Steueränderungen 2004 im Überblick

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Twinson_99:

Steueränderungen 2004 im Überblick

 
10.02.04 10:06

Anbei ein Kurzüberblick zu den Änderungen Steueränderungen 2004 im Überblick 1374824

1.1) Änderung des Einkommenssteuergesetzes (EStG)

Einkommensteuer-Tarif

2003

2004

2005

Grundfreibetrag

7.235 EUR

7.664 EUR

7.664 EUR

Untere Progressionszone
Grenzsteuersätze

7.236 bis 9.251 EUR
19,9% bis 23%

7.665 bis 12.739 EUR
16% bis 24%

7.665 bis 12.739 EUR
15% bis 24%

Obere Progressionszone Grenzsteuersätze

9.252 bis 55.007 EUR
23% bis 48,5%

12.740 bis 52.151 EUR
24% bis 45%

12.740 bis 52.151 EUR
24% bis 42%

Proportionalzone Spitzensteuersatz

ab 55.008 EUR
48,5%

ab 52.152 EUR
45%

ab 52.152 EUR
42%

 

Durch die Steuerreform ergeben sich für alle Steuerpflichtigen finanzielle Entlastungen. Hier ergibt sich für Sie ein weiteres Verkaufsargument, mehr in Vorsorgemaßnahmen zu investieren.

In nachfolgenden Tabellen finden Sie die entsprechenden Entlastungsbeträge ohne Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen

Steuerentlastung zum 01.01.2004 nach Grundtabelle

Zu versteuerndes Jahreseinkommen

Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag

Entlastung in 2004

in EUR

2003

2004

in EUR

in %

10.000

611

417

194

31,8

20.000

3.413

3.062

351

10,3

30.000

6.771

6.287

484

7,2

40.000

10.717

10.072

645

6,0

50.000

15.234

14.419

816

5,4

60.000

20.282

19.154

1.129

5,6

70.000

25.402

23.901

1.501

5,9

80.000

30.523

28.649

1.875

6,1

90.000

35.644

33.396

2.248

6,3

100.000

40.747

38.144

2.604

6,4

Quelle: www.bundesfinanzministerium.de; letzter Zugriff: 13.01.04

Steuerentlastung zum 01.01.2004 nach Splittingtabelle

Zu versteuerndes Jahreseinkommen

Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag

Entlastung in 2004

in EUR

2003

2004

in EUR

in %

10.000

122

0

122

100,0

20.000

1.222

834

388

31,8

30.000

3.910

3.319

591

15,1

40.000

6.826

6.123

703

10,3

50.000

10.037

9.208

829

8,3

60.000

13.542

12.573

968

7,2

70.000

17.340

16.217

1.123

6,5

80.000

21.433

20.144

1.289

6,0

90.000

25.822

24.349

1.473

5,7

100.000

30.468

28.837

1.631

5,4

Quelle: www.bundesfinanzministerium.de; letzter Zugriff: 13.01.04

 

 

1.2) Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu Lebensversicherungen

Beiträge zu begünstigten Kapitalversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht sind nur noch zu 88% als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeträge
für Vorsorgeaufwendungen abziehbar.

Diese Neuregelung gilt gleichermaßen für Beiträge zur Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UPR).

Beiträge zu Todesfall-Risikoversicherungen und zu Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht sind dagegen weiterhin zu 100% als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig.


Die Änderung gilt für Beiträge, die nach 2003 gezahlt werden. Auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kommt es bei dieser Änderung nicht an.

