Steuererklärungen im Januar werden härter geprüft

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Dixie:

Steuererklärungen im Januar werden härter geprüft

 
04.10.01 15:45
Studie: Wer im Januar seine Steuererklärung abgibt, wird am härtesten geprüft

 
Die deutschen Finanzämter lassen sich im Schnitt 65 Tage Zeit, bis der Steuerbürger seinen Bescheid in Händen hält. Dies hat jetzt ein bundesländerübergreifender Leistungsvergleich bei 18 Finanzämtern in Bayern, Thüringen, Sachsen und Rheinland-Pfalz im Auftrag der Bertelsmann Stiftung ergeben, die das Wirtschaftsmagazin 'Capital' veröffentlicht. Gut für Selbständige und Freiberufler, für die jeder Aufschub bares Geld bedeutet und eine lange Frist für diejenigen, die auf ihre Rückzahlung warten.

Die Dauer der Bearbeitung hängt wesentlich davon ab, zu welchem Zeitpunkt die Steuererklärung eingereicht wird. Wer beispielsweise bereits im relativ ruhigen Januar seine Steuerformulare abgibt, kann mit einer zügigen, aber auch prüfintensiveren Bearbeitung rechnen. Im Frühjahr dagegen, wenn zahlreiche Anträge eingehen, nimmt die Zahl der Blitzprüfungen ohne intensive Nachforschung deutlich zu. So ist zu erklären, dass insgesamt 86 Prozent aller Steuererklärungen dann ohne Änderungen von den Finanzbehörden akzeptiert werden.

Bei der Prüfung der Steuererklärung verfahren die Finanzämter der Studie zufolge von Region zu Region sehr unterschiedlich. Laut 'Capital' nehmen besonders strenge Ämter nahezu jeden vierten Steuerfall intensiv unter die Lupe, während andere nur vier Prozent aller Steuererklärungen von Arbeitnehmern genau prüfen. Dadurch schwankt auch die Höhe der durchschnittlich festgesetzten Steuernachzahlungen erheblich: Sie reicht von 870 bis 1.950 Mark bei Selbstständigen und Steuerzahlern mit Miet- oder Zinseinkünften. Im Schnitt führten die Prüfungen bei 13,3 Prozent der Fälle zu höheren Steuerabgaben.

19 Prozent halten Steuerhinterziehung nur für einen Kavaliersdelikt

Die Bundesbürger gehören einer ebenfalls von der Bertelsmann Stiftung durchgeführten Forsa-Umfrage zufolge wohl überwiegend zu den Steuer-Ehrlichen. So hielten 76 Prozent der 1.101 repräsentativ ausgewählten Befragten, Steuerhinterziehung für kriminell, 19 Prozent allerdings nur für einen Kavaliersdelikt. Entsprechend dieser Meinung votieren denn auch 62 Prozent der Befragten dafür, dass unehrliche Bürger bei ihrer Steuererklärung intensiver geprüft werden. Das Bankgeheimnis will aber eine klare Mehrheit nicht unterhöhlt wissen. Sechs von zehn sind nicht damit einverstanden, wenn sich das Finanzamt bei Banken oder Behörden über steuerrelevante Sachverhalte informieren würde. (as)  
everhope:

Wie sind Eure Erfahrungen aus Erklärung 2000?

 
04.10.01 16:05
Habt Ihr die Erklärung für 2000 schon abgegeben?

Weiß das Finanzamt, ob man mehr als 3100 DM Zinseinkünfte hat?

Oder kann man sich das Ausfüllen des Formblattes sparen!

Wie ist es bei Kursverlusten. Wenn man jetzt plötzlich Verluste angibt und 99 gar nichts hatte, wird dann zurückverfolgt?
everhope:

Anlage SO und Verluste nicht geltend machen

 
04.10.01 16:13
Wenn ich Verluste habe, sie aber aus Bequemlichkeit nicht aufführen will, kann ich dann auf die Anlage SO verzichten?

Wer weiß Bescheid?
vega2000:

Infos unter finanzamt.de o.T.

