SER Systems AG: SdK erwirkt einstweilige Verfügung gegen dubiose Finanztransaktionen
Droht dem Unternehmen die Insolvenz?
Das Landgericht Koblenz hat am 04. Juni 2002 gegen die SER Systems AG (Neustadt/Wied) eine einstweilige Verfügung erlassen, in der Vorstand und Aufsichtsrat von SER untersagt wird, wesentliche Teile des Gesellschaftsvermögens auf leitende Manager der SER-Gruppe zu übertragen. Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung hatte die Schutzgemeinschaft für Kleinaktionäre (SdK) e.V. zusammen mit weiteren Aktionären bei Gericht eingebracht, um die vom Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigten dubiosen Finanztransaktionen zu stoppen.
Zum Hintergrund:
Nachdem bereits im Jahr 2001 die Liquiditätslage immer angespannter wurde, beschlossen Vorstand und Aufsichtsrat, nahezu sämtliche werthaltigen Vermögensgegenstände des Konzerns auf das leitende Management der SER-Gruppe zu übertragen und sie so dem Vermögen der Aktionäre zu entziehen. Vor allem die gewinnbringenden europäischen und US-amerikanischen Tochtergesellschaften sollten zusammen mit sämtlichen Softwarerechten im Rahmen zweier sog. Management-buy-outs (MBOs) an leitende Manager des Konzerns übertragen werden. Als „Käufer“ traten dabei u. a. der bisherige Finanzvorstand der SER Sytems AG, Carl E. Mergele, sowie ein „Managementteam“ unter Leitung des Geschäftsführers der SER Solutions Deutschland GmbH, Kurt-Werner Sikora, auf. Einen angemessenen marktgerechten Kaufpreis für den Erwerb der Vermögenswerte hatten die Manager allerdings nicht zu bezahlen.
In einer a. o. Hauptversammlung am 25.04.2002 in Köln wollte sich Vorstandsvorsitzender Reinhardt, der zusammen mit seiner Familie ca. 1/3 des Aktienkapitals hält, die Durchführung der von ihm beabsichtigten Vermögenstransaktionen absegnen lassen. Den anwesenden Aktionären wurden dabei aber bewusst wesentliche Informationen vorenthalten. Ihnen wurde insbesondere verschwiegen, dass sich die angeblich vereinbarten Kaufpreise noch erheblich reduzieren werden, der Kaufpreis für das US-MBO aus gesellschaftseigenen Mitteln beglichen wird und die SER Systems AG im Zusammenhang mit dem MBO auf einen Betrag in Höhe von US$ 40 Mio. verzichtet. Angeblich war auch der Jahresabschluss 2001 noch nicht fertig gestellt. Tatsächlich lag er bereits vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young hatte die Testierung jedoch verweigert, da es aus ihrer Sicht - auch bei Durchführung der MBOs - an der erforderlichen Überlebensfähigkeit des SER-Konzerns für das Jahr 2002 fehlte. Gleichwohl behaupteten Vorstand und Aufsichtsrat in der Hauptversammlung, dass nur die sofortige Durchführung der Verkäufe die SER-Gruppe vor der Insolvenz retten könne.
In dem Verfahren vor dem LG Koblenz musste Reinhardt jedoch einräumen, dass auch im Falle einer Durchführung der MBOs die SER-Gruppe in die Insolvenz gehen würde, sofern die Banken einem bislang verweigerten Forderungsverzicht nicht zustimmen sollten. Die SdK wirft Reinhardt daher vor, er wolle mit den Mehrheitsstimmen seiner Familie zum Schaden der Kleinaktionäre die wenigen verbliebenen Vermögenswerte des Konzerns an ihm nahestehende Personen verschleudern, ohne ausreichende Versuche für einen marktgerechten Verkauf unternommen zu haben.
Das Landgericht Koblenz folgte dieser Einschätzung der SdK, erklärte die Hauptversammlungsbeschlüsse für nichtig und untersagte die Durchführung der Verkäufe.