1.3) Sparer-Freibetrag / Werbungskostenpauschbetrag

Sparer-Freibetrag

2003

2004

für Einzelpersonen

1.550 EUR

1.370 EUR

für zusammenveranlagte Ehegatten

3.100 EUR

2.740 EUR

Werbungskosten-Pauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen

2003

2004

für Einzelpersonen

51 EUR

51 EUR

für zusammenveranlagte Ehegatten

102 EUR

102 EUR

Kapitalerträge, die vom KEST- Abzug freigestellt werden können

2003

2004

für Einzelpersonen

1.601 EUR

1.421 EUR

für zusammenveranlagte Ehegatten

3.202 EUR

2.842 EUR

1.4) Weitere wesentliche Änderungen im EStG zur Finanzierung der Tarifabsenkung

 

 

2003

2004

Freibeträge für Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses

• 8.181 EUR (allgemein)
• 10.226 EUR (wenn Alter 50 J. und Dienstverhältnis 15 J.)
• 12.271 EUR (wenn Alter 55 J. und Dienstverhältnis 20 J.)

• 7.200 EUR (allgemein)
• 9.000 EUR (50 J./15 J.)
• 11.000 EUR (55 J./20 J.)

 

 

 

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

1.044 EUR

920 EUR

 

 

 

Entfernungspauschale

• für die ersten vollen 10 km: 0,36 EUR/km
• für jeden weiteren km:         0,40 EUR/km

generell 0,30 EUR/km

Grenzbetrag

5.112 EUR

4.500 EUR

 

 

 

Freibetrag für Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer (MA-Aktien u.ä.)

154 EUR

135 EUR

 


Þ Die degressive Abschreibung (AfA) für inländische Gebäude, die auf Grund eines nach 2003 
      gestellten Bauantrags hergestellt oder eines nach 2003 abgeschlossenen Vertrags angeschafft  
      werden, wird reduziert auf ...

jeweils 4%     der Anschaffungs- und Herstellungskosten im Jahr der Fertigstellung und in den   
                      folgenden 9 Jahren

jeweils 2,5%   in den darauf folgenden 8 Jahren

jeweils 1,25% in den darauf folgenden 32 Jahren

 

Þ Die erhöhte AfA für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten
      oder für Baudenkmale wird reduziert auf ...

 

jeweils bis zu 9% der begünstigten Herstellungskosten im Jahr der Herstellung und in den                                          
folgenden 7 Jahren

jeweils 7%in den darauf folgenden 4 Jahren


 

 

1.5) Sonstige Änderungen des EStG:

Alleinstehende können bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
einen Entlastungsbetrag von 1.308 EUR abziehen, wenn ...
 

sie mit mindestens einem Kind eine Haushaltsgemeinschaft (im Sinne des § 32 Abs. 1 EStG) in einer gemeinsamen Wohnung bilden

das Kind noch nicht 18 Jahre alt ist

und beide melderechtlich in der gemeinsamen Wohnung ihren Hauptwohnsitz haben.


Der Grenzbetrag für eigene Einkünfte des Kindes, bei dessen Überschreiten Kinder über 18 Jahre im einkommensteuerrechtlichen Sinne nicht mehr als Kinder gelten
wird von 7.188 EUR auf 7.680 EUR erhöht.

 

Der Höchstbetrag für außergewöhnliche Belastungen in Form von Aufwendungen für den Unterhalt und ggf. eine Berufsausbildung einer unterhaltsberechtigten Person
wird von 7.188 EUR auf 7.680 EUR erhöht.

 

 

 

 

2) Änderungen des Eigenheim-Zulagengesetzes

Voraussetzungen:
 
Die Einkommensgrenze (bei Einzelveranlagung) für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage wird von 81.807 EUR des Gesamtbetrags der Einkünfte (für das Jahr der Beantragung und das Vorjahr) auf 70.000 EUR der Summe der positiven Einkünfte gesenkt.

Für Ehegatten, die im Erstjahr des Förderzeitraums die Vorraussetzung für die Zusammenverlangung erfüllen, beträgt die Einkommensgrenze künftig 140.000 EUR der Summe der positiven Einkünfte.

Für jedes Kind, für das im Erstjahr die Vorraussetzungen für die Kinderzulage vorliegen, erhöht sich die Einkommensgrenze grundsätzlich um 30.000 EUR.


