Sparzinsen: Stichtag 28. Februar

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Sparzinsen: Stichtag 28. Februar

 
04.02.02 15:18
Sparzinsen: Stichtag 28. Februar
Von Stefanie Teufel
     
Wer sein Geld nicht in Fonds oder Aktien investieren möchte, wählt häufig Sparguthaben mit einer Kündigungsfrist zwischen einem und vier Jahren. Denn diese bringen attraktivere Zinserträge als das herkömmliche Sparbuch. Was viele Sparer dabei vergessen: Die Geldanlage in Festgelder oder Sparbriefe ist zwar an die vereinbarten Fristen gebunden, nicht aber die dafür gezahlten Zinsen. Allerdings sollten sich Anleger beeilen, wenn sie ihre Zinserträge für das Jahr 2001 lieber ausgeben statt ansparen wollen. Die Vorjahreszinsen müssen bis zum 28. Februar 2002 abgehoben werden, sonst drohen Zinsverluste.

Heben Kunden die Zinsen noch nach diesem Termin ab, müssen sie eine Zinsminderung in Kauf nehmen, weil die Kreditinstitute diese Auszahlung als vorzeitige Kapitalrückzahlung behandeln. Wie hoch die Einbußen sind, hängt von der vorher vereinbarten Laufzeit und der Höhe der abgehobenen Summe ab. Kerstin Altendorf vom Bundesverband deutscher Banken rät daher allen Sparern: "Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Zinsen in absehbarer Zeit als kleine Finanzspritze benötigen, heben Sie die Erträge lieber bis Ende Februar ab. Anlegen können Sie das Geld dann immer noch."

Übrigens: Diese Regelung gilt auch für das gewöhnliche Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Hier können Kunden zwar seit dem 1. Januar 2002 bis zu 2.000 Euro pro Monat ohne Kündigung des Sparguthabens abheben und damit 466 Euro mehr als bisher - aber die gesamten Zinsen aus dem Vorjahr, die nach dem 28. Februar auf dem Konto verbleiben, werden dem Sparkapital zugerechnet. Hat man beispielsweise 5.000 Euro auf seinem Sparbuch und dafür im letzten Jahr 150 Euro Zinsen kassiert, muss man die Zinsen bis Ende Februar abheben, sonst gilt auch für sie die dreimonatige Kündigungsfrist.

quelle: capital.de
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