellt somit ab 2002 sicher, dass der Gewinn der Kapitalgesellschaften nur noch auf der Ebene der Gesellschafter versteuert wird. Die Kapitalgesellschaften müssen für einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne einen einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent an den Fiskus abführen. Bisher werden die in den Unternehmen verbleibenden Gewinne mit 40 Prozent und die an die Aktionäre oder Gesellschafter ausgeschütteten Gewinne mit 30 Prozent Körperschaftsteuer belastet.
Beim Anteilseigner werden ab 1. Januar 2002 die ausgeschütteten Nach-Steuer-Gewinne nur noch zu 50 Prozent erfasst und den Einnahmen aus Kapitalvermögen hinzugerechnet. Die Besteuerung erfolgt mit dem individuellen persönlichen Steuersatz des Anlegers. Steuerpflichtige Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften werden in das Halbeinkünfte-Verfahren mit einbezogen.
Beispiel: Die Dividende einer AG von 1.000 Mark wird künftig wie folgt besteuert: Zunächst zahlt die AG 25 Prozent Körperschaftsteuer, dies sind 250 Mark. Von den verbleibenden 750 Mark (Ausschüttungsbetrag) werden bei dem Anteilseigner 375 Mark als Einnahme erfasst. Bei einem fiktiven Steuersatz von 45 Prozent sind hierfür 168,75 Mark Einkommensteuer fällig. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag von 9,28 Mark (5,5 Prozent von 168,75 Mark) und die Kirchensteuern mit 15,19 Mark (9,0 Prozent von 168,75 Mark).
Im Zeichen der Globalität
Ungerecht ist es, ausländische Einkünfte anders zu besteuern als inländische. Da der internationale Kapitalfluss aber zunimmt, war eine Reform notwendig.
Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für juristische Personen (vor allem AGs und GmbHs). Das bis Ende 2001 praktizierte System funktioniert nicht über die Grenzen hinweg und ist in einer zunehmend internationalen Wirtschaft nicht praktikabel und auch europarechtswidrig.
Das neue Halbeinkünfteverfahren sieht vor, dass die vom Unternehmen gezahlte Körperschaftsteuer bei Ausschüttungen künftig nicht mehr auf die Einkommensteuer des Anteilseigners angerechnet wird. Eine Doppelbelastung wird weitgehend dadurch vermieden, dass die Gewinnausschüttungen beim Anteilseigner nur noch zur Hälfte der Einkommensteuer unterliegen. Dadurch wird die Wirkung des Vollanrechnungs-Verfahrens pauschaliert beibehalten, ohne dass es zu einem Konflikt mit europarechtlichen Normen kommt.
Steuertipp: Werbungskosten
Während auf der einen Seite die Einnahmen aus Dividenden nur noch zu 50 Prozent angesetzt werden, können Anleger auf der anderen Seite ihre persönlichen Werbungskosten nicht in voller Höhe geltend machen. Der Fiskus begrenzt den Werbungskostenabzug im Zusammenhang mit den Dividendeneinnahmen auf 50 Prozent.
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mfG: Speculator