Förderbeträge

2003

2004

Fördergrundbetrag

5%, höchstens 2.556 EUR

1%, höchstens 1.250 EUR

Bemessungsgrundlage für
den Fördergrundbetrag

 

Anschaffungs- oder Herstellungskosten für den Grund und Boden sowie Aufwendungen für Instandsetzungs-
und Modernisierungsmaßnahmen,
die innerhalb von 2 Jahren nach der Anschaffung vorgenommen werden.

Kinderzulage

767 EUR

800 EUR


Ausbauten und Erweiterungen einer inländischen Wohnung werden nicht mehr mit Eigenheimzulage gefördert, wenn mit der Herstellung nach 2004 begonnen wird oder die Anschaffung nach 2004 erfolgt.

 

Änderungen des 5. Vermögensbildungsgesetzes

 

2003

2004

West

Ost

West

Ost

Arbeitnehmer-Sparzulage
(in Prozent der VL)

20%

25%

18%

22%

Höchstbetrag der VL
für Gewährung der Arbeitnehmersparzulage

408 EUR

400 EUR

Arbeitnehmersparzulage
(in Prozent der Bausparleistungen)

10%

9%

Bemessungsgrundlage
(Bausparverträge)

480 EUR

470 EUR

Wohnungsbauprämie in Prozent der Aufwendungen

10%

8,8%

 

 

 

 

4) Anpassung/Änderung des EStDV

Steuerpflichtige haben ab 2004 eine Einkommensteuererklärung abzugeben
wenn ihr „Gesamtbetrag der Einkünfte“ mehr als
 
• 7.664 EUR für Einzelpersonen und
• 15.329 EUR zusammenveranlagte Ehegatten


beträgt.

Freundlichst

Twinson_99

Your-Investor.de.tt

Twinson_99:

Die o.g. Änderungen betreffen in erster Linie

 
10.02.04 13:58

viele in der Finanzbranche tätige. Insbesondere die Änderung des FA´s sollte jetzt jeder erledigen.

Freundlichst

Twinson_99

Your-Investor.de.tt

TomIndustryII:

also festgestellt:

 
10.02.04 14:01
besserverdiener haben mehr davon. ich verdiene laut der tabelle besser, bin aber pendler, und verdiene damit weniger?!

schön,
danke gerd
Parocorp:

Klingt nicht schlecht,

 
10.02.04 14:05
wenn Du aber Fahrkostenzuschlag und Praxisgebuehr abziehst,
bleibt nicht mehr viel uebrig vom "netto mehr"...

Aber immerhin, ein Versuch!

Gruss
Twinson_99:

@ TI - Du hast doch nicht etwas anderes erwartet

 
10.02.04 14:11

oder? :-)

Aber dank der Kürzungen der Pendler Pauschale bin ich doch ganz froh, das mein neuer Arbeitsplatz nur noch 20 statt 70km entfernt ist...

Freundlichst

Twinson_99

Your-Investor.de.tt

TomIndustryII:

tja, ich fahre 70 km!

 
10.02.04 14:37
das ist wohl mein problem. des weiteren werden so viele sachen gekürzt, dass ich keinen müde mark mehr im geldbeutel hab...

na ja, wohne eh bald in der schweiz :)
Börsenmonst.:

hmm..ich muß mir mal ne ehefrau zulegen ;-) o. T.

 
10.02.04 14:38
TomIndustryII:

hab gedacht ich sollte auch

 
10.02.04 15:09
heiraten, aber das kann doch nicht die endlösung für mein steuerproblem sein, oder?
Twinson_99:

@ TI - mit dem Heiraten muss man allerdings vorsic

 
13.02.04 21:10
htig sein. Schließlich kann man ja mittlerweile auch Eheverträge anfechten :-)


 

Freundlichst

Twinson_99

Your-Investor.de.tt

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