 
04.10.01 16:23
major:

@everhope

 
04.10.01 17:56
2000 gibt's im fruejahr 2002 ( zumindest meine ) .. wenn deine freistellungsauftraege ausgeschoepft sind . wird automatisch an's fa abgefuehrt ;-) .. es ist natuerlich einfach ein gutes jahr zu vergessen um dann ein schlechtes geltend zu machen ;-), gruss tom
Peet:

Schutzgemeinschaft : Spekulationsverluste realisie

 
04.10.01 18:06
Schutzgemeinschaft empfiehlt: Spekulationsverluste realisieren

 
Nach der zum 01. Oktober 2001 in Kraft getretenen Erweiterung des Regelwerks des Neuen Markts plant die Deutsche Börse AG, die von der Insolvenz betroffenen Unternehmen vom Neuen Markt zu nehmen. Das qualitative Kriterium Insolvenz greift, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Unternehmens eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird. Die Deutsche Börse verpflichtet die Unternehmen, dies unverzüglich zu melden. Danach veröffentlicht die Deutsche Börse den Ausschluss aus dem Neuen Markt, der auch in diesem Fall einen Monat nach Bekanntmachung durch die Deutsche Börse greift. Die erste derartige Veröffentlichung wurde zum 02. November 2001 für die Kabel New Media AG bekannt gegeben.

Insolvent und von einem Ausschluss im November 2001 bedroht sind folgende Unternehmen:
Infomatec (Insolvenzmeldung vom 09.05.2001)
Kabel New Media (Insolvenzmeldung vom 03.09.2001)
Management Data (Insolvenzmeldung vom 17.07.2001)
mb Software (Insolvenzmeldung vom 01.10.2001)
Metabox (Insolvenzmeldung vom 22.05.2001)
Micrologica (Insolvenzmeldung vom 05.03.2001)
PopNet Internet (Insolvenzmeldung vom 29.09.2001)
Prodacta (Insolvenzmeldung vom 02.08.2001)
Teamwork (Insolvenzmeldung vom 02.01.2001)
(Insolvent und bereits vor der neuen Regelung vom Neuen Markt delistet wurden Refugium, Teldafax, Gigabell und Sunburst).

Die SdK weist Anleger darauf hin, dass mit dem Ausschluss aus dem Neuen Markt keine automatische Notierungsaufnahme im Geregelten Markt oder Freiverkehr erfolgt. Die Notierungsaufnahme im Geregelten Markt muss ein Unternehmen innerhalb von drei Monaten nach Ausschluss aus dem Neuen Markt gemeinsam mit einem zum Börsenhandel zugelassenen Kreditinstitut oder Finanzdienstleister beantragen. Eine Notizaufnahme am Geregelten Markt dürfte bei insolventen Firmen nur schwer möglich sein. Weiterhin weist die SdK darauf hin, dass es bei einer Notiz im Freiverkehr oder Geregelten Markt keine Designated Sponsoren mehr gibt. Diese stellen für die Werte am Neuen Markt verbindliche An- und Verkaufskurse und sorgen so für Liquidität.

Da die von der Insolvenz betroffenen Firmen bereits jetzt nur noch geringe Kurswerte aufweisen, sollen Anleger prüfen, ob sich ein Verkauf noch lohnt. Dabei weist die SdK auf die Möglichkeit hin, dass Kursverluste innerhalb eines Jahres steuerlich geltend gemacht und gegen Spekulationsgewinne verrechnet werden können. Seit dem Jahr 1999 können diese Verluste auch auf Folgejahre vorgetragen werden und dann mit zukünftigen Spekulationsgewinnen verrechnet werden.

"In jedem Fall müssen die Verluste durch einen Verkauf innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist realisiert werden", empfiehlt der SdK-Sprecher und Steuerberater Wolfgang Weilermann. Da bei den insolventen Unternehmen nach dem Listing am Neuen Markt ggf. auch gar kein Listing mehr beantragt werden kann, sollten Anleger dies berücksichtigen und die oben erwähnten Firmen noch vor einem Delisting vom Neuen Markt verkaufen, so Weilermann. Nach dem Delisting der Gigabell AG wurde keine neue Notiz aufgenommen. Zwar waren die Papiere schon beim Delisting praktisch wertlos, jedoch war es Anlegern in diesem Fall nicht mehr möglich, über einen Verkauf Spekulationsverluste zu realisieren. (as)  
 
 

 
[Thu, 04.10.2001] - © 2001 de.internet.com

MisterX:

Die Finanzbeamten (jedenfalls hier bei uns) haben

 
04.10.01 23:43
u.a. die Arbeitsanweisung bei im Kalenderjahr 2000 geltend gemachten Verlusten zu überprüfen, was im Vorjahr bzw. in den Vorjahren war.

