Wer Langeweile hat sollte hier mal reinlesen .....
Ist schon erstaunlich was für Auswüchse eine AG Ihren Aktionären bieten kann ....
Schaaaade oder besser gut das ich das nicht miterlebt habe ...
Gruß LALI
Zur ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2000 lud die Mallorca Lifestyle AG ihre Aktionäre am 21. Dezember in das Dorint Hotel Düsseldorf ein, bei der sie gleichzeitig den Verlust der Hälfte des Grundkapitals anzeigte. Neben ca. 25 anwesenden Aktionären nahm Anja Plugge, die für GSC Research berichte, ebenfalls an der Veranstaltung teil.
Vom Aufsichtsrat vertreten waren Herr Egon Rüger und Herr Sir Robert Goodman (der dritte AR, Karl Janßen, war wegen Krankheit verhindert), anwesend war außerdem der Vorstand Reiner Biesen. Ein Notar war nicht anwesend, auch hatten die Organe keinen Rechtsbeistand oder andere Backoffice-Unterstützung mitgebracht. Das Protokoll wurde von einer Mitarbeiterin des Unternehmens geführt.
Der Aufsichtsrat informierte die Aktionäre, dass man sich eingehend mit der Gestaltung der neuen Beteiligungen befasst und zeitnahe konstruktive Treffen abgehalten habe, um über die Geschäftsstrategie sowie die Aufnahme neuer Geschäftsfelder zu bestimmen. Die Buchführung sei von Wirtschaftsprüfer Herrn Ludger Schmitz mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Aufsichtrat habe dem Abschlussprüfer alle erforderlichen Antworten gegeben. Der Prüfungsbericht lag dem Aufsichtrat und dem Vorstand vor und ist vom Aufsichtrat gebilligt worden
Nach einer kurzen Beschreibung der Tagesordnung übergab der Aufsichtsrat dem Vorstand Herrn Reiner Biesen das Wort.
Bericht des Vorstandes
Dieser begann seinen Bericht mit der Erklärung, dass es erforderlich sei, eine Verlustanzeige nach § 92 des Aktiengesetzes anzuzeigen. Er wies daraufhin das man mit Spannung die am Ende seines Berichtes aufgezeigten Zahlen werde erwarten könne.
Im weiteren Verlauf ging er auf das im vergangenen Jahr durchgeführte Privat Placement ein und wies insbesondere auf die im damaligen Verkaufprospekt aufgeführten Risiken hin, die mit einem derartigen Privat Placement verbunden seinen, wobei er besonders betonte, dass der Verkaufprospekt vom BAWe genehmigt worden sei. Er erinnerte des weiteren an den Bösencrash und die damit verbunden Auswirkungen.
Zur Strategie von Mallorca Lifestyle AG führte Reiner Biesen aus, dass ja ursprünglich geplant gewesen sei, in das Nachtleben von Mallorca zu investieren. Diese Strategie habe sich jedoch geändert und der Fokus verschob sich auf ein Internetportal, welches alles rund um Mallorca anbieten sollte, sowie auf ein IPO in einem höheren Börsensegment als dem Freiverkehr. So konzentrierte man sich auf das neue Geschäftsfeld, den Aufbau des Internetportals, welches „Unsummen“ von Geldern verschlang.
Im Zusammenhang mit dem geplanten IPO, dessen Vorbereitung sehr viel Geld verschlungen habe, sie man im Kontakt mit der Hamburger Börse gewesen, um es am dortigen Start-up-Market durchführen zu wollen. Die Hamburger Börse habe zu diesem Zeitpunkt nach Abstimmung und Prüfung zugesagt, den weiteren Verlauf zu organisieren.
Im weitern Verlauf ging er auf das Börsenumfeld Jahres 2000 ein; das Private Placement im März habe man genau zu dem Zeitpunkt durchgeführt, als Neuer Markt und Nasdaq ihre Höchststände erreichten. Er führte aus, dass die Hamburger Börse daraufhin im 2. Halbjahr 2000 entschieden habe, die Mallorca Lifestyle AG nicht im ihrem Start-up-Segment zu notieren.
Herr Biesen wies darauf hin, dass er erst seit dem 2.Halbjahr des vergangenen Jahres als Vorstand zu Mallorca Lifestyle gestoßen sei und somit nicht für die vorhergehenden Versäumnisse verantwortlich sei. Schon bei seinem Eintritt habe er festgestellt, dass die AG ein Sanierungsfall sei und entsprechende Maßnahmen ergriffen. So habe er veranlasst, dass das Internetportal bis auf die Homepage eingestellt wurde und man sich wieder auf das Kerngeschäft konzentrierte, die Investition in das Nachtleben von Mallorca. So habe man über eine Holding das größte Nightlife-Unternehmen in Spanien erworben und betreibe seitdem eine Diskothek in Mallorca, den Chic Palace.
Im weiteren Verlauf beschrieb Herr Biesen die harte Wettbewerbssituation und wie anstrengend es sei, als Saisonarbeiter in Mallorca eine Diskothek zu betreiben. So müsse er von morgens um 10 Uhr bis nach zum anderen Morgen um 6 Uhr auf den Beinen sein. Zudem seien die harte Wettbewerbssituation und die strategische Ausrichtung die Ursache für das stark negative operative Ergebnis.
Hinzu komme, dass seit Mitte des Jahres 2000 keine Börse bereit sei, den Handel zuzulassen, somit gehe man davon aus, dass in absehbarer Zukunft kein Börsengang stattfinden werde. Er betonte, dass die Gesellschaft nichts an diesem Umstand ändern könne. Man sei mit einigen renommierten Unternehmen in Kontakt gewesen, um ein IPO umzusetzen, aber habe leider immer wieder einen negativen Bescheid erhalten.
Zum Ende führte Reiner Biesen noch aus, dass ein Wettbewerber dem harten Wettbewerbsdruck nicht mehr Stand gehalten hätte und zum Ende der Saison Konkurs angemeldet habe. Auch habe die Reisetätigkeit durch die Vorkommnisse des 11. Septembers stark nachgelassen.
Genaue Zahlen zu der Geschäftstätigkeit könne er zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht vorlegen, was jedoch nicht das Verschulden der Gesellschaft sei, da die Zweigstelle von Ernst &Young in Spanien nicht rechtzeitig mit der Beendigung der Buchhaltung fertig geworden sei. Generell sei man mit der Zusammenarbeit mit Ernst & Young auf Mallorca sehr unzufrieden. Das einzige, was feststehe, sei, dass man den Verlust der Hälfte des Grundkapitals anzuzeigen habe, erklärte er zum Abschluss.
Allgemeine Diskussion
Bevor der Aufsichtsrat die Diskussion eröffnete, wurde die Präsenz mit 742.827 Euro bei einem Grundkapital von einer Million Euro festgestellt und die Tagesordnung kurz erläutert. Auf die Nachfrage zur Präsenz, wie viele Aktien der Aufsichtrat und der Vorstand besitzen, wurde erklärt, das weder der Aufsichtsrat noch der Vorstand Aktien des Unternehmens besitzen. Nun übergab der Aufsichtrat den einzelnen Rednern das Wort.
Zunächst wurde bemängelt, dass die HV nicht ordnungs- und pflichtgemäß nach § 17 des Aktiengesetzes einberufen wurde. Die Einladung zur HV erfolgte erst am 28. November (also nur 23 Tage vor der HV), die gesetzliche Frist wurde damit eindeutig nicht eingehalten. Der Aussichtrat führte nach Rückfrage bei der Protokollantin aus, dass er die Einladung rechtzeitig dem Bundesanzeiger zugeleitet habe („eine Woche vorher“) und man sich die Verzögerung in der Veröffentlichung nicht erklären könne. Auf den Hinweis, dass der Tag der Veröffentlichung entscheidend sei, wurde nicht reagiert.
Es wurde angemerkt, dass Herr Biesen gesagt habe, dass das Unternehmen zur Zeit seiner Übernahme schon ein Sanierungsfall gewesen sei. Die daraufhin gestellte Frage, ob das Unternehmen je zahlungsunfähig gewesen sei und ob je eine Überschuldung vorgelegen habe, wurde vom Aufsichtsrat verneint.
Auf die Frage, wie sich Mallorca Lifestyle zu den seitens der spanischen Regierung bestehenden Bestrebungen stellt, das Nachtleben auf Mallorca einzuschränken, und welche Strategien vorliegen, dieses auszugleichen, wurde nicht weiter eingegangen.
Es wurde weiter bemängelt, dass keine Quartalsberichte erstellt wurden. Weiter kritisierten viele Aktionäre, dass die Erreichbarkeit sehr schlecht sei. Zur Einladung zur HV wurde zudem ausgeführt, dass die Einladung am 18. Dezember eintraf und um eine Rückantwort bis zum 13. Dezember erbeten wurde, was nicht möglich war (Anmerkung: kein Aktionär hatte Eintrittskarten erhalten, der Einlass erfolgte mittels Bankbestätigung der Anmeldung).
Nun wurde Herrn Schrade, Geschäftsführer von GSC Research, das Wort erteilt. Er führte aus, dass die Einladung zu der HV nicht form- und fristgerecht erfolgte, somit könnten keine gültigen Beschlüsse gefasst werden, zumal auch keinem der Anwesenden ein Jahresabschluss vorliege oder zugesandt wurde. Er bemängelte das Fehlen jeglicher Geschäftszahlen in dem Bericht des Vorstandes.
In diesem Zusammenhang fragte er nach, wie hoch denn die „Unsummen“ waren, die für den Internetauftritt ausgegeben wurden. Er fragte weiter, wann genau Herr Biesen dem Unternehmen beitrat, wie er festgestellt habe, dass das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt ein Sanierungsfall gewesen sei, und warum er diese Informationen nicht an die Aktionäre weitergegeben habe. Auch interessierte ihn, wie hoch die Aufwendungen zur Anwerbung der Gelder waren, ob hier Provisionen gezahlt wurden und wohin diese geflossen sind.
Zu den Ausführungen von Herrn Biesen zum Verfall des Neuen Marktes und des Nasdaq fragte er nach, was denn dieser mit dem Nachtleben auf Mallorca zu tun habe. Da Herr Biesen die Verantwortung für das schlechte Ergebnis des Unternehmens ablehne, wollte Herr Schrade wissen, wer die Verantwortlichen sind, ob Abfindungen gezahlt wurden und in welcher Höhe. Er verlangte zudem eine Auskunft zur Aktionärsstruktur.
