Sex-Erlass für die Truppe
D as „sexuelle Verhalten von und zwischen Soldaten“ ist ab sofort in den zentralen Dienstvorschriften der Bundeswehr geregelt. Wie FOCUS berichtet, wurde ein entsprechender Erlass vom Bundesverteidigungsministerium den Dienstvorschriften als Anlage hinzugefügt. Darin heißt es, dass Soldaten sexuelle Kontakte mit dem Partner oder der Partnerin eines Kameraden vermeiden sollen. Ein „Eindringen in die Ehe oder in eine eheähnliche Lebensgemeinschaft“ gebe Anlass zu dienstrechtlichen Ermittlungen.
Zudem sollen Soldaten eine „private geschlechtsbezogene Zurschaustellung“ unterlassen, denn dies bedeute eine ernsthafte Einbuße an dienstlichem Ansehen, so FOCUS. So könnten bei Vorgesetzten eigene Nacktaufnahmen zu einem Autoritätsverlust führen. Eine hetero- oder homosexuelle Beziehung zwischen Untergebenen und ihren Vorgesetzten berge die „Gefahr einer ernsthaften Beeinträchtigung der Vertrauens- und Achtungswürdigkeit“.
Der Erlass geht dem Bericht zufolge auf eine Initiative des ehemaligen Generalinspekteurs der Bundeswehr, General Harald Kujat, zurück. Der heutige Vorsitzende des Nato-Militärausschusses in Brüssel hatte im Dezember des Jahres 2000 eine „Führungshilfe für Vorgesetzte“ zum Umgang mit Sexualität erlassen.
20.09.02, 10:25 Uhr
D as „sexuelle Verhalten von und zwischen Soldaten“ ist ab sofort in den zentralen Dienstvorschriften der Bundeswehr geregelt. Wie FOCUS berichtet, wurde ein entsprechender Erlass vom Bundesverteidigungsministerium den Dienstvorschriften als Anlage hinzugefügt. Darin heißt es, dass Soldaten sexuelle Kontakte mit dem Partner oder der Partnerin eines Kameraden vermeiden sollen. Ein „Eindringen in die Ehe oder in eine eheähnliche Lebensgemeinschaft“ gebe Anlass zu dienstrechtlichen Ermittlungen.
Zudem sollen Soldaten eine „private geschlechtsbezogene Zurschaustellung“ unterlassen, denn dies bedeute eine ernsthafte Einbuße an dienstlichem Ansehen, so FOCUS. So könnten bei Vorgesetzten eigene Nacktaufnahmen zu einem Autoritätsverlust führen. Eine hetero- oder homosexuelle Beziehung zwischen Untergebenen und ihren Vorgesetzten berge die „Gefahr einer ernsthaften Beeinträchtigung der Vertrauens- und Achtungswürdigkeit“.
Der Erlass geht dem Bericht zufolge auf eine Initiative des ehemaligen Generalinspekteurs der Bundeswehr, General Harald Kujat, zurück. Der heutige Vorsitzende des Nato-Militärausschusses in Brüssel hatte im Dezember des Jahres 2000 eine „Führungshilfe für Vorgesetzte“ zum Umgang mit Sexualität erlassen.
20.09.02, 10:25 Uhr