@Everhope: Noch hat das Finanzamt keine Möglichkeit festzustellen, wie hoch Deine Zinseinkünfte waren. Wie Major aber richtig geschrieben hat, fällt Zinsabschlagsteuer und Soli an, sobald die Freistellungsaufträge verbraucht sind. Wer dann sein Geld zurück haben möchte, muß alle Zinseinnahmen erklären.

Aber Achtung:
Sollte man zu hohe Freistellungsaufträge (i.d.Summe über 3.100 bzw. 6.200) erhält das örtliche Finanzamt vom Bundesamt für Finanzen hierüber eine Kontrollmitteilung. Also Vorsicht mit zu hohen Freistellungsaufträgen.

Gruß MisterX
Dixie:

Und auch die Konten sind ein offenes Tor

 
05.10.01 08:00
Anti-Terror-Gesetze könnten sich auf Steuerhinterzieher auswirken


Eichel will sämtliche Konten zentral erfassen


Von Heinz Schmitz


Bundesfinanzminister Hans Eichel fährt im Kampf gegen den internationalen Terrorismus schweres Geschütz auf: Nun sollen sämtliche in Deutschland geführten Bankkonten beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) in Bonn erfasst werden.

 



HB BERLIN. Dies erfuhr das Handelsblatt aus Koalitionskreisen. So könnten auch Steuerhinterzieher leichter ermittelt werden, glauben Bankenvertreter und Steueranwälte.

Darüber hinaus sind eine Zentralstelle zur Erfassung verdächtiger Kontobewegungen, die weitere Aufweichung des Bankgeheimnisses und die Schaffung eines Straftatbestandes „schwere Steuerhinterziehung“ geplant. Der Bundesverband Deutscher Banken (BdB) reagierte auf Eichels Pläne mit dem Hinweis, man habe „den Eindruck, dass unter dem Deckmantel Terrorismusbekämpfung auch neue Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung mitschwingen“, sagte BdB-Sprecher Heiner Herkenhoff dem Handelsblatt. Er forderte Eichel auf, „der Öffentlichkeit klar zu sagen, was er mit den neuen Maßnahmen erreichen will“.

In dem neuen Zentralregister beim BAKred sollen die Stammdaten aller Kontoinhaber in Deutschland erfasst werden. Dazu gehören Name, Geburtsort und -datum, die Art des Kontos und das Datum der Kontoeröffnung. Nicht erfasst werden sollen nach den bisherigen Überlegungen die Kontostände und die Höhe der Zinserträge.

Die Einrichtung einer solchen „Kontoevidenzzentrale“ habe sich in Frankreich bereits bewährt, hieß es in Koalitionskreisen. Sie erleichtere es vor allem, Konten von verdächtigen Personen und Organisationen zu identifizieren, wie es jetzt im Rahmen der Sperrung von Konten aus dem Umfeld des mutmaßlichen Top-Terroristen Osama bin Laden erforderlich sei. In Deutschland hatten die zuständigen Stellen Wochen gebraucht, um bei den Banken verdächtige Konten zu finden.

Die Einrichtung einer Stelle für Verdachtsfälle begrüßte der Bankenverband. Dagegen behindere das Bankgeheimnis schon jetzt keine Ermittlungen gegen Terroristen. Wenn die Regierung den Persönlichkeitsschutz lockern wolle, solle sie „fairerweise der Öffentlichkeit sagen, welche Absicht sie damit erzielen will“, sagte Herkenhoff. Andernfalls fürchtet er, dass Kunden ihrer Bank Vorhaltungen machen könnten, wenn sie überraschend in das Visier der Steuerbehörden gerieten.

Die Steueranwälte wandten sich unterdessen scharf gegen den Plan der Regierung, schwere Steuerhinterziehung als Verbrechen zu verfolgen. Damit gerieten auch Bürger in das Raster verschärfter Verfolgung, die ihre Zinsen aus Anlagen in Luxemburg an der Steuer vorbeischleusten, aber mit Geldwäsche nicht das Geringste zu tun hätten, erklärte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein, Rolf Schwedhelm.


HANDELSBLATT, Donnerstag, 04. Oktober 2001

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