Skandal - Unternehmen...

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Skandal - Unternehmen...

 
27.06.01 10:40

Skandal-Unternehmen am Pranger

- doch wenig Chance auf Schadenersatz  

Wir wehren uns!" Bundesweit sucht die Aktionsgemeinschaft von Aktionären der Bankgesellschaft Berlin per Anzeige nach Leidensgefährten. Das finanzielle Fiasko bei der Berliner Bank, Missmanagement, Milliardenlöcher und der Kursrutsch könnten nicht tatenlos hingenommen werden, sagt Dieter Schultze-Zeu, einer der Initiatoren. "Uns geht es darum, Schadensersatzansprüche durchzusetzen." Immer mehr frustrierte Anleger, die viel Geld verloren haben, denken wie er. Klagen gegen Skandal-Unternehmen wie Infomatec oder Metabox und ihre Vorstände haben Konjunktur. Aber auch EM.TV , Sunburst , Refugium oder Intershop stehen für eine ganze Reihe von Aktiengesellschaften, von denen sich Kleinaktionäre getäuscht fühlen. In einigen Fällen wie der Solinger Saltus AG ermitteln Staatsanwälte gegen Ex-Manager und Aufsichtsräte wegen Verdachts der Untreue. "Wir haben täglich Anfragen, bei denen es um Schadensersatz geht. Die Leute sind gebeutelt", beschreibt der Frankfurter Geschäftsführer der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz, Klaus Nieding, die Situation. ERFOLGSAUSSICHTEN VON KLAGEN EHER SCHLECHT Im Gegensatz zu einigen Anwaltskanzleien sehen Aktionärsschützer die Erfolgsaussicht von Klagen skeptisch. Anleger bringen vor allem vermeintlich falsche Pflichtmitteilungen und nicht eingehaltene Prognosen in Rage. "Nach gegenwärtigem Recht gibt es sehr, sehr wenig Chancen für Schadensersatz", sagt Reinhild Keitel, Vorstandsmitglied der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre. Ihr sei bisher kein Fall bekannt, in denen Vorstände oder Unternehmen zu Zahlungen an Aktionäre rechtskräftig verurteilt wurden. "In den USA ist das anders." Hoffnungen setzten geprellte Kleinaktionäre auf einen Zivilprozess vor dem Landgericht Augsburg. Ein Anleger hat das angeschlagene Software-Unternehmen Infomatec auf etwa 12.000 DM Schadensersatz verklagt. Der Vorwurf: Aufträge von Kunden wurden in Pflichtmitteilungen vorgetäuscht. Der Prozess ist der erste dieser Art gegen eine Firma vom Neuen Markt. "Ein Urteil in diesem Fall könnte Maßstäbe setzen", glaubt Keitel. Es soll an diesem Freitag fallen. BESCHULDIGTE FIRMEN REDEN SICH LEICHT RAUS Anlegeranwalt Nieding gibt solchen Verfahren oft nur eine "theoretische Aussicht auf Erfolg". Der Grund: Kläger müssen nachweisen, dass Angaben zur wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens unrichtig waren und von Vorstand oder Aufsichtsrat vorsätzlich gemacht wurden. Vor allem der Beweis des Vorsatzes sei äußerst schwer. Wie im Fall EM.TV müsse der Vorstand nur vorgeben, er sei unfähig gewesen, eine ordnungsgemäße Bilanz aufzustellen oder er habe sich auf Gutachten von Wirtschaftsprüfern verlassen, schimpft er. "Paragraf 400 des Aktiengesetzes stellt fahrlässiges Handel nicht unter Strafe." Das gelte auch für die Ahndung von Kursmanipulation nach Börsengesetz. Die Aktionärsschützer warnen vor einer "Vollkaskomentalität", wenn Kurse in den Keller rauschen. Einig sind sie sich aber auch darin: In Deutschland muss sich der Anlegerschutz verbessern. "Es fehlt eine rechtliche Grundlage für einen direkten zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch gegen Vorstände, Aufsichtsräte und Großaktionäre im Fall einer falschen Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen", moniert Nieding. Auch Sammelklagen nach US-Vorbild gehören zu ihrem Forderungskatalog an die Politik. Keitel verlangt eine Umkehr der Beweislast. "Der Vorstand muss vor Gericht nachweisen, dass er rechtens gehandelt hat." Sie verspricht sich eine disziplinierende Wirkung, "wenn Vorstände damit rechnen müssen, dass sie verknackt werden"./DP/cb/ --- Von Simone Rothe, dpa ---  
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