Personelle Konsequenzen lehnte der Bundesinnenminister aber ab.
Schily zufolge lagen im Bundesinnenministerium schon im August Informationen über den V-Mann vor, der Informant des Landesamtes für Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfahlen gewesen sei. Der zuständige Abteilungsleiter habe dies nicht weitergeleitet, sagte Schily am Mittwochnachmittag in Berlin. Die Information sei seinem "Gedächtnis entfallen".
Schily sagte, dennoch habe er keine Veranlassung, personelle Konsequenzen zu ziehen. Die Leistungen der verantwortlichen Mitarbeiter seien so hervorragend, dass man einen solchen Fehler einmal hinnehmen müsse. Gegen einen Abteilungsleiter habe er eine scharfe Rüge ausgesprochen. Auch einen eigenen Rücktritt lehnte Schily ab. Er habe keine Veranlassung, sich mit Rücktrittsabsichten zu befassen, sagte er. "Ich werde meine Arbeit in bewährter Manier fortsetzen."
Mitgliedern des Innenausschuss zufolge war ein Staatssekretär für die Panne verantwortlich. Nach Angaben des CDU-Innenexperten Erwin Marschewski handelt es sich dabei Claus Henning Schapper (SPD). Marschewski forderte den Rücktritt Schilys. Es sei Zeit, dass der Minister seinen Schreibtisch räume.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verhandlungstermine für Februar am Dienstag überraschend abgesetzt, nachdem bekannt geworden war, dass ein benannter Zeuge V-Mann des Verfassungsschutzes gewesen sei. Schily kritisierte, dass das Gericht ihm keine Möglichkeit gegeben habe, vor der Aussetzung des Verbotsverfahren Stellung zu nehmen. Die Tatsache, dass ein für die verfassungsfeindliche Haltung der NPD in Frage kommender Zeuge früher einmal für den Verfassungsschutz tätig war, mache seine Anhörung "nicht von vorn herein unmöglich".
V-Mann kam aus Nordrhein-Westfalen
Bei dem V-Mann des Verfassungsschutzes handelt es sich um einen hochrangigen Parteifunktionär aus Nordrhein-Westfalen, sagte der nordrhein-westfälische Innenminister Fritz Behrens am Mittwoch in Düsseldorf. Dem Bundesverfassungsgerichts zufolge ist es der ehemalige stellvertretende nordrhein-westfälische NPD-Landesvorsitzenden Wolfgang Frenz. Zwar nannte BVG-Sprecherin Carola von Paczensky am Mittwoch den Namen nicht, sagte aber auf Nachfrage, dass es sich um den Autor des Buches "Verlust der Väterlichkeit oder Das Jahrhundert der Juden" handle. Dieses Buch hat Frenz geschrieben. Behrens sagte, der Mann arbeite seit 1995 nicht mehr für den Verfassungsschutz. Die im Verbotsantrag zitierten Äußerungen stammten aus der Zeit von 1998 und später.
Er sehe keinen Grund, das Verbotsverfahren gegen die NPD auszusetzen, sagte Behrens. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz habe sich 1995 von dem V-Mann wegen dessen antisemitischen und ausländerfeindlichen Publikationen getrennt. "Alle Äußerungen der Auskunftsperson, die in den Antragsschriften als Beleg für die Verfassungswidrigkeit der NPD angeführt werden, stammen aus der Zeit lange nach Abbruch dieser Zusammenarbeit", versicherte Behrens. Es sei "selbstverständlich, dass wir niemand als Beleg anführen, der zur gleichen Zeit vom Verfassungsschutz Geld erhält". Er gehe davon aus, dass das Verbotsverfahren "unverzüglich nach Aufklärung des Sachverhalts fortgesetzt" werden könne.
Schily zufolge lagen im Bundesinnenministerium schon im August Informationen über den V-Mann vor, der Informant des Landesamtes für Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfahlen gewesen sei. Der zuständige Abteilungsleiter habe dies nicht weitergeleitet, sagte Schily am Mittwochnachmittag in Berlin. Die Information sei seinem "Gedächtnis entfallen".
Schily sagte, dennoch habe er keine Veranlassung, personelle Konsequenzen zu ziehen. Die Leistungen der verantwortlichen Mitarbeiter seien so hervorragend, dass man einen solchen Fehler einmal hinnehmen müsse. Gegen einen Abteilungsleiter habe er eine scharfe Rüge ausgesprochen. Auch einen eigenen Rücktritt lehnte Schily ab. Er habe keine Veranlassung, sich mit Rücktrittsabsichten zu befassen, sagte er. "Ich werde meine Arbeit in bewährter Manier fortsetzen."
Mitgliedern des Innenausschuss zufolge war ein Staatssekretär für die Panne verantwortlich. Nach Angaben des CDU-Innenexperten Erwin Marschewski handelt es sich dabei Claus Henning Schapper (SPD). Marschewski forderte den Rücktritt Schilys. Es sei Zeit, dass der Minister seinen Schreibtisch räume.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verhandlungstermine für Februar am Dienstag überraschend abgesetzt, nachdem bekannt geworden war, dass ein benannter Zeuge V-Mann des Verfassungsschutzes gewesen sei. Schily kritisierte, dass das Gericht ihm keine Möglichkeit gegeben habe, vor der Aussetzung des Verbotsverfahren Stellung zu nehmen. Die Tatsache, dass ein für die verfassungsfeindliche Haltung der NPD in Frage kommender