Frankfurt am Main, 11. Juni 2002
Quelle: www.sdk.org
Droht dem Unternehmen die Insolvenz?
Das Landgericht Koblenz hat am 04. Juni 2002 gegen die SER Systems AG (Neustadt/Wied) eine einstweilige Verfügung erlassen, in der Vorstand und Aufsichtsrat von SER untersagt wird, wesentliche Teile des Gesellschaftsvermögens auf leitende Manager der SER-Gruppe zu übertragen. Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung hatte die Schutzgemeinschaft für Kleinaktionäre (SdK) e.V. zusammen mit weiteren Aktionären bei Gericht eingebracht, um die vom Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigten dubiosen Finanztransaktionen zu stoppen.
Zum Hintergrund:
Nachdem bereits im Jahr 2001 die Liquiditätslage immer angespannter wurde, beschlossen Vorstand und Aufsichtsrat, nahezu sämtliche werthaltigen Vermögensgegenstände des Konzerns auf das leitende Management der SER-Gruppe zu übertragen und sie so dem Vermögen der Aktionäre zu entziehen. Vor allem die gewinnbringenden europäischen und US-amerikanischen Tochtergesellschaften sollten zusammen mit sämtlichen Softwarerechten im Rahmen zweier sog. Management-buy-outs (MBOs) an leitende Manager des Konzerns übertragen werden. Als „Käufer“ traten dabei u. a. der bisherige Finanzvorstand der SER Sytems AG, Carl E. Mergele, sowie ein „Managementteam“ unter Leitung des Geschäftsführers der SER Solutions Deutschland GmbH, Kurt-Werner Sikora, auf. Einen angemessenen marktgerechten Kaufpreis für den Erwerb der Vermögenswerte hatten die Manager allerdings nicht zu bezahlen.
In einer a. o. Hauptversammlung am 25.04.2002 in Köln wollte sich Vorstandsvorsitzender Reinhardt, der zusammen mit seiner Familie ca. 1/3 des Aktienkapitals hält, die Durchführung der von ihm beabsichtigten Vermögenstransaktionen absegnen lassen. Den anwesenden Aktionären wurden dabei aber bewusst wesentliche Informationen vorenthalten. Ihnen wurde insbesondere verschwiegen, dass sich die angeblich vereinbarten Kaufpreise noch erheblich reduzieren werden, der Kaufpreis für das US-MBO aus gesellschaftseigenen Mitteln beglichen wird und die SER Systems AG im Zusammenhang mit dem MBO auf einen Betrag in Höhe von US$ 40 Mio. verzichtet. Angeblich war auch der Jahresabschluss 2001 noch nicht fertig gestellt. Tatsächlich lag er bereits vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young hatte die Testierung jedoch verweigert, da es aus ihrer Sicht - auch bei Durchführung der MBOs - an der erforderlichen Überlebensfähigkeit des SER-Konzerns für das Jahr 2002 fehlte. Gleichwohl behaupteten Vorstand und Aufsichtsrat in der Hauptversammlung, dass nur die sofortige Durchführung der Verkäufe die SER-Gruppe vor der Insolvenz retten könne.
In dem Verfahren vor dem LG Koblenz musste Reinhardt jedoch einräumen, dass auch im Falle einer Durchführung der MBOs die SER-Gruppe in die Insolvenz gehen würde, sofern die Banken einem bislang verweigerten Forderungsverzicht nicht zustimmen sollten. Die SdK wirft Reinhardt daher vor, er wolle mit den Mehrheitsstimmen seiner Familie zum Schaden der Kleinaktionäre die wenigen verbliebenen Vermögenswerte des Konzerns an ihm nahestehende Personen verschleudern, ohne ausreichende Versuche für einen marktgerechten Verkauf unternommen zu haben.
Das Landgericht Koblenz folgte dieser Einschätzung der SdK, erklärte die Hauptversammlungsbeschlüsse für nichtig und untersagte die Durchführung der Verkäufe.
Frankfurt am Main, 11. Juni 2002
Quelle: www.sdk.org