Steuerfrage - Wichtig

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krauty77:

Steuerfrage - Wichtig

 
04.07.09 19:10
Moin,

ich habe mittlerweile starke Kopfschmerzen. Vielleicht könnt ihr diese lindern.

Folgendes:
1. ich habe zum 31.12.2008 einen Verlustvortrag
2. im Jahre 2009 habe ich Aktien gekauft und wieder verkauft (Mal mit Gewinnen, mal mit Verlust verkauft, der Gewinn überwiegt, daher wurde Abgeltungssteuer abgezogen)
3. im Jahre 2009 habe ich Aktien verkauft, die ich 2008 gekauft habe (innerhalb Speku.frist): Es wurden Gewinne erzielt. Ein Steuerabzug erfolgte nicht, da Altregelung.

Fazit:
Bitte verbessern, wenn falsch:

1. Die Gewinne unter Punkt 3 kann ich mit dem Verlustvortrag zum 31.12.2008 im Rahmen der Steuererklärung 2009 verrechnen?

2. Ich habe noch eine Aktie im Depot, die ich 2008 gekauft habe. Wenn ich den Verlust realisiere, ergibt sich ein neues Bild. Dann überwiegen die Verluste nach Altregelung. Kann ich nun diese Verluste nach Altregelung zu dem Verlustvortrag 31.12.2008 hinzurechnen und dann gezahlte Abgeltungssteuer zurückholen?

Sollte das nicht möglich sein, kann ich zumindest den Verlustvortrag 31.12.2008 nutzen, um gezahlte Abgeltungssteuer zurückzuholen. Habe da etwas mit Frist 2013 gelesen.

Hoffe ihr habe ein paar Tipps.

Danke schonmal.

Greetings
krauty77
krauty77:

Vielleicht ein bißchen kompliziert aufgeschrieben

 
05.07.09 08:40
Wichtig ist mir, ob ich in diesem Jahr realisierte Kursverluste nach altem Recht (=in 2008 gekauft, vor Ablauf Speku.frist in 2009 verkauft) verwenden kann, um gezahlte Abgeltungssteuer über die Steuererklärung zurückzuholen?

Oder, ob ich nur den zum 31.12.2008 festgestellten Verlustvortrag mit der Abgeltungssteuer verrechnen kann.

Greetings
krauty77
Trout:

Am besten wird sein

 
05.07.09 08:49
du gehst zur Lohnsteuerhilfe oder einem Steuerberater.
Die Antworten,welche du hier erhalten wirst,werden dich noch mehr verwirren

Trout
Wahre Bildung besteht darin,zu wissen,was man kann,
und ein für alle Male zu lassen,was man nicht kann.
(Voltaire)

www.Bayernforelle.de
krauty77:

Der Steuerberater

 
05.07.09 09:02
war selbst ein wenig überfordert.
Hier sind die Profis unterwegs. Mit Sicherheit kann das jemand kurs erläutern.

Muss die Strategie folgendermaßen sein?

1. Verlustvortrag 31.12.2008 - Anrechnung auf Gewinnen, die der Abgeltungssteuer unterlagen

2. Gewinne nach altem Recht - Verluste nach altem Recht (beide 2009 realisiert, 2008 gekauft, innerhalb Spekufrist)

Bitte um Hilfe

krauty77
Trout:

Also

 
05.07.09 09:08
alle zukünftigen Gewinne können bis 2011 mit alten Verlustvorträgen verrechnet werden.
Sollten in den 4 Jahren zuvor ebenfalls Verluste entstanden sein,können diese,soweit noch nicht tgeschehen,nachgereicht werden.
Altbestände(vor 31.12.08 gekauft)sind nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei zu veräußern.
Soweit ich weis unterliegen sie jedoch der Abgeltungssteuer,wenn sie innerhalb eines Jahres verkauft werden.
Alle Angaben ohne Gewähr

Trout
Wahre Bildung besteht darin,zu wissen,was man kann,
und ein für alle Male zu lassen,was man nicht kann.
(Voltaire)

www.Bayernforelle.de
Radelfan:

Eine kleine Ergänzung zu #5

3
05.07.09 12:47
Die alten Verlustvorträge sind bis einschl.  2013 verrechenbar.

In 2008 gekaufte und in 2009 (vor Ablauf eines Jahres) verkaufte Aktien unterliegen NICHT der AbgSt, sondern sind im Rahmen der StErkl. als Gewinn/Verlust geltend zu machen und mit dem evtl. bestehenden "alten" Verlustvortrag zu verrechnen.
| Disclaimer: |
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Minespec:

so stimmt`s Radlfan

 
05.07.09 13:02
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