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Steuer auf Aktiengewinne soll sinken
Wer sein Geld in Aktien anlegt, soll ab 2001 auch innerhalb der zwölfmonatigen Spekulationsfrist erheblich weniger Steuern als bisher zahlen. Die Abgabenlast dürfte sich in etwa halbieren. Damit werden Aktien als Geldanlage attraktiver.
Berlin - Das Bundesfinanzministerium in Berlin bestätigte am Sonntag,
dass damit auch Aktiensparer von einer Neuregelung im Rahmen der für 2001
geplanten Unternehmenssteuerreform profitieren werden. Die Steuererleichterung beruht auf dem so genannten Halbeinkünfteverfahren. Es
soll im kommenden Jahr an die Stelle einer komplizierten Verrechnungsregelung zur Besteuerung von Unternehmensgewinnen und Erlösen
aus Firmenverkäufen treten. Davon profitieren auch Kleinaktionäre bei
Dividendenzahlungen und der Veräußerung von Unternehmensanteilen
in Form von Aktien. Wie eine Sprecherin des Finanzministerium erläuterte, müssen Aktionäre danach nur noch die Hälfte realisierter Kursgewinne
versteuern. Das heißt: Verkauft ein Anleger ein Aktienpaket vor
Ablauf eines Jahres nach dem Kauf mit 5000 Mark Gewinn muss er
davon in Zukunft statt des gesamten Betrages nur noch 2500 Mark
mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Dieser richtet sich
nach der Höhe aller Einkünfte eines Jahres. Die übrigen 2500 Mark
müssen dagegen nicht mehr versteuert werden. Hält ein Anleger eine
Aktie mindestens ein Jahr, bleiben Kursgewinne weiterhin generell
steuerfrei. Außerdem bleibt es beim jährlichen Freibetrag von 1000
Mark für Verkäufe innerhalb der Spekulationsfrist.
Auch die Besteuerung von Dividendenzahlungen auf Aktien wird sich
durch das Halbeinkünfteverfahren erheblich verringern. So sollen
diese Ausschüttungen im Rahmen der Sparerfreibeträge nur noch mit
der Hälfte der jeweiligen Beträge berücksichtigt werden. Für einen
ledigen Aktionäre bleiben damit Dividenen bis 6000 Mark und für
Verheiratete bis zu 12.000 Mark pro Jahr steuerfrei.