Moin,
ich habe mittlerweile starke Kopfschmerzen. Vielleicht könnt ihr diese lindern.
Folgendes:
1. ich habe zum 31.12.2008 einen Verlustvortrag
2. im Jahre 2009 habe ich Aktien gekauft und wieder verkauft (Mal mit Gewinnen, mal mit Verlust verkauft, der Gewinn überwiegt, daher wurde Abgeltungssteuer abgezogen)
3. im Jahre 2009 habe ich Aktien verkauft, die ich 2008 gekauft habe (innerhalb Speku.frist): Es wurden Gewinne erzielt. Ein Steuerabzug erfolgte nicht, da Altregelung.
Fazit:
Bitte verbessern, wenn falsch:
1. Die Gewinne unter Punkt 3 kann ich mit dem Verlustvortrag zum 31.12.2008 im Rahmen der Steuererklärung 2009 verrechnen?
2. Ich habe noch eine Aktie im Depot, die ich 2008 gekauft habe. Wenn ich den Verlust realisiere, ergibt sich ein neues Bild. Dann überwiegen die Verluste nach Altregelung. Kann ich nun diese Verluste nach Altregelung zu dem Verlustvortrag 31.12.2008 hinzurechnen und dann gezahlte Abgeltungssteuer zurückholen?
Sollte das nicht möglich sein, kann ich zumindest den Verlustvortrag 31.12.2008 nutzen, um gezahlte Abgeltungssteuer zurückzuholen. Habe da etwas mit Frist 2013 gelesen.
Hoffe ihr habe ein paar Tipps.
Danke schonmal.
Greetings
krauty77
ich habe mittlerweile starke Kopfschmerzen. Vielleicht könnt ihr diese lindern.
Folgendes:
1. ich habe zum 31.12.2008 einen Verlustvortrag
2. im Jahre 2009 habe ich Aktien gekauft und wieder verkauft (Mal mit Gewinnen, mal mit Verlust verkauft, der Gewinn überwiegt, daher wurde Abgeltungssteuer abgezogen)
3. im Jahre 2009 habe ich Aktien verkauft, die ich 2008 gekauft habe (innerhalb Speku.frist): Es wurden Gewinne erzielt. Ein Steuerabzug erfolgte nicht, da Altregelung.
Fazit:
Bitte verbessern, wenn falsch:
1. Die Gewinne unter Punkt 3 kann ich mit dem Verlustvortrag zum 31.12.2008 im Rahmen der Steuererklärung 2009 verrechnen?
2. Ich habe noch eine Aktie im Depot, die ich 2008 gekauft habe. Wenn ich den Verlust realisiere, ergibt sich ein neues Bild. Dann überwiegen die Verluste nach Altregelung. Kann ich nun diese Verluste nach Altregelung zu dem Verlustvortrag 31.12.2008 hinzurechnen und dann gezahlte Abgeltungssteuer zurückholen?
Sollte das nicht möglich sein, kann ich zumindest den Verlustvortrag 31.12.2008 nutzen, um gezahlte Abgeltungssteuer zurückzuholen. Habe da etwas mit Frist 2013 gelesen.
Hoffe ihr habe ein paar Tipps.
Danke schonmal.
Greetings
krauty77