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Ins Visier der Beamten geraten in jüngster Zeit auch verstärkt professionelle Wertpapierhändler, so genannte Daytrader, die von zu Hause aus im Sekundentakt Wertpapiere kaufen und verkaufen, um am Fiskus vorbei üppige Spekulationsgewinne zu erwirtschaften. Als Handelsplattform dienen das Internet und Firmen, die den Zockern Software und Computertechnik zur Verfügung stellen.
Da die Steuerfahndung den Börsenspekulanten im Netz nur schwer auf die Schliche kommt, werden die Dienstleistungsfirmen verstärkt von Betriebsprüfern des Finanzamtes durchleuchtet.
Besonderes Interesse findet dabei regelmäßig die Kundenkartei.
Massenweise Kontrollmitteilungen an die Wohnsitzfinanzämter der Profi-Zocker folgen.
Da die Internet-Dienstleister keinen Banken-Status haben, können sie sich auch nicht unter Hinweis auf das Bankgeheimnis vor der gezielten Rasterfahndung schützen.
Ist ein Spekulant nicht bei seinem Finanzamt gemeldet oder passen die Handelsdaten nicht zu seinen Einkommensverhältnissen, wird die Steuerfahndung in Marsch gesetzt. Das um seinen Anteil geprellte Finanzamt fordert bis zu zehn Jahre rückwirkend die hinterzogenen Steuern auf Heller und Pfennig ein - zuzüglich sechs Prozent Zinsen pro Jahr.
www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,276653,00.html
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Ins Visier der Beamten geraten in jüngster Zeit auch verstärkt professionelle Wertpapierhändler, so genannte Daytrader, die von zu Hause aus im Sekundentakt Wertpapiere kaufen und verkaufen, um am Fiskus vorbei üppige Spekulationsgewinne zu erwirtschaften. Als Handelsplattform dienen das Internet und Firmen, die den Zockern Software und Computertechnik zur Verfügung stellen.
Da die Steuerfahndung den Börsenspekulanten im Netz nur schwer auf die Schliche kommt, werden die Dienstleistungsfirmen verstärkt von Betriebsprüfern des Finanzamtes durchleuchtet.
Besonderes Interesse findet dabei regelmäßig die Kundenkartei.
Massenweise Kontrollmitteilungen an die Wohnsitzfinanzämter der Profi-Zocker folgen.
Da die Internet-Dienstleister keinen Banken-Status haben, können sie sich auch nicht unter Hinweis auf das Bankgeheimnis vor der gezielten Rasterfahndung schützen.
Ist ein Spekulant nicht bei seinem Finanzamt gemeldet oder passen die Handelsdaten nicht zu seinen Einkommensverhältnissen, wird die Steuerfahndung in Marsch gesetzt. Das um seinen Anteil geprellte Finanzamt fordert bis zu zehn Jahre rückwirkend die hinterzogenen Steuern auf Heller und Pfennig ein - zuzüglich sechs Prozent Zinsen pro Jahr.
www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,276653,00.html