Die SdK Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V. erwartet die ersten Delistingmaßnahmen zum 02.11.2001 und empfiehlt: Spekulationsverluste realisieren
Nach der zum 01. Oktober 2001 in Kraft getretenen Erweiterung des Regelwerks des Neuen Markts plant die Deutsche Börse AG, die von der Insolvenz betroffenen Unternehmen vom Neuen Markt zu delisten. Das qualitative Kriterium Insolvenz greift, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Unternehmens eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird. Die Deutsche Börse verpflichtet die Unternehmen, dies unverzüglich zu melden. Danach veröffentlicht die Deutsche Börse den Ausschluss aus dem Neuen Markt, der auch in diesem Fall einen Monat nach Bekanntmachung durch die Deutsche Börse greift. Die erste derartige Veröffentlichung wurde zum 02. November 2001 für die Kabel New Media AG bekannt gegeben.
Insolvent und von einem Ausschluss im November 2001 bedroht sind folgende Unternehmen:
Infomatec (Insolvenzmeldung vom 09.05.2001)
Kabel New Media (Insolvenzmeldung vom 03.09.2001)
Management Data (Insolvenzmeldung vom 17.07.2001)
mb Software (Insolvenzmeldung vom 01.10.2001)
Metabox (Insolvenzmeldung vom 22.05.2001)
Micrologica (Insolvenzmeldung vom 05.03.2001)
PopNet Internet (Insolvenzmeldung vom 29.09.2001)
Prodacta (Insolvenzmeldung vom 02.08.2001)
Teamwork (Insolvenzmeldung vom 02.01.2001)
(Insolvent und bereits vor der neuen Regelung vom Neuen Markt delistet wurden Refugium, Teldafax, Gigabell und Sunburst).
Die SdK weist Anleger darauf hin, dass mit dem Ausschluss aus dem Neuen Markt keine automatische Notierungsaufnahme im Geregelten Markt oder Freiverkehr erfolgt. Die Notierungsaufnahme im Geregelten Markt muss ein Unternehmen innerhalb von drei Monaten nach Ausschluss aus dem Neuen Markt gemeinsam mit einem zum Börsenhandel zugelassenen Kreditinstitut oder Finanzdienstleister beantragen. Eine Notizaufnahme am Geregelten Markt dürfte bei insolventen Firmen nur schwer möglich sein. Weiterhin weist die SdK darauf hin, dass es bei einer Notiz im Freiverkehr oder Geregelten Markt keine Designated Sponsoren mehr gibt. Diese stellen für die Werte am Neuen Markt verbindliche An- und Verkaufskurse und sorgen so für Liquidität.
Da die von der Insolvenz betroffenen Firmen bereits jetzt nur noch geringe Kurswerte aufweisen, sollen Anleger prüfen, ob sich ein Verkauf noch lohnt. Dabei weist die SdK auf die Möglichkeit hin, dass Kursverluste innerhalb eines Jahres steuerlich geltend gemacht und gegen Spekulationsgewinne verrechnet werden können. Seit dem Jahr 1999 können diese Verluste auch auf Folgejahre vorgetragen werden und dann mit zukünftigen Spekulationsgewinnen verrechnet werden.
„In jedem Fall müssen die Verluste durch einen Verkauf innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist realisiert werden“, empfiehlt der SdK-Sprecher und Steuerberater Wolfgang Weilermann. Da bei den insolventen Unternehmen nach dem Listing am Neuen Markt ggf. auch gar kein Listing mehr beantragt werden kann, sollten Anleger dies berücksichtigen und die oben erwähnten Firmen noch vor einem Delisting vom Neuen Markt verkaufen, so Weilermann. Nach dem Delisting der Gigabell AG wurde keine neue Notiz aufgenommen. Zwar waren die Papiere schon beim Delisting praktisch wertlos, jedoch war es Anlegern in diesem Fall nicht mehr möglich, über einen Verkauf Spekulationsverluste zu realisieren.
München, 4. Oktober 2001
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unseren SdK-Sprecher Wolfgang Weilermann 089-38837830
Nach der zum 01. Oktober 2001 in Kraft getretenen Erweiterung des Regelwerks des Neuen Markts plant die Deutsche Börse AG, die von der Insolvenz betroffenen Unternehmen vom Neuen Markt zu delisten. Das qualitative Kriterium Insolvenz greift, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Unternehmens eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird. Die Deutsche Börse verpflichtet die Unternehmen, dies unverzüglich zu melden. Danach veröffentlicht die Deutsche Börse den Ausschluss aus dem Neuen Markt, der auch in diesem Fall einen Monat nach Bekanntmachung durch die Deutsche Börse greift. Die erste derartige Veröffentlichung wurde zum 02. November 2001 für die Kabel New Media AG bekannt gegeben.
Insolvent und von einem Ausschluss im November 2001 bedroht sind folgende Unternehmen:
Infomatec (Insolvenzmeldung vom 09.05.2001)
Kabel New Media (Insolvenzmeldung vom 03.09.2001)
Management Data (Insolvenzmeldung vom 17.07.2001)
mb Software (Insolvenzmeldung vom 01.10.2001)
Metabox (Insolvenzmeldung vom 22.05.2001)
Micrologica (Insolvenzmeldung vom 05.03.2001)
PopNet Internet (Insolvenzmeldung vom 29.09.2001)
Prodacta (Insolvenzmeldung vom 02.08.2001)
Teamwork (Insolvenzmeldung vom 02.01.2001)
(Insolvent und bereits vor der neuen Regelung vom Neuen Markt delistet wurden Refugium, Teldafax, Gigabell und Sunburst).
Die SdK weist Anleger darauf hin, dass mit dem Ausschluss aus dem Neuen Markt keine automatische Notierungsaufnahme im Geregelten Markt oder Freiverkehr erfolgt. Die Notierungsaufnahme im Geregelten Markt muss ein Unternehmen innerhalb von drei Monaten nach Ausschluss aus dem Neuen Markt gemeinsam mit einem zum Börsenhandel zugelassenen Kreditinstitut oder Finanzdienstleister beantragen. Eine Notizaufnahme am Geregelten Markt dürfte bei insolventen Firmen nur schwer möglich sein. Weiterhin weist die SdK darauf hin, dass es bei einer Notiz im Freiverkehr oder Geregelten Markt keine Designated Sponsoren mehr gibt. Diese stellen für die Werte am Neuen Markt verbindliche An- und Verkaufskurse und sorgen so für Liquidität.
Da die von der Insolvenz betroffenen Firmen bereits jetzt nur noch geringe Kurswerte aufweisen, sollen Anleger prüfen, ob sich ein Verkauf noch lohnt. Dabei weist die SdK auf die Möglichkeit hin, dass Kursverluste innerhalb eines Jahres steuerlich geltend gemacht und gegen Spekulationsgewinne verrechnet werden können. Seit dem Jahr 1999 können diese Verluste auch auf Folgejahre vorgetragen werden und dann mit zukünftigen Spekulationsgewinnen verrechnet werden.
„In jedem Fall müssen die Verluste durch einen Verkauf innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist realisiert werden“, empfiehlt der SdK-Sprecher und Steuerberater Wolfgang Weilermann. Da bei den insolventen Unternehmen nach dem Listing am Neuen Markt ggf. auch gar kein Listing mehr beantragt werden kann, sollten Anleger dies berücksichtigen und die oben erwähnten Firmen noch vor einem Delisting vom Neuen Markt verkaufen, so Weilermann. Nach dem Delisting der Gigabell AG wurde keine neue Notiz aufgenommen. Zwar waren die Papiere schon beim Delisting praktisch wertlos, jedoch war es Anlegern in diesem Fall nicht mehr möglich, über einen Verkauf Spekulationsverluste zu realisieren.
München, 4. Oktober 2001
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unseren SdK-Sprecher Wolfgang Weilermann 089-38837830