Spekulationsgeschäfte bei Namensaktien

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MisterX:

Spekulationsgeschäfte bei Namensaktien

 
23.08.00 21:57
Mir ist da heute beim Arbeiten folgendes durch den Kopf gegangen:

In Deutschland wird vermehrt auf Namensaktien umgestellt. Was passiert dann mit den Aktionären. Sie kaufen und verkaufen diese Namensaktien. Durch die Bank erhalten die Unternehmen über die Angaben über die Aktionäre. Der Kauf und natürlich auch der Verkauf von Aktien wird folglich in den Unternehmen registriert, da diese ein "Aktienbuch" über ihre Anteilseigner führen. Das heißt, daß man als Aktionär (Mitgesellschafter) namentlich aufgezeichnet wird.
Bei den Banken gilt zwar weiterhin § 30 a AO (Bankgeheimnis). Doch die Unternehmen unterliegen diesem Bankgeheimnis nicht. Das hat zur Folge, daß die Finanzämter im Rahmen von Betriebsprüfungen feststellen (und vor allem verwerten) können, wer, wann, wieviele Aktien des Unternehmens gekauft und verkauft hat.Das Ergebnis ist wohl klar, die bisher nicht angegebenen Spekulationsgeschäfte und vor allem die Gewinne werden leichter nachprüfbar. Den Fiskus wird es freuen.

Ein nachdenklicher MisterX
tztz:

Null Problemo. Wir versteuern doch alle unsere

 
23.08.00 22:29
Einkünfte. Oder?

Otto- Normal- Lohnsteuerzahler hat schließlich überhaupt keine Möglichkeiten der Steuer zu entgehen. Warum sollte es anderen besser gehen?

Naja, von den großen Körperschaften mal ganz abgesehen.

Übrigens: § 30a AO ist kein "Bankgeheimnis"! Nur eine Einschränkung der Auskunftsmöglichkeiten des FA ggü. den Banken. Und Ausnahmen bestätigen die Regel!

Abgesehen davon dürfte es allein von der "Arbeitsbelastung" her unmöglich sein, derartige Daten im Rahmen von Betriebsprüfungen zu erheben.  
MisterX:

Im heutigen Zeitalter der Technik, ist es wohl

 
24.08.00 00:01
ein leichtes, diese Daten per EDV (folglich per Knopfdruck) auswerten zu lassen. Bei dem für mich zuständigen Finanzamt werden zur Zeit über 2.000 Fälle von Steuerhinterziehung bearbeitet, die aufgrund von Geldtransaktionen nach Luxemburg entstanden sind. Und wie das herauskam, ist wohl allen bekannt. Wenn nicht, die Banken wurden auf den Kopf gestellt. Bei Betriebs-
prüfungen wird ein Anwärter an die Sache gesetzt und der kann sich dann eine, zwei oder mehrere Wochen nur damit befassen. Man muß bedenken, daß es sich bei den geprüften Unternehmen um große Kapitalgesellschaften handelt, die man nicht innerhalb von 3 Tagen prüfen kann.

§ 30 a AO = Schutz von Bankkunden -> Bankgeheimnis

Zur Ehrlichkeit der deutschen Steuerbürger ist zu sagen, daß unser Finanz-
minister Eichel nicht grundlos die Hälfte der Spekulationsgeschäfte ab 2001 nicht mehr der Steuer unterwirft. Aber meines erachtens wird auch das der Steuerehrlichkeit nicht helfen. In spätestens 3-5 Jahren werden wir auf jeden Verkauf eine Abschlagsteuer (ähnlich der Kapitalertragsteuer) erhalten. Wenn sie ungerechtfertigt oder zu hoch ist, muß man seine Speku-
lationsgeschäfte erklären und somit ist man in den Fängen des Finanzamtes.
Warten wir also ab, was uns die Zukunft bringt.
Mein Problem wird es nicht sein, da ich aufgrund meines Berufes zur Steuer-
ehrlichkeit verpflichtet bin und bereits jetzt meine Spekulationsgewinne versteuer.

Gruß MisterX
newbie:

Nee du!

 
24.08.00 11:08
Paragraph 30a AO ist soweit ausgehöhlt, dass er garantiert keinen Schutz bringt.

Zu den Namensaktien : Meines Wissens sind im Aktienbuch nur die Namen der depotführenden Bank eingetragen, nicht dein Name. Aber ganz sicher bin ich mir da nicht.

Gruß newbie
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