Zum Erweb des Chic Palace fragte er, wie hoch der Kaufpreis war, wie diese Transaktion abgewickelt wurde, wer der Voreigentümer war, wer der jetzige Eigentümer ist und ob der Kaufpreis voll gezahlt wurde bzw. welcher Betrag noch zu zahlen ist.
Hinsichtlich der Ausführungen von Herrn Biesen zum ehemals geplanten IPO fragte er, mit welchen Finanzdienstleistern konkret man gesprochen habe; hierbei verlangte er die Nennung von mindestens fünf Namen, da der Vorstand ja behauptete, mit „allen renommierten Adressen“ gesprochen zu haben. Zum Abschluss stellte er noch die Frage, ob ein testierter Jahresabschluss vorliege.
Ein weiterer Aktionär wollte wissen, wann eigentlich genau festgestellt worden ist, dass die Hälfte des Grundkapitals verloren war, warum kein Notar anwesend ist und wie viele Mitarbeiter denn nun für Mallorca Lifestyle arbeiten.
Herr Lukowicz begann seine Ausführungen mit dem Hinweis, dass die Tagesordnung unvollständig sei, da seine Gegenanträge fehlen und diese nicht allen Aktionären zugegangen seien. Auch habe es in den Geschäftsräumen keine Möglichkeit gegeben, den Jahresabschluss einzusehen Zwar sei ein Briefkasten vorhanden gewesen, aber es sei nicht ersichtlich gewesen, in welcher Etage oder wo überhaupt die Geschäftsräume in dem Hause seien, da es weder eine Klingel noch anderweitige Hinweise auf die Mallorca Lifestyle AG gab.
Er bat Aufsichtrat und Vorstand, sich kurz vorzustellen, so dass die Aktionäre sich eine bessere Vorstellung davon machen könnten, wer die Herren denn seien. Zum in der Präsenzliste als Großaktionär auftauchenden Aktiv Bau fragte er nach, wer diese sei. Auch er merkte an, dass die Einladung nicht form- und fristgerecht erfolgte, er vermisse zudem die Veröffentlichung seiner Gegenanträge im Bundesanzeiger.
Um alle Aktionäre über seine Gegenanträge zu informieren, las er diese im Anschluss vor. So schlug er zu Top 3 und Top 4 der Tagesordnung vor, die Entlastung des Aufsichtrates und des Vorstandes zu verweigern. Zu Top 5 schlug er als Abschlussprüfer anstelle des bisherigen Prüfers Arthur Anderson, Düsseldorf, vor. Zudem beantragte er eine Sonderprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG. Abschließend äußerte er sich irritiert darüber, dass 11 Monate nach Abschluss des Geschäftjahres immer noch keine Zahlen aus Spanien vorliegen. Ihn interessierte, wer dafür verantwortlich ist und welche Gründe dafür bestehen.
Nun begannen Aufsichtsrat und Vorstand, die Fragen zu beantworten. Zur Frage nach der Überschuldung antworteten sie, dass zum Zeitpunkt der Prüfung keine Überschuldung vorgelegen habe, aber zeitweise eine Zahlungsunfähigkeit (Anmerkung: diese Aussage wurde später widerrufen). Sie führten weiter aus, für den späten Jahresabschluss sei die spanische Tochtergesellschaft von Ernst & Young verantwortlich, der Verantwortliche sei jedoch namentlich nicht bekannt.
Zu den Mitarbeitern hieß es, dass während der Saison 12 bis 18 Personen tätig seien, später wurde eine Zahl von 10 bis 15 Mitarbeitern genannt. Das negative operative Ergebnis sei auf hohe PR-Ausgaben zurückzuführen.
Herr Schrade bat daraufhin um Nennung der Zahlen der Tochtergesellschaft und näher zu erläutern, wie Umsatz, Ergebnis und Eigenkapital der Bollmark S.A. im Jahr 2000 aussahen und wie deren Stand per 30.9. bzw. per 30.06.2001 lautete, soweit vorhanden. Auch fragte er nach den Planungen für 2002.
Zu der Frage nach den Planzahlen für 2002 antwortete der Aufsichtrat, dass diese nicht vorliegen. Des Weiteren erläuterte der Vorstand, dass er zum 17. Juli 2000 die Position des Vorstands der Gesellschaft übernommen habe (Anmerkung: auf der Firmenhomepage findet sich dazu eine Meldung vom 22. Juni 2000). Der Vorstand erklärte zu den Internetkosten, dass diese ihm die exakten Zahlen nicht vorliegen.
Warum kein Notar anwesend war, wurde vom Aufsichtsrat damit erklärt, dass dies bei einer Gesellschaft der Größe der Mallorca Lifestyle AG nicht notwendig sei. Zu den Quartalsberichten führte der Aufsichtrat aus, dass die Gesellschaft aufgrund ihrer Größe nicht dazu verpflichtet sei, Quartalsberichte zu veröffentlichen. Die daraufhin folgende Anmerkung, dass dieses jedoch in der Satzung so festgelegt worden sei, wurde übergangen.
Nachdem auf Nachfrage den Aktionären der Wirtschaftsprüferbericht zur Einsicht gegeben wurde, wurden Fragen zu den dort aufgeführten Zahlen gestellt (Anmerkung: der Prüfungsbericht wurde in Ermangelung eines Geschäftsberichtes nur auf massives Drängen der Aktionäre zur Einsicht zur Verfügung gestellt, es bestand seitens Aufsichtrat und Vorstand keinerlei Bereitschaft, Auszüge daraus – selbst auf Kosten der Aktionäre – kopieren zu lassen).
So wurde weiter gefragt, was die mit 851 TEUR größte Position („außerordentliche Aufwendungen“), welche zwei Drittel des Jahresfehlbetrages ausmachte, beinhalte. Die Aktionäre bemängelten des Weiteren, dass der Umsatz nicht einmal in groben Zügen genannt wurde, dass anscheinend keinerlei Bereitschaft besteht, überhaupt Zahlen zu nennen, der Jahresabschluss nicht vorliegt und auch nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Anhänge. Generell wurde die Erreichbarkeit kritisiert, sowohl auf Telefonanrufe als auch auf Emails werde nicht geantwortet. In diesem Zusammenhang kam die Nachfrage, wie dies in Zukunft aussehen soll.
Der Aufsichtrat bezifferte den Kaufpreis für das Chicen Palace mit 1 Million Euro. Den Vorbesitzer des Chic Palace benannte er mit Herr Teichmann einem Schweizer Staatsbürger, weiter Auskünfte wollte er nicht geben. Bei dem Kauf und der Bewertung des Chic Palace wurde kein Gutachter hinzugezogen. Er führte weiter aus, dass das Geschäftjahr 2001 nicht zur Debatte stehe und versuchte die Diskussion abzubrechen.
Aufsichtrat und Vorstand waren beide nicht bereit, ihre ladungsfähigen Adressen zu nennen. Der Aufsichtsratsvorsitzende nannte statt dessen eine Telefonnummer, unter der die Gesellschaft zu erreichen sei (0700 / 77 26 43 60) und gab die Adresse der Gesellschaft mit Kölner Landstraße 121 an. Zur Aktionärsstruktur führte der Aufsichtsrat aus, dass er darüber keinerlei Auskünfte geben könne, da es sich um Inhaberaktien handele. Auf die Frage, welche Meldungen nach § 20 des Aktiengesetzes vorliegen oder vorgelegen haben, wollte er zunächst nicht antworten.
Als Finanzdienstleister, mit denen man für ein IPO in Kontakt gestanden habe, konnte der Vorstand nach einigem Überlegen und unter Hilfe des im Publikum sitzenden Ex-Vorstands die Baader Wertpapierbank und Lang & Schwarz nennen. Es seien keine Abfindungen und Provisionen gezahlt worden, außer für den ausgeschiedenen Vorstand, welche mit „etwa 2 Monatsgehältern“ und ca. 36 TDM angegeben wurden. (Anmerkung: diese Zahl wurde nicht sofort genannt, sie wurde auf Nachfrage vom ehemaligen Vorstand genannt, wobei diese später vom Aufsichtrat dementiert wurde; es war nicht möglich zu sagen, ob es sich dabei um 2 oder 3 Monatsgehälter handelt, auch der ehemalige Vorstand konnte sich angeblich nicht mehr an sein Gehalt erinnern)
Auf die Nachfrage, ob die Hauptaktionäre die Aktien voll eingezahlt haben, antwortete der Aufsichtsrat, dass alle Aktien voll eingezahlt sind. Der Aussichtratsvorsitzende gab an, dass er der Vorstand der Aktiv Bau AG sei, die über 529.570 Aktien verfüge. Auf detailliertes Nachfragen der Aktionäre wurde dies dann wieder zurückgenommen und anders erläutert: eigentlich würden diese Aktien dem Aufsichtsrat Sir Robert Goodman gehören, aber dieser habe das Aktienpaket als Sicherheit für ein Darlehen, welches ihm die Aktiv Bau AG, für den Erwerb der Diskothek Chic Palace gewährt habe, an die Aktiv Bau gegeben.
Die darauf entstehende Verwirrung konnte oder wollte der Aufsichtsrat nicht klären, die Eigentumsverhältnisse blieben ebenso wie der Zusammenhang mit dem Kauf des Chic Palace unklar. Auch auf direkte Fragen an Herrn Goodman erfolgte keine Antwort; da dieser offensichtlich kein bzw. fast kein Deutsch verstand (er stammt laut – zwischenzeitlich mal schnell geänderter – Präsenzliste aus London), versuchten es mehrere Aktionäre auf englisch, Antworten ließ sich Herr Goodman trotzdem nicht entlocken.
Zur Frage, warum man mit Ernst & Young auf Mallorca unzufrieden sei, erläuterte der Aussichtrat, diese würden einfach nicht arbeiten. Zu den Terminen der Aufsichtratsitzungen wollte man keine Auskunft geben, was Herr Schrade zu Protokoll geben ließ. Es wurde in Aussicht gestellt, bis zum 15 Januar diese und auch andere nicht beantwortete Fragen schriftlich zu beantworten. Eine weitere Diskussion wurde vom Aufsichtrat abgebrochen.
Nun wurde Herrn Lukowicz wieder das Wort erteilt, der weitere Fragen zum Prüfungsbericht stellte. So wollte er wissen, ob Beraterverträge vorliegen und ob aktuell gegen die Gesellschaft oder die Organe der Gesellschaft Klagen bestehen. Beides wurde vom Aufsichtrat verneint. Er bemerkte, dass beim Prüfungsbericht ein Datum vom 24. November genannt sei, er habe jedoch noch am 17. Dezember auf Nachfrage beim Wirtschaftprüfer eine gegenteilige Auskunft erhalten. Dies wurde vom Aufsichtrat entschieden bestritten („vielleicht haben Sie ja mit einem anderen Herrn Schmitz telefoniert“) und behauptet, dass alles ordnungsgemäß abgelaufen sei.
Herr Schrade wies darauf hin, dass das Eigenkapital der Bollmark S.A. im Prüfungsbericht per 31.12.2000 mit minus 623 TDM negativ war und fragte, wie hoch dieses zum Zeitpunkt des Kaufes bzw. per 31.12.1999 war. Auch kritisierte er, dass keine Bilanz der Tochter vorliegt. Auf die Bemerkung des Aufsichtsrats zum negativen Eigenkapital, „da steht ja die Immobilie dagegen“, erklärte Herr Schrade kurz das Wesen einer Bilanzstruktur, bei der die Immobilie auf der Aktiv- und die (höheren) Verbindlichkeiten auf der Passivseite stehen. Herr Lukowicz meinte ebenfalls, dies könne höchstens durch stille Reserven in der Immobilie begründet sein, wenn diese ein entsprechend hohes Alter aufweist, nach dem er hierzu fragte.
Weitere Fragen betrafen die im Prüfungsbericht genannten Löhne und Gehälter zum 31.12.2000 in Höhe von 113 TEUR sowie die Anzahl der Angestellten („keine“) und wie das passt, wie oft zwischen Düsseldorf und Mallorca hin und her geflogen wurde, woraus sich die 340 TEUR betriebliche Aufwendungen zusammen setzen, gleiches bei den außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 850 TEUR und ob hierin die Kosten für den Internetauftritt enthalten sind. Die Liquidität sei mit 60 TEUR angegeben, wie sieht es jetzt aus? Schließlich wurde noch nach einem Widerspruch zwischen § 3 der Satzung und dem Internetauftritt gefragt.
Bezüglich der Gegenanträge begründete Herr Lukowicz zu TOP 3 dem Vorstand Herrn Reiner Biesen die Entlastung zu verweigern, da er die Bilanz nicht fristgerecht erstellt hat, unter TOP 4 den Aufsichtsrat nicht zu entlasten, da er seiner Beratungs-, Aufsichts- und Kontrollpflicht nicht nachgekommen ist, sowie unter TOP 5 mit Anderson Consulting einen bekannten Abschlussprüfers zu wählen, bei dem keine unerklärlichen Rückdatierungen vorkommen. Den Antrag auf die Bestellung eines Sonderprüfers der KPMG forderte er aufgrund der vielen offenen Fragen, den nicht erreichten Planzielen und um zu prüfen, ob die Aktionäre durch persönliche Bereicherung der Organe geschädigt wurden.
Im Anschluss daran wurde der Aufsichtrat gebeten, den teilnehmenden Aktionären eine Kopie des Protokolls zur Verfügung zu stellen, was dieser verweigerte („Sie können das ja beim Handelsregister einsehen“). Er weigerte sich auch, das Protokoll zu verlesen. Herr von Lukowicz fragte weiter, warum das Unternehmen zum 17.07.2000 ein Sanierungsfall gewesen sei und bat um eine schriftliche Begründung, warum die Zusammenarbeit mit Ernst & Young nicht zufriedenstellend war.
Herr Schrade stellte ebenfalls einen Antrag auf Sonderprüfung, der inhaltlich weitgehend dem von Herrn Lukowicz entsprach, jedoch eine andere Formulierung aufwies: er beantragte die Bestellung der KPMG als Sonderprüfer zur Untersuchung von Vorgängen und Geschäften zwischen den Organen der Gesellschaft sowie ihren Tochtergesellschaften mit der Gesellschaft und ihrer Tochter, um zu prüfen, inwieweit die Interessen der Gesellschaft geschädigt wurden und strafrechtliche Vergehen, Vergehen gegen das Aktiengesetz oder aufsichtsrechtliche Vergehen vorliegen. Herr Lukowicz schloss sich diesem Antrag an.
Des Weiteren wiederholte Herr Schrade noch einmal die von ihm gestellten Fragen und stellte etliche weitere Fragen zu Details des Prüfungsberichtes, die zu Protokoll genommen wurden. Der Aufsichtrat beendete erneut die Diskussion und beschloss, sich zur Beratung und zur Beantwortung der zahlreichen offenen Fragen zurückzuziehen. Im weiteren Verlauf der Diskussion ließ er keine weiteren neuen Fragen mehr zu.
Antworten
Die folgenden Ausführungen wurden der Reihe nach verlesen, bezogen auf zuvor durch die Aktionäre gestellte und schriftlich festgehaltene Fragen.
Es wurde ausgeführt, dass man nicht dazu verpflichtet sei, Quartalsberichte zu erstellen (Anmerkung: der von den Aktionären aufgezeigte Verstoß gegen die Satzung wurde nicht zur Kenntnis genommen). Die Aufwendungen der Aktionäre zum Besuch der Hauptversammlung haben diese selber zu tragen. Da es sich bei den Aktien um Inhaberaktien handele, müsse die Aktionärsstruktur nicht bekannt gegeben werden.
Bezüglich des ehemaligen Eigentümers des Chic Palace hieß es nun, es bestehe ein Stillschweigeabkommen mit ihm, den Namen nicht zu nennen, da sonst eine Vertragsstrafe drohe. Zu Meldungen nach § 20 des Aktiengesetzes wurde erklärt, eine Meldung von Sir Robert Goodman als Gründer liege vor, Höhe und Zeitpunkt brauche nicht genannt werden. Aufsichtratstreffen hätten satzungsgemäß statt gefunden, weitere Daten wurden nicht genannt.
Beraterverträge mit Organen bestünden nicht, es besteht nur ein Beratervertrag mit Ernst & Young. Da die Gesellschaft nicht verpflichtet sei, einen Geschäftsbericht zu erstellen, habe man wegen der angespannten Liquiditätslage davon Abstand genommen. Auch dies wurde protokolliert. Klagen gegen die Gesellschaft oder Organe der Gesellschaft lägen nicht vor, es habe nie welche gegeben (Anmerkung: der Hinweis, dass ein anwesender Aktionär geklagt hat – er hatte sogar die Gerichtsunterlagen dabei – und dies eigentlich bekannt sein müsste, wurde ignoriert).
Zur Vermutung eines negativen Eigenkapitals schon beim Kauf der Diskothek wurde behauptet, dass dieses nicht vorlag. Die Bitte um Einsicht in die Bilanz der Bollmark S.A. oder nähere Angaben zur Gesellschaft wurde abgelehnt, man sei nicht verpflichtet, eine Einsicht zu gewähren, außerdem liege diese hier nicht vor. Das Alter der Immobilie auf Mallorca sei nicht genau bekannt, es liege schätzungsweise bei „10, 12, 13 Jahren“.
Bezüglich der Löhne und Gehälter des Vorstands hieß es, man sei nicht verpflichtet, auf diese Frage einzugehen. Zum Jahresende habe man aus Kostengründen keine Mitarbeiter beschäftigt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliederten sich in 49 TDM allgemeine Aufwendungen, 180 TDM für Internetauftritt, 115 TDM für Werbung und sonstige andere Aufwendungen 40 TDM. Vom Anlagevermögen in Höhe von 200 TDM seien 50 Prozent abgeschrieben, das an die Bollmark S.A. zum Betrieb gewährte Darlehen in Höhe von 1,6 Mio. DM sei mit 50% abgeschrieben worden. Da die Fragen nur teilweise beantwortet waren, ließ Herr Schrade dies zu Protokoll geben.
Zur Liquidität hieß es, der aktuelle Liquiditätsstand sei nicht bekannt, aber bis zum Beginn der nächsten Saison gesichert, wobei dieser auf Nachfrage mit 15. Mai konkretisiert wurde. Auf die Fragen, ob dann Insolvenzantrag gestellt werden müsse, wurde geantwortet, dass man dies am 16. Mai fragen solle. Auf die nochmalige Bitte um Zusendung einer Kopie des Protokolls hieß es, dieses werde „nach den gesetzlichen Vorschriften beim Handelsregister eingereicht“.
Der für den Internetauftritt angegebene Betrag von 180 TDM beinhalte sowohl Auftritt als auch Werbung, an welche Unternehmen dafür Beträge flossen wurde nicht genannt. Kosten zur Anwerbung von Geldern im Rahmen des Private Placement seien nicht entstanden, ebenso wenig wurden Provisionen gezahlt. Da kein IPO stattfand, seien dafür auch keine Kosten entstanden. Daten dazu, wann welche Finanzdienstleister bezüglich des IPO angesprochen wurden, versprach der Vorstand ebenso wie den Grund des Abbruchs der Gespräche mit Baader und Lang & Schwarz schriftlich nachzureichen.
Auf die Frage, durch wen die Diskothek Chic Palace erworben wurde, hieß es „durch die Mallorca Lifestyle“. Die Bewertung sei anhand von Vergleichsdaten anderer Gebäude vorgenommen worden, der Abschluss der Verträge erfolgte „Mitte 2000“. Das Eigenkapital der Bollmark S.A. habe zum Zeitpunkt des Erwerbs durch Mallorca Lifestyle bei 188 Mio. Peseten (ca. 2,2 Mio. DM) gelegen. Zwischen der Aktiv Bau AG und dem Chic Palace gebe es keine Beziehungen.
Bezüglich Meldungen nach § 20 Aktiengesetz hieß es, dass sowohl per 31.12.2000 als auch jetzt ca. 523.000 Aktien im Besitz von Sir Robert Goodman sind. Auf die Frage, ob es Darlehen der Gesellschaft oder ihrer Tochter an Organe gab oder gibt, wurde keine Antwort gegeben, Herr Schrade ließ die Frage daher ins Protokoll aufnehmen. Zur Trennung von Herrn Oliver Kuhlmann hieß es, diese sei einvernehmlich zum 17. Juli 2000 erfolgt. Auf die Frage nach Abfindung und Konditionen der Verträge erklärte der Aufsichtsratsvorsitzende, man sei nicht zur Nennung verpflichtet, was ein Aktionär zu Protokoll gab.
Auf die Frage, welcher Grund bei seinem Eintritt für einen Sanierungsfall vorlag, korrigierte Herr Biesen seine Aussage aus der eigenen Vorstandsrede und meinte nun, es sei „kein Sanierungsfall, sondern ein Restrukturierungsfall“ gewesen; man hätte „Dinge neu, besser etc“. machen müssen, verdeutlichte er. Der Verlust der Hälfte des Grundkapitals sei festgestellt worden, als die Bilanz vorlag; man habe daraufhin umgehend die HV einberufen. Auch auf mehrfache Nachfrage wurde kein Datum genannt, was zu Protokoll gegeben wurde.
Eine Zahlungsunfähigkeit habe nie bestanden. Zur Frage nach der Höhe der Verbindlichkeiten der Mallorca Lifestyle, ihrer Tochter Bollmark S.A. sowie des Chic Palace und deren Konditionen hieß es, diese werde „zur nächsten HV beantwortet, jetzt nicht“; auch dies wurde zu Protokoll gegeben. Weitere Fragen bezüglich der Bollmark S.A. – wie der Rückgang auf das negative Eigenkapital zustande kam, wer die Bollwerk SA jetzt besitzt („da gibt es ein Stillschweigeabkommen“), wer das Chic Palace heute besitzt, wie die Situation bezüglich Liquidität dort aussieht usw. – wurden nicht beantwortet, dazu werde eine schriftliche Antwort erfolgen. Auch diese Fragen ließ Herr Schrade als nicht beantwortet protokollieren.
Als Begründung für die nicht zufriedenstellende Zusammenarbeit mit Ernst & Young erklärte der Vorstand, dass „die ihren Job nicht gemacht haben“ und ewig benötigten, die Buchhaltung fertig zu stellen, was er auf die spanische Mentalität zurück führte. Jetzt arbeite man mit einem Deutschen in Spanien zusammen, mit dem das besser funktioniere; der Namen wollte aber nicht genannt werden. Der Aufsichtsratsvorsitzende brach die Diskussion an dieser Stelle erneut ab.
Abstimmungen
Zunächst wurde über die Gegenanträge abgestimmt. Bei TOP 3 (Nicht-Entlastung des Vorstands) stimmten 12.754 Stimmen für den Antrag, nach Enthaltungen wurde nicht gefragt. Dann wurde eine Präsenz von 742.824 Aktien festgestellt. Als sich beim Auszählen der Stimmen ergab, dass sich die Präsenz geändert hatte, da einige Aktionäre inzwischen die Veranstaltung verlassen hatten, wobei 2.500 Aktien abgezogen werden mussten, wurde im Anschluss an die Abstimmung die Präsenz noch einmal mit nunmehr 744.874 Stimmen festgestellt. Somit wurde dieser Antrag nicht angenommen.
Für den Gegenantrag zu TOP 4 (Nicht-Entlastung des Aufsichtrates) stimmten 12.754 Stimmen, dagegen stimmten 202.370 Stimmen. Die Stimmen von Sir Robert Goodman wurden von der Präsenz abgezogen und – auch hier erst nach der Abstimmung – eine Präsenz von 215.124 Stimmen festgestellt. Somit wurde dieser Antrag nicht angenommen.
Hier wurde die Frage gestellt, wer diese große Anzahl von Aktien vertritt (in der Präsenzliste waren sie als „Eigenbesitz“ angegeben, die vier Personen aber offensichtlich nicht im Raum). Hierauf meldete sich ein Herr Klaus Biesen; die Präsenzliste wurde dazu zwischendurch erneut mal eben geändert. Auf die Frage eines Aktionärs an den Vorstand Reiner Biesen, ob eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen ihm und diesem Herrn Klaus Biesen bestehen würde, wurde mit Schweigen geantwortet.
Der Antrag auf Sonderprüfung wurde mit 12.754 Ja-Stimmen bei einer Präsenz von 744.874 Stimmen abgelehnt. Die Frage von Herrn Schrade, ob die Stimmrechtsauschlüsse beachtet worden sind, wurde zunächst bejaht. Nach kurzer Beratung wurde die Präsenz erneut festgestellt und abschließend, ohne weitere Abstimmung, festgehalten, dass dieser Gegenantrag mit 202.370 Gegenstimmen abgelehnt wird. Herr Schrade erklärte darauf, dass hier ein offensichtlich ein Stimmrechtsbetrug vorliege, da bei der genannten Präsenz und den genannten Gegenstimmen der Antrag angenommen ist.
Daraufhin wurde erneut die Präsenz mit 732.123 Stimmen festgestellt; ein endgültiges genaues Ergebnis wurde nicht mehr genannt. Mehrere Aktionäre verlangten darum, dies ins Protokoll aufzunehmen mit dem Hinweis darauf, dass die Anstimmung rechtlich unwirksam sei.
Nun ging der Aufsichtrat zur Tagesordnung über und führte aus, dass zu TOP 1 (Verlustanzeige der Hälfte des Grundkapitals) und TOP 2 Bericht des Vorstandes keine Beschlussfassung notwendig sei. Unter TOP 3 (Entlastung des Vorstandes) wurde bei einer festgestellten Präsenz von 744.874 Stimmen gegen 12.754 Stimmen Entlastung erteilt, unter TOP 4 erfolgte die Entlastung des Aufsichtrates bei einer festgestellten Präsenz von 215.124 Stimmen bei ebenfalls 12.754 Gegenstimmen. Die Wahl des Abschlussprüfers Herrn Ludger Schmitz (TOP 5) erfolgte bei einer festgestellten Präsenz von 744.874 Stimmen bei ebenfalls 12.754 Stimmen. Der Gegenantrag zu TOP 5 wurde zunächst ignoriert und dann bei einer Präsenz von 744.874 Stimmen mit 732.120 Stimmen abgelehnt.
Im Anschluss daran stellte Herr Schrade einen weiteren Antrag auf Sonderprüfung durch die KPMG, der wörtlich lautete: „Antrag auf Sonderprüfung durch die KPMG, Düsseldorf, zur Prüfung von Vorgängen und Geschäften zwischen Organen bzw. Verwandten von Organen der Mallorca Lifestyle und ihrer Tochtergesellschaft sowie von Organen bzw. Verwandten von Organen der Mallorca Lifestyle und ihrer Tochtergesellschaft als Vorstand oder Geschäftsführer geleiteten oder beherrschten Gesellschaften und der Mallorca Lifestyle AG sowie ihrer Tochtergesellschaft.“ Vor der Abstimmung wies er daraufhin, dass die nach Aktiengesetz vorgeschriebenen Stimmrechstauschlüsse zu beachten sind.
Die Präsenz für diesen Antrag wurde dennoch mit 744.874 Stimmen angegeben. Der Hinweis, dass von diesem Antrag betroffene Stimmen nicht mitstimmen dürfen, wurde ignoriert. Auf den nochmaligen dringlichen Hinweis der Beachtung von Stimmrechtsausschlüssen nach § 136 wurde die Versammlung für gut eine halbe Stunde unterbrochen; in dieser Zeit verließen die Protokollantin sowie der Vorstand und Aufsichtsrat wechselweise den Saal, offensichtlich um sich telefonisch mit ihren Rechtsanwälten zu beraten.
Als die Versammlung wieder aufgenommen wurde, wurde die Präsenz noch einmal mit 744.874 Stimmen festgestellt. Herr Schrade gab daraufhin zu Protokoll, dass die Stimmrechtsauschlüsse nach § 136 Aktiengesetz nicht beachtet wurden und machte auf eventuelle rechtliche Konsequenzen aufmerksam. Er fragte noch einmal nach, ob man bei dieser Präsenz zu bleiben wünsche; des Weiteren erklärte er, ihm bekannte Anwälte mit umfassender Erfahrung im Aktiengesetz würden bei Unklarheiten dazu sicher gerne Unterstützung leisten. Dieses Angebot wurde abgelehnt und die Präsenz mit 744.874 Stimmen bestätigt. 12.754 Stimmen stimmten für den Antrag, somit wurde dieser Antrag abgelehnt.
Zum Schluss gab Herr Schrade für sämtliche von ihm vertretenen Aktionäre Widerspruch zu allen Tageordnungspunkten zu Protokoll; dem schlossen sich alle anderen anwesenden Kleinaktionäre an. Im Protokoll wurde zudem vermerkt, dass allen Anwesenden bis zum 15. Januar die schriftlichen Antworten übersandt und ladungsfähige Anschriften zur Verfügung gestellt werden. Die Versammlung wurde dann nach mehr als 6 Stunden geschlossen.
Fazit
Selten wurde auf einer Hauptversammlung die Inkompetenz einer Verwaltung offensichtlicher; haarsträubende Widersprüche in den soeben erst getroffenen eigenen Aussagen, zahllose Formfehler – angefangen von Nicht-Einhaltung verschiedener gesetzlicher Fristen über die Unmöglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen einsehen zu können, eine ständig „mal eben schnell“ umgeänderte Präsenzliste und einer zweifelhaften Versammlungsleitung bis hin zu völlig chaotischen Abstimmungen, in denen dem Aktiengesetz eine höchstens empfehlende Bedeutung beigemessen wurde – und eine Auskunftsbereitschaft, die dieser Bezeichnung nicht wert ist, lassen für investierte Aktionäre kaum Hoffnung auf eine künftig erfreulichere Entwicklung ihres Investments.
Mangels Auskünften und widersprüchlichen Informationen ist die Lage des Unternehmens weitgehend unklar. Zwar ist mit einiger Sicherheit anzunehmen, dass die Gesellschaft über praktisch keine Barmittel mehr verfügt, ob die Beteiligung an der Bollmark S.A. noch besteht, was sie wert ist, wie das Chic Palace mit der Mallorca Lifestyle AG in Verbindung steht und welchen Wert die Diskothek heute noch aufweist, darüber kann nur gemutmaßt haben. Bleibt zu hoffen, dass die versprochenen schriftlichen Antworten ein wenig Licht ins Dunkel bringen können.
Es steht jedoch zu befürchten, dass den investierten (Klein-)Aktionären ein Totalverlust droht. Ob und wie die Initiatoren des Projekts sich persönlich bereichert haben, kann vor einer Sonderprüfung nicht beantwortet werden; das unschöne Wort „Anlagebetrug“ wurde jedoch im Verlauf der Versammlung mehrfach laut ausgesprochen. Da angesichts der gezeigten Vorstellung kaum zu erwarten ist, dass die Verwaltung von selbst Schritte zur Aufklärung der Situation unternimmt, dürfte sich schon bald die Staatsanwaltschaft mit der Materie befassen müssen.
Kontaktadresse
Mallorca Lifestyle AG
Kölner Landstrasse 121
40591 Düsseldorf
Telefon/Fax: 0700 / 77 264 360
Email: info@mallorca-ag.de
Internet: www.mallorca-ag.de
Ist schon erstaunlich was für Auswüchse eine AG Ihren Aktionären bieten kann ....
Schaaaade oder besser gut das ich das nicht miterlebt habe ...
Gruß LALI
Zur ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2000 lud die Mallorca Lifestyle AG ihre Aktionäre am 21. Dezember in das Dorint Hotel Düsseldorf ein, bei der sie gleichzeitig den Verlust der Hälfte des Grundkapitals anzeigte. Neben ca. 25 anwesenden Aktionären nahm Anja Plugge, die für GSC Research berichte, ebenfalls an der Veranstaltung teil.
Vom Aufsichtsrat vertreten waren Herr Egon Rüger und Herr Sir Robert Goodman (der dritte AR, Karl Janßen, war wegen Krankheit verhindert), anwesend war außerdem der Vorstand Reiner Biesen. Ein Notar war nicht anwesend, auch hatten die Organe keinen Rechtsbeistand oder andere Backoffice-Unterstützung mitgebracht. Das Protokoll wurde von einer Mitarbeiterin des Unternehmens geführt.
Der Aufsichtsrat informierte die Aktionäre, dass man sich eingehend mit der Gestaltung der neuen Beteiligungen befasst und zeitnahe konstruktive Treffen abgehalten habe, um über die Geschäftsstrategie sowie die Aufnahme neuer Geschäftsfelder zu bestimmen. Die Buchführung sei von Wirtschaftsprüfer Herrn Ludger Schmitz mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Aufsichtrat habe dem Abschlussprüfer alle erforderlichen Antworten gegeben. Der Prüfungsbericht lag dem Aufsichtrat und dem Vorstand vor und ist vom Aufsichtrat gebilligt worden
Nach einer kurzen Beschreibung der Tagesordnung übergab der Aufsichtsrat dem Vorstand Herrn Reiner Biesen das Wort.
Bericht des Vorstandes
Dieser begann seinen Bericht mit der Erklärung, dass es erforderlich sei, eine Verlustanzeige nach § 92 des Aktiengesetzes anzuzeigen. Er wies daraufhin das man mit Spannung die am Ende seines Berichtes aufgezeigten Zahlen werde erwarten könne.
Im weiteren Verlauf ging er auf das im vergangenen Jahr durchgeführte Privat Placement ein und wies insbesondere auf die im damaligen Verkaufprospekt aufgeführten Risiken hin, die mit einem derartigen Privat Placement verbunden seinen, wobei er besonders betonte, dass der Verkaufprospekt vom BAWe genehmigt worden sei. Er erinnerte des weiteren an den Bösencrash und die damit verbunden Auswirkungen.
Zur Strategie von Mallorca Lifestyle AG führte Reiner Biesen aus, dass ja ursprünglich geplant gewesen sei, in das Nachtleben von Mallorca zu investieren. Diese Strategie habe sich jedoch geändert und der Fokus verschob sich auf ein Internetportal, welches alles rund um Mallorca anbieten sollte, sowie auf ein IPO in einem höheren Börsensegment als dem Freiverkehr. So konzentrierte man sich auf das neue Geschäftsfeld, den Aufbau des Internetportals, welches „Unsummen“ von Geldern verschlang.
Im Zusammenhang mit dem geplanten IPO, dessen Vorbereitung sehr viel Geld verschlungen habe, sie man im Kontakt mit der Hamburger Börse gewesen, um es am dortigen Start-up-Market durchführen zu wollen. Die Hamburger Börse habe zu diesem Zeitpunkt nach Abstimmung und Prüfung zugesagt, den weiteren Verlauf zu organisieren.
Im weitern Verlauf ging er auf das Börsenumfeld Jahres 2000 ein; das Private Placement im März habe man genau zu dem Zeitpunkt durchgeführt, als Neuer Markt und Nasdaq ihre Höchststände erreichten. Er führte aus, dass die Hamburger Börse daraufhin im 2. Halbjahr 2000 entschieden habe, die Mallorca Lifestyle AG nicht im ihrem Start-up-Segment zu notieren.
Herr Biesen wies darauf hin, dass er erst seit dem 2.Halbjahr des vergangenen Jahres als Vorstand zu Mallorca Lifestyle gestoßen sei und somit nicht für die vorhergehenden Versäumnisse verantwortlich sei. Schon bei seinem Eintritt habe er festgestellt, dass die AG ein Sanierungsfall sei und entsprechende Maßnahmen ergriffen. So habe er veranlasst, dass das Internetportal bis auf die Homepage eingestellt wurde und man sich wieder auf das Kerngeschäft konzentrierte, die Investition in das Nachtleben von Mallorca. So habe man über eine Holding das größte Nightlife-Unternehmen in Spanien erworben und betreibe seitdem eine Diskothek in Mallorca, den Chic Palace.
Im weiteren Verlauf beschrieb Herr Biesen die harte Wettbewerbssituation und wie anstrengend es sei, als Saisonarbeiter in Mallorca eine Diskothek zu betreiben. So müsse er von morgens um 10 Uhr bis nach zum anderen Morgen um 6 Uhr auf den Beinen sein. Zudem seien die harte Wettbewerbssituation und die strategische Ausrichtung die Ursache für das stark negative operative Ergebnis.
Hinzu komme, dass seit Mitte des Jahres 2000 keine Börse bereit sei, den Handel zuzulassen, somit gehe man davon aus, dass in absehbarer Zukunft kein Börsengang stattfinden werde. Er betonte, dass die Gesellschaft nichts an diesem Umstand ändern könne. Man sei mit einigen renommierten Unternehmen in Kontakt gewesen, um ein IPO umzusetzen, aber habe leider immer wieder einen negativen Bescheid erhalten.
Zum Ende führte Reiner Biesen noch aus, dass ein Wettbewerber dem harten Wettbewerbsdruck nicht mehr Stand gehalten hätte und zum Ende der Saison Konkurs angemeldet habe. Auch habe die Reisetätigkeit durch die Vorkommnisse des 11. Septembers stark nachgelassen.
Genaue Zahlen zu der Geschäftstätigkeit könne er zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht vorlegen, was jedoch nicht das Verschulden der Gesellschaft sei, da die Zweigstelle von Ernst &Young in Spanien nicht rechtzeitig mit der Beendigung der Buchhaltung fertig geworden sei. Generell sei man mit der Zusammenarbeit mit Ernst & Young auf Mallorca sehr unzufrieden. Das einzige, was feststehe, sei, dass man den Verlust der Hälfte des Grundkapitals anzuzeigen habe, erklärte er zum Abschluss.
Allgemeine Diskussion
Bevor der Aufsichtsrat die Diskussion eröffnete, wurde die Präsenz mit 742.827 Euro bei einem Grundkapital von einer Million Euro festgestellt und die Tagesordnung kurz erläutert. Auf die Nachfrage zur Präsenz, wie viele Aktien der Aufsichtrat und der Vorstand besitzen, wurde erklärt, das weder der Aufsichtsrat noch der Vorstand Aktien des Unternehmens besitzen. Nun übergab der Aufsichtrat den einzelnen Rednern das Wort.
Zunächst wurde bemängelt, dass die HV nicht ordnungs- und pflichtgemäß nach § 17 des Aktiengesetzes einberufen wurde. Die Einladung zur HV erfolgte erst am 28. November (also nur 23 Tage vor der HV), die gesetzliche Frist wurde damit eindeutig nicht eingehalten. Der Aussichtrat führte nach Rückfrage bei der Protokollantin aus, dass er die Einladung rechtzeitig dem Bundesanzeiger zugeleitet habe („eine Woche vorher“) und man sich die Verzögerung in der Veröffentlichung nicht erklären könne. Auf den Hinweis, dass der Tag der Veröffentlichung entscheidend sei, wurde nicht reagiert.
Es wurde angemerkt, dass Herr Biesen gesagt habe, dass das Unternehmen zur Zeit seiner Übernahme schon ein Sanierungsfall gewesen sei. Die daraufhin gestellte Frage, ob das Unternehmen je zahlungsunfähig gewesen sei und ob je eine Überschuldung vorgelegen habe, wurde vom Aufsichtsrat verneint.
Auf die Frage, wie sich Mallorca Lifestyle zu den seitens der spanischen Regierung bestehenden Bestrebungen stellt, das Nachtleben auf Mallorca einzuschränken, und welche Strategien vorliegen, dieses auszugleichen, wurde nicht weiter eingegangen.
Es wurde weiter bemängelt, dass keine Quartalsberichte erstellt wurden. Weiter kritisierten viele Aktionäre, dass die Erreichbarkeit sehr schlecht sei. Zur Einladung zur HV wurde zudem ausgeführt, dass die Einladung am 18. Dezember eintraf und um eine Rückantwort bis zum 13. Dezember erbeten wurde, was nicht möglich war (Anmerkung: kein Aktionär hatte Eintrittskarten erhalten, der Einlass erfolgte mittels Bankbestätigung der Anmeldung).
Nun wurde Herrn Schrade, Geschäftsführer von GSC Research, das Wort erteilt. Er führte aus, dass die Einladung zu der HV nicht form- und fristgerecht erfolgte, somit könnten keine gültigen Beschlüsse gefasst werden, zumal auch keinem der Anwesenden ein Jahresabschluss vorliege oder zugesandt wurde. Er bemängelte das Fehlen jeglicher Geschäftszahlen in dem Bericht des Vorstandes.
In diesem Zusammenhang fragte er nach, wie hoch denn die „Unsummen“ waren, die für den Internetauftritt ausgegeben wurden. Er fragte weiter, wann genau Herr Biesen dem Unternehmen beitrat, wie er festgestellt habe, dass das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt ein Sanierungsfall gewesen sei, und warum er diese Informationen nicht an die Aktionäre weitergegeben habe. Auch interessierte ihn, wie hoch die Aufwendungen zur Anwerbung der Gelder waren, ob hier Provisionen gezahlt wurden und wohin diese geflossen sind.
Zu den Ausführungen von Herrn Biesen zum Verfall des Neuen Marktes und des Nasdaq fragte er nach, was denn dieser mit dem Nachtleben auf Mallorca zu tun habe. Da Herr Biesen die Verantwortung für das schlechte Ergebnis des Unternehmens ablehne, wollte Herr Schrade wissen, wer die Verantwortlichen sind, ob Abfindungen gezahlt wurden und in welcher Höhe. Er verlangte zudem eine Auskunft zur Aktionärsstruktur.
Zum Erweb des Chic Palace fragte er, wie hoch der Kaufpreis war, wie diese Transaktion abgewickelt wurde, wer der Voreigentümer war, wer der jetzige Eigentümer ist und ob der Kaufpreis voll gezahlt wurde bzw. welcher Betrag noch zu zahlen ist.
Hinsichtlich der Ausführungen von Herrn Biesen zum ehemals geplanten IPO fragte er, mit welchen Finanzdienstleistern konkret man gesprochen habe; hierbei verlangte er die Nennung von mindestens fünf Namen, da der Vorstand ja behauptete, mit „allen renommierten Adressen“ gesprochen zu haben. Zum Abschluss stellte er noch die Frage, ob ein testierter Jahresabschluss vorliege.
Ein weiterer Aktionär wollte wissen, wann eigentlich genau festgestellt worden ist, dass die Hälfte des Grundkapitals verloren war, warum kein Notar anwesend ist und wie viele Mitarbeiter denn nun für Mallorca Lifestyle arbeiten.
Herr Lukowicz begann seine Ausführungen mit dem Hinweis, dass die Tagesordnung unvollständig sei, da seine Gegenanträge fehlen und diese nicht allen Aktionären zugegangen seien. Auch habe es in den Geschäftsräumen keine Möglichkeit gegeben, den Jahresabschluss einzusehen Zwar sei ein Briefkasten vorhanden gewesen, aber es sei nicht ersichtlich gewesen, in welcher Etage oder wo überhaupt die Geschäftsräume in dem Hause seien, da es weder eine Klingel noch anderweitige Hinweise auf die Mallorca Lifestyle AG gab.
Er bat Aufsichtrat und Vorstand, sich kurz vorzustellen, so dass die Aktionäre sich eine bessere Vorstellung davon machen könnten, wer die Herren denn seien. Zum in der Präsenzliste als Großaktionär auftauchenden Aktiv Bau fragte er nach, wer diese sei. Auch er merkte an, dass die Einladung nicht form- und fristgerecht erfolgte, er vermisse zudem die Veröffentlichung seiner Gegenanträge im Bundesanzeiger.
Um alle Aktionäre über seine Gegenanträge zu informieren, las er diese im Anschluss vor. So schlug er zu Top 3 und Top 4 der Tagesordnung vor, die Entlastung des Aufsichtrates und des Vorstandes zu verweigern. Zu Top 5 schlug er als Abschlussprüfer anstelle des bisherigen Prüfers Arthur Anderson, Düsseldorf, vor. Zudem beantragte er eine Sonderprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG. Abschließend äußerte er sich irritiert darüber, dass 11 Monate nach Abschluss des Geschäftjahres immer noch keine Zahlen aus Spanien vorliegen. Ihn interessierte, wer dafür verantwortlich ist und welche Gründe dafür bestehen.
Nun begannen Aufsichtsrat und Vorstand, die Fragen zu beantworten. Zur Frage nach der Überschuldung antworteten sie, dass zum Zeitpunkt der Prüfung keine Überschuldung vorgelegen habe, aber zeitweise eine Zahlungsunfähigkeit (Anmerkung: diese Aussage wurde später widerrufen). Sie führten weiter aus, für den späten Jahresabschluss sei die spanische Tochtergesellschaft von Ernst & Young verantwortlich, der Verantwortliche sei jedoch namentlich nicht bekannt.
Zu den Mitarbeitern hieß es, dass während der Saison 12 bis 18 Personen tätig seien, später wurde eine Zahl von 10 bis 15 Mitarbeitern genannt. Das negative operative Ergebnis sei auf hohe PR-Ausgaben zurückzuführen.
Herr Schrade bat daraufhin um Nennung der Zahlen der Tochtergesellschaft und näher zu erläutern, wie Umsatz, Ergebnis und Eigenkapital der Bollmark S.A. im Jahr 2000 aussahen und wie deren Stand per 30.9. bzw. per 30.06.2001 lautete, soweit vorhanden. Auch fragte er nach den Planungen für 2002.
Zu der Frage nach den Planzahlen für 2002 antwortete der Aufsichtrat, dass diese nicht vorliegen. Des Weiteren erläuterte der Vorstand, dass er zum 17. Juli 2000 die Position des Vorstands der Gesellschaft übernommen habe (Anmerkung: auf der Firmenhomepage findet sich dazu eine Meldung vom 22. Juni 2000). Der Vorstand erklärte zu den Internetkosten, dass diese ihm die exakten Zahlen nicht vorliegen.
Warum kein Notar anwesend war, wurde vom Aufsichtsrat damit erklärt, dass dies bei einer Gesellschaft der Größe der Mallorca Lifestyle AG nicht notwendig sei. Zu den Quartalsberichten führte der Aufsichtrat aus, dass die Gesellschaft aufgrund ihrer Größe nicht dazu verpflichtet sei, Quartalsberichte zu veröffentlichen. Die daraufhin folgende Anmerkung, dass dieses jedoch in der Satzung so festgelegt worden sei, wurde übergangen.
Nachdem auf Nachfrage den Aktionären der Wirtschaftsprüferbericht zur Einsicht gegeben wurde, wurden Fragen zu den dort aufgeführten Zahlen gestellt (Anmerkung: der Prüfungsbericht wurde in Ermangelung eines Geschäftsberichtes nur auf massives Drängen der Aktionäre zur Einsicht zur Verfügung gestellt, es bestand seitens Aufsichtrat und Vorstand keinerlei Bereitschaft, Auszüge daraus – selbst auf Kosten der Aktionäre – kopieren zu lassen).
So wurde weiter gefragt, was die mit 851 TEUR größte Position („außerordentliche Aufwendungen“), welche zwei Drittel des Jahresfehlbetrages ausmachte, beinhalte. Die Aktionäre bemängelten des Weiteren, dass der Umsatz nicht einmal in groben Zügen genannt wurde, dass anscheinend keinerlei Bereitschaft besteht, überhaupt Zahlen zu nennen, der Jahresabschluss nicht vorliegt und auch nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Anhänge. Generell wurde die Erreichbarkeit kritisiert, sowohl auf Telefonanrufe als auch auf Emails werde nicht geantwortet. In diesem Zusammenhang kam die Nachfrage, wie dies in Zukunft aussehen soll.
Der Aufsichtrat bezifferte den Kaufpreis für das Chicen Palace mit 1 Million Euro. Den Vorbesitzer des Chic Palace benannte er mit Herr Teichmann einem Schweizer Staatsbürger, weiter Auskünfte wollte er nicht geben. Bei dem Kauf und der Bewertung des Chic Palace wurde kein Gutachter hinzugezogen. Er führte weiter aus, dass das Geschäftjahr 2001 nicht zur Debatte stehe und versuchte die Diskussion abzubrechen.
Aufsichtrat und Vorstand waren beide nicht bereit, ihre ladungsfähigen Adressen zu nennen. Der Aufsichtsratsvorsitzende nannte statt dessen eine Telefonnummer, unter der die Gesellschaft zu erreichen sei (0700 / 77 26 43 60) und gab die Adresse der Gesellschaft mit Kölner Landstraße 121 an. Zur Aktionärsstruktur führte der Aufsichtsrat aus, dass er darüber keinerlei Auskünfte geben könne, da es sich um Inhaberaktien handele. Auf die Frage, welche Meldungen nach § 20 des Aktiengesetzes vorliegen oder vorgelegen haben, wollte er zunächst nicht antworten.
Als Finanzdienstleister, mit denen man für ein IPO in Kontakt gestanden habe, konnte der Vorstand nach einigem Überlegen und unter Hilfe des im Publikum sitzenden Ex-Vorstands die Baader Wertpapierbank und Lang & Schwarz nennen. Es seien keine Abfindungen und Provisionen gezahlt worden, außer für den ausgeschiedenen Vorstand, welche mit „etwa 2 Monatsgehältern“ und ca. 36 TDM angegeben wurden. (Anmerkung: diese Zahl wurde nicht sofort genannt, sie wurde auf Nachfrage vom ehemaligen Vorstand genannt, wobei diese später vom Aufsichtrat dementiert wurde; es war nicht möglich zu sagen, ob es sich dabei um 2 oder 3 Monatsgehälter handelt, auch der ehemalige Vorstand konnte sich angeblich nicht mehr an sein Gehalt erinnern)
Auf die Nachfrage, ob die Hauptaktionäre die Aktien voll eingezahlt haben, antwortete der Aufsichtsrat, dass alle Aktien voll eingezahlt sind. Der Aussichtratsvorsitzende gab an, dass er der Vorstand der Aktiv Bau AG sei, die über 529.570 Aktien verfüge. Auf detailliertes Nachfragen der Aktionäre wurde dies dann wieder zurückgenommen und anders erläutert: eigentlich würden diese Aktien dem Aufsichtsrat Sir Robert Goodman gehören, aber dieser habe das Aktienpaket als Sicherheit für ein Darlehen, welches ihm die Aktiv Bau AG, für den Erwerb der Diskothek Chic Palace gewährt habe, an die Aktiv Bau gegeben.
Die darauf entstehende Verwirrung konnte oder wollte der Aufsichtsrat nicht klären, die Eigentumsverhältnisse blieben ebenso wie der Zusammenhang mit dem Kauf des Chic Palace unklar. Auch auf direkte Fragen an Herrn Goodman erfolgte keine Antwort; da dieser offensichtlich kein bzw. fast kein Deutsch verstand (er stammt laut – zwischenzeitlich mal schnell geänderter – Präsenzliste aus London), versuchten es mehrere Aktionäre auf englisch, Antworten ließ sich Herr Goodman trotzdem nicht entlocken.
Zur Frage, warum man mit Ernst & Young auf Mallorca unzufrieden sei, erläuterte der Aussichtrat, diese würden einfach nicht arbeiten. Zu den Terminen der Aufsichtratsitzungen wollte man keine Auskunft geben, was Herr Schrade zu Protokoll geben ließ. Es wurde in Aussicht gestellt, bis zum 15 Januar diese und auch andere nicht beantwortete Fragen schriftlich zu beantworten. Eine weitere Diskussion wurde vom Aufsichtrat abgebrochen.
Nun wurde Herrn Lukowicz wieder das Wort erteilt, der weitere Fragen zum Prüfungsbericht stellte. So wollte er wissen, ob Beraterverträge vorliegen und ob aktuell gegen die Gesellschaft oder die Organe der Gesellschaft Klagen bestehen. Beides wurde vom Aufsichtrat verneint. Er bemerkte, dass beim Prüfungsbericht ein Datum vom 24. November genannt sei, er habe jedoch noch am 17. Dezember auf Nachfrage beim Wirtschaftprüfer eine gegenteilige Auskunft erhalten. Dies wurde vom Aufsichtrat entschieden bestritten („vielleicht haben Sie ja mit einem anderen Herrn Schmitz telefoniert“) und behauptet, dass alles ordnungsgemäß abgelaufen sei.
Herr Schrade wies darauf hin, dass das Eigenkapital der Bollmark S.A. im Prüfungsbericht per 31.12.2000 mit minus 623 TDM negativ war und fragte, wie hoch dieses zum Zeitpunkt des Kaufes bzw. per 31.12.1999 war. Auch kritisierte er, dass keine Bilanz der Tochter vorliegt. Auf die Bemerkung des Aufsichtsrats zum negativen Eigenkapital, „da steht ja die Immobilie dagegen“, erklärte Herr Schrade kurz das Wesen einer Bilanzstruktur, bei der die Immobilie auf der Aktiv- und die (höheren) Verbindlichkeiten auf der Passivseite stehen. Herr Lukowicz meinte ebenfalls, dies könne höchstens durch stille Reserven in der Immobilie begründet sein, wenn diese ein entsprechend hohes Alter aufweist, nach dem er hierzu fragte.
Weitere Fragen betrafen die im Prüfungsbericht genannten Löhne und Gehälter zum 31.12.2000 in Höhe von 113 TEUR sowie die Anzahl der Angestellten („keine“) und wie das passt, wie oft zwischen Düsseldorf und Mallorca hin und her geflogen wurde, woraus sich die 340 TEUR betriebliche Aufwendungen zusammen setzen, gleiches bei den außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 850 TEUR und ob hierin die Kosten für den Internetauftritt enthalten sind. Die Liquidität sei mit 60 TEUR angegeben, wie sieht es jetzt aus? Schließlich wurde noch nach einem Widerspruch zwischen § 3 der Satzung und dem Internetauftritt gefragt.
Bezüglich der Gegenanträge begründete Herr Lukowicz zu TOP 3 dem Vorstand Herrn Reiner Biesen die Entlastung zu verweigern, da er die Bilanz nicht fristgerecht erstellt hat, unter TOP 4 den Aufsichtsrat nicht zu entlasten, da er seiner Beratungs-, Aufsichts- und Kontrollpflicht nicht nachgekommen ist, sowie unter TOP 5 mit Anderson Consulting einen bekannten Abschlussprüfers zu wählen, bei dem keine unerklärlichen Rückdatierungen vorkommen. Den Antrag auf die Bestellung eines Sonderprüfers der KPMG forderte er aufgrund der vielen offenen Fragen, den nicht erreichten Planzielen und um zu prüfen, ob die Aktionäre durch persönliche Bereicherung der Organe geschädigt wurden.
Im Anschluss daran wurde der Aufsichtrat gebeten, den teilnehmenden Aktionären eine Kopie des Protokolls zur Verfügung zu stellen, was dieser verweigerte („Sie können das ja beim Handelsregister einsehen“). Er weigerte sich auch, das Protokoll zu verlesen. Herr von Lukowicz fragte weiter, warum das Unternehmen zum 17.07.2000 ein Sanierungsfall gewesen sei und bat um eine schriftliche Begründung, warum die Zusammenarbeit mit Ernst & Young nicht zufriedenstellend war.
Herr Schrade stellte ebenfalls einen Antrag auf Sonderprüfung, der inhaltlich weitgehend dem von Herrn Lukowicz entsprach, jedoch eine andere Formulierung aufwies: er beantragte die Bestellung der KPMG als Sonderprüfer zur Untersuchung von Vorgängen und Geschäften zwischen den Organen der Gesellschaft sowie ihren Tochtergesellschaften mit der Gesellschaft und ihrer Tochter, um zu prüfen, inwieweit die Interessen der Gesellschaft geschädigt wurden und strafrechtliche Vergehen, Vergehen gegen das Aktiengesetz oder aufsichtsrechtliche Vergehen vorliegen. Herr Lukowicz schloss sich diesem Antrag an.
Des Weiteren wiederholte Herr Schrade noch einmal die von ihm gestellten Fragen und stellte etliche weitere Fragen zu Details des Prüfungsberichtes, die zu Protokoll genommen wurden. Der Aufsichtrat beendete erneut die Diskussion und beschloss, sich zur Beratung und zur Beantwortung der zahlreichen offenen Fragen zurückzuziehen. Im weiteren Verlauf der Diskussion ließ er keine weiteren neuen Fragen mehr zu.
Antworten
Die folgenden Ausführungen wurden der Reihe nach verlesen, bezogen auf zuvor durch die Aktionäre gestellte und schriftlich festgehaltene Fragen.
Es wurde ausgeführt, dass man nicht dazu verpflichtet sei, Quartalsberichte zu erstellen (Anmerkung: der von den Aktionären aufgezeigte Verstoß gegen die Satzung wurde nicht zur Kenntnis genommen). Die Aufwendungen der Aktionäre zum Besuch der Hauptversammlung haben diese selber zu tragen. Da es sich bei den Aktien um Inhaberaktien handele, müsse die Aktionärsstruktur nicht bekannt gegeben werden.
Bezüglich des ehemaligen Eigentümers des Chic Palace hieß es nun, es bestehe ein Stillschweigeabkommen mit ihm, den Namen nicht zu nennen, da sonst eine Vertragsstrafe drohe. Zu Meldungen nach § 20 des Aktiengesetzes wurde erklärt, eine Meldung von Sir Robert Goodman als Gründer liege vor, Höhe und Zeitpunkt brauche nicht genannt werden. Aufsichtratstreffen hätten satzungsgemäß statt gefunden, weitere Daten wurden nicht genannt.
Beraterverträge mit Organen bestünden nicht, es besteht nur ein Beratervertrag mit Ernst & Young. Da die Gesellschaft nicht verpflichtet sei, einen Geschäftsbericht zu erstellen, habe man wegen der angespannten Liquiditätslage davon Abstand genommen. Auch dies wurde protokolliert. Klagen gegen die Gesellschaft oder Organe der Gesellschaft lägen nicht vor, es habe nie welche gegeben (Anmerkung: der Hinweis, dass ein anwesender Aktionär geklagt hat – er hatte sogar die Gerichtsunterlagen dabei – und dies eigentlich bekannt sein müsste, wurde ignoriert).
Zur Vermutung eines negativen Eigenkapitals schon beim Kauf der Diskothek wurde behauptet, dass dieses nicht vorlag. Die Bitte um Einsicht in die Bilanz der Bollmark S.A. oder nähere Angaben zur Gesellschaft wurde abgelehnt, man sei nicht verpflichtet, eine Einsicht zu gewähren, außerdem liege diese hier nicht vor. Das Alter der Immobilie auf Mallorca sei nicht genau bekannt, es liege schätzungsweise bei „10, 12, 13 Jahren“.
Bezüglich der Löhne und Gehälter des Vorstands hieß es, man sei nicht verpflichtet, auf diese Frage einzugehen. Zum Jahresende habe man aus Kostengründen keine Mitarbeiter beschäftigt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliederten sich in 49 TDM allgemeine Aufwendungen, 180 TDM für Internetauftritt, 115 TDM für Werbung und sonstige andere Aufwendungen 40 TDM. Vom Anlagevermögen in Höhe von 200 TDM seien 50 Prozent abgeschrieben, das an die Bollmark S.A. zum Betrieb gewährte Darlehen in Höhe von 1,6 Mio. DM sei mit 50% abgeschrieben worden. Da die Fragen nur teilweise beantwortet waren, ließ Herr Schrade dies zu Protokoll geben.
Zur Liquidität hieß es, der aktuelle Liquiditätsstand sei nicht bekannt, aber bis zum Beginn der nächsten Saison gesichert, wobei dieser auf Nachfrage mit 15. Mai konkretisiert wurde. Auf die Fragen, ob dann Insolvenzantrag gestellt werden müsse, wurde geantwortet, dass man dies am 16. Mai fragen solle. Auf die nochmalige Bitte um Zusendung einer Kopie des Protokolls hieß es, dieses werde „nach den gesetzlichen Vorschriften beim Handelsregister eingereicht“.
Der für den Internetauftritt angegebene Betrag von 180 TDM beinhalte sowohl Auftritt als auch Werbung, an welche Unternehmen dafür Beträge flossen wurde nicht genannt. Kosten zur Anwerbung von Geldern im Rahmen des Private Placement seien nicht entstanden, ebenso wenig wurden Provisionen gezahlt. Da kein IPO stattfand, seien dafür auch keine Kosten entstanden. Daten dazu, wann welche Finanzdienstleister bezüglich des IPO angesprochen wurden, versprach der Vorstand ebenso wie den Grund des Abbruchs der Gespräche mit Baader und Lang & Schwarz schriftlich nachzureichen.
Auf die Frage, durch wen die Diskothek Chic Palace erworben wurde, hieß es „durch die Mallorca Lifestyle“. Die Bewertung sei anhand von Vergleichsdaten anderer Gebäude vorgenommen worden, der Abschluss der Verträge erfolgte „Mitte 2000“. Das Eigenkapital der Bollmark S.A. habe zum Zeitpunkt des Erwerbs durch Mallorca Lifestyle bei 188 Mio. Peseten (ca. 2,2 Mio. DM) gelegen. Zwischen der Aktiv Bau AG und dem Chic Palace gebe es keine Beziehungen.
Bezüglich Meldungen nach § 20 Aktiengesetz hieß es, dass sowohl per 31.12.2000 als auch jetzt ca. 523.000 Aktien im Besitz von Sir Robert Goodman sind. Auf die Frage, ob es Darlehen der Gesellschaft oder ihrer Tochter an Organe gab oder gibt, wurde keine Antwort gegeben, Herr Schrade ließ die Frage daher ins Protokoll aufnehmen. Zur Trennung von Herrn Oliver Kuhlmann hieß es, diese sei einvernehmlich zum 17. Juli 2000 erfolgt. Auf die Frage nach Abfindung und Konditionen der Verträge erklärte der Aufsichtsratsvorsitzende, man sei nicht zur Nennung verpflichtet, was ein Aktionär zu Protokoll gab.
Auf die Frage, welcher Grund bei seinem Eintritt für einen Sanierungsfall vorlag, korrigierte Herr Biesen seine Aussage aus der eigenen Vorstandsrede und meinte nun, es sei „kein Sanierungsfall, sondern ein Restrukturierungsfall“ gewesen; man hätte „Dinge neu, besser etc“. machen müssen, verdeutlichte er. Der Verlust der Hälfte des Grundkapitals sei festgestellt worden, als die Bilanz vorlag; man habe daraufhin umgehend die HV einberufen. Auch auf mehrfache Nachfrage wurde kein Datum genannt, was zu Protokoll gegeben wurde.
Eine Zahlungsunfähigkeit habe nie bestanden. Zur Frage nach der Höhe der Verbindlichkeiten der Mallorca Lifestyle, ihrer Tochter Bollmark S.A. sowie des Chic Palace und deren Konditionen hieß es, diese werde „zur nächsten HV beantwortet, jetzt nicht“; auch dies wurde zu Protokoll gegeben. Weitere Fragen bezüglich der Bollmark S.A. – wie der Rückgang auf das negative Eigenkapital zustande kam, wer die Bollwerk SA jetzt besitzt („da gibt es ein Stillschweigeabkommen“), wer das Chic Palace heute besitzt, wie die Situation bezüglich Liquidität dort aussieht usw. – wurden nicht beantwortet, dazu werde eine schriftliche Antwort erfolgen. Auch diese Fragen ließ Herr Schrade als nicht beantwortet protokollieren.
Als Begründung für die nicht zufriedenstellende Zusammenarbeit mit Ernst & Young erklärte der Vorstand, dass „die ihren Job nicht gemacht haben“ und ewig benötigten, die Buchhaltung fertig zu stellen, was er auf die spanische Mentalität zurück führte. Jetzt arbeite man mit einem Deutschen in Spanien zusammen, mit dem das besser funktioniere; der Namen wollte aber nicht genannt werden. Der Aufsichtsratsvorsitzende brach die Diskussion an dieser Stelle erneut ab.
Abstimmungen
Zunächst wurde über die Gegenanträge abgestimmt. Bei TOP 3 (Nicht-Entlastung des Vorstands) stimmten 12.754 Stimmen für den Antrag, nach Enthaltungen wurde nicht gefragt. Dann wurde eine Präsenz von 742.824 Aktien festgestellt. Als sich beim Auszählen der Stimmen ergab, dass sich die Präsenz geändert hatte, da einige Aktionäre inzwischen die Veranstaltung verlassen hatten, wobei 2.500 Aktien abgezogen werden mussten, wurde im Anschluss an die Abstimmung die Präsenz noch einmal mit nunmehr 744.874 Stimmen festgestellt. Somit wurde dieser Antrag nicht angenommen.
Für den Gegenantrag zu TOP 4 (Nicht-Entlastung des Aufsichtrates) stimmten 12.754 Stimmen, dagegen stimmten 202.370 Stimmen. Die Stimmen von Sir Robert Goodman wurden von der Präsenz abgezogen und – auch hier erst nach der Abstimmung – eine Präsenz von 215.124 Stimmen festgestellt. Somit wurde dieser Antrag nicht angenommen.
Hier wurde die Frage gestellt, wer diese große Anzahl von Aktien vertritt (in der Präsenzliste waren sie als „Eigenbesitz“ angegeben, die vier Personen aber offensichtlich nicht im Raum). Hierauf meldete sich ein Herr Klaus Biesen; die Präsenzliste wurde dazu zwischendurch erneut mal eben geändert. Auf die Frage eines Aktionärs an den Vorstand Reiner Biesen, ob eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen ihm und diesem Herrn Klaus Biesen bestehen würde, wurde mit Schweigen geantwortet.
Der Antrag auf Sonderprüfung wurde mit 12.754 Ja-Stimmen bei einer Präsenz von 744.874 Stimmen abgelehnt. Die Frage von Herrn Schrade, ob die Stimmrechtsauschlüsse beachtet worden sind, wurde zunächst bejaht. Nach kurzer Beratung wurde die Präsenz erneut festgestellt und abschließend, ohne weitere Abstimmung, festgehalten, dass dieser Gegenantrag mit 202.370 Gegenstimmen abgelehnt wird. Herr Schrade erklärte darauf, dass hier ein offensichtlich ein Stimmrechtsbetrug vorliege, da bei der genannten Präsenz und den genannten Gegenstimmen der Antrag angenommen ist.
Daraufhin wurde erneut die Präsenz mit 732.123 Stimmen festgestellt; ein endgültiges genaues Ergebnis wurde nicht mehr genannt. Mehrere Aktionäre verlangten darum, dies ins Protokoll aufzunehmen mit dem Hinweis darauf, dass die Anstimmung rechtlich unwirksam sei.
Nun ging der Aufsichtrat zur Tagesordnung über und führte aus, dass zu TOP 1 (Verlustanzeige der Hälfte des Grundkapitals) und TOP 2 Bericht des Vorstandes keine Beschlussfassung notwendig sei. Unter TOP 3 (Entlastung des Vorstandes) wurde bei einer festgestellten Präsenz von 744.874 Stimmen gegen 12.754 Stimmen Entlastung erteilt, unter TOP 4 erfolgte die Entlastung des Aufsichtrates bei einer festgestellten Präsenz von 215.124 Stimmen bei ebenfalls 12.754 Gegenstimmen. Die Wahl des Abschlussprüfers Herrn Ludger Schmitz (TOP 5) erfolgte bei einer festgestellten Präsenz von 744.874 Stimmen bei ebenfalls 12.754 Stimmen. Der Gegenantrag zu TOP 5 wurde zunächst ignoriert und dann bei einer Präsenz von 744.874 Stimmen mit 732.120 Stimmen abgelehnt.
Im Anschluss daran stellte Herr Schrade einen weiteren Antrag auf Sonderprüfung durch die KPMG, der wörtlich lautete: „Antrag auf Sonderprüfung durch die KPMG, Düsseldorf, zur Prüfung von Vorgängen und Geschäften zwischen Organen bzw. Verwandten von Organen der Mallorca Lifestyle und ihrer Tochtergesellschaft sowie von Organen bzw. Verwandten von Organen der Mallorca Lifestyle und ihrer Tochtergesellschaft als Vorstand oder Geschäftsführer geleiteten oder beherrschten Gesellschaften und der Mallorca Lifestyle AG sowie ihrer Tochtergesellschaft.“ Vor der Abstimmung wies er daraufhin, dass die nach Aktiengesetz vorgeschriebenen Stimmrechstauschlüsse zu beachten sind.
Die Präsenz für diesen Antrag wurde dennoch mit 744.874 Stimmen angegeben. Der Hinweis, dass von diesem Antrag betroffene Stimmen nicht mitstimmen dürfen, wurde ignoriert. Auf den nochmaligen dringlichen Hinweis der Beachtung von Stimmrechtsausschlüssen nach § 136 wurde die Versammlung für gut eine halbe Stunde unterbrochen; in dieser Zeit verließen die Protokollantin sowie der Vorstand und Aufsichtsrat wechselweise den Saal, offensichtlich um sich telefonisch mit ihren Rechtsanwälten zu beraten.
Als die Versammlung wieder aufgenommen wurde, wurde die Präsenz noch einmal mit 744.874 Stimmen festgestellt. Herr Schrade gab daraufhin zu Protokoll, dass die Stimmrechtsauschlüsse nach § 136 Aktiengesetz nicht beachtet wurden und machte auf eventuelle rechtliche Konsequenzen aufmerksam. Er fragte noch einmal nach, ob man bei dieser Präsenz zu bleiben wünsche; des Weiteren erklärte er, ihm bekannte Anwälte mit umfassender Erfahrung im Aktiengesetz würden bei Unklarheiten dazu sicher gerne Unterstützung leisten. Dieses Angebot wurde abgelehnt und die Präsenz mit 744.874 Stimmen bestätigt. 12.754 Stimmen stimmten für den Antrag, somit wurde dieser Antrag abgelehnt.
Zum Schluss gab Herr Schrade für sämtliche von ihm vertretenen Aktionäre Widerspruch zu allen Tageordnungspunkten zu Protokoll; dem schlossen sich alle anderen anwesenden Kleinaktionäre an. Im Protokoll wurde zudem vermerkt, dass allen Anwesenden bis zum 15. Januar die schriftlichen Antworten übersandt und ladungsfähige Anschriften zur Verfügung gestellt werden. Die Versammlung wurde dann nach mehr als 6 Stunden geschlossen.
Fazit
Selten wurde auf einer Hauptversammlung die Inkompetenz einer Verwaltung offensichtlicher; haarsträubende Widersprüche in den soeben erst getroffenen eigenen Aussagen, zahllose Formfehler – angefangen von Nicht-Einhaltung verschiedener gesetzlicher Fristen über die Unmöglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen einsehen zu können, eine ständig „mal eben schnell“ umgeänderte Präsenzliste und einer zweifelhaften Versammlungsleitung bis hin zu völlig chaotischen Abstimmungen, in denen dem Aktiengesetz eine höchstens empfehlende Bedeutung beigemessen wurde – und eine Auskunftsbereitschaft, die dieser Bezeichnung nicht wert ist, lassen für investierte Aktionäre kaum Hoffnung auf eine künftig erfreulichere Entwicklung ihres Investments.
Mangels Auskünften und widersprüchlichen Informationen ist die Lage des Unternehmens weitgehend unklar. Zwar ist mit einiger Sicherheit anzunehmen, dass die Gesellschaft über praktisch keine Barmittel mehr verfügt, ob die Beteiligung an der Bollmark S.A. noch besteht, was sie wert ist, wie das Chic Palace mit der Mallorca Lifestyle AG in Verbindung steht und welchen Wert die Diskothek heute noch aufweist, darüber kann nur gemutmaßt haben. Bleibt zu hoffen, dass die versprochenen schriftlichen Antworten ein wenig Licht ins Dunkel bringen können.
Es steht jedoch zu befürchten, dass den investierten (Klein-)Aktionären ein Totalverlust droht. Ob und wie die Initiatoren des Projekts sich persönlich bereichert haben, kann vor einer Sonderprüfung nicht beantwortet werden; das unschöne Wort „Anlagebetrug“ wurde jedoch im Verlauf der Versammlung mehrfach laut ausgesprochen. Da angesichts der gezeigten Vorstellung kaum zu erwarten ist, dass die Verwaltung von selbst Schritte zur Aufklärung der Situation unternimmt, dürfte sich schon bald die Staatsanwaltschaft mit der Materie befassen müssen.
Kontaktadresse
Mallorca Lifestyle AG
Kölner Landstrasse 121
40591 Düsseldorf
Telefon/Fax: 0700 / 77 264 360
Email: info@mallorca-ag.de
Internet: www.mallorca-ag.de