Mir ist da heute beim Arbeiten folgendes durch den Kopf gegangen:
In Deutschland wird vermehrt auf Namensaktien umgestellt. Was passiert dann mit den Aktionären. Sie kaufen und verkaufen diese Namensaktien. Durch die Bank erhalten die Unternehmen über die Angaben über die Aktionäre. Der Kauf und natürlich auch der Verkauf von Aktien wird folglich in den Unternehmen registriert, da diese ein "Aktienbuch" über ihre Anteilseigner führen. Das heißt, daß man als Aktionär (Mitgesellschafter) namentlich aufgezeichnet wird.
Bei den Banken gilt zwar weiterhin § 30 a AO (Bankgeheimnis). Doch die Unternehmen unterliegen diesem Bankgeheimnis nicht. Das hat zur Folge, daß die Finanzämter im Rahmen von Betriebsprüfungen feststellen (und vor allem verwerten) können, wer, wann, wieviele Aktien des Unternehmens gekauft und verkauft hat.Das Ergebnis ist wohl klar, die bisher nicht angegebenen Spekulationsgeschäfte und vor allem die Gewinne werden leichter nachprüfbar. Den Fiskus wird es freuen.
Ein nachdenklicher MisterX
In Deutschland wird vermehrt auf Namensaktien umgestellt. Was passiert dann mit den Aktionären. Sie kaufen und verkaufen diese Namensaktien. Durch die Bank erhalten die Unternehmen über die Angaben über die Aktionäre. Der Kauf und natürlich auch der Verkauf von Aktien wird folglich in den Unternehmen registriert, da diese ein "Aktienbuch" über ihre Anteilseigner führen. Das heißt, daß man als Aktionär (Mitgesellschafter) namentlich aufgezeichnet wird.
Bei den Banken gilt zwar weiterhin § 30 a AO (Bankgeheimnis). Doch die Unternehmen unterliegen diesem Bankgeheimnis nicht. Das hat zur Folge, daß die Finanzämter im Rahmen von Betriebsprüfungen feststellen (und vor allem verwerten) können, wer, wann, wieviele Aktien des Unternehmens gekauft und verkauft hat.Das Ergebnis ist wohl klar, die bisher nicht angegebenen Spekulationsgeschäfte und vor allem die Gewinne werden leichter nachprüfbar. Den Fiskus wird es freuen.
Ein nachdenklicher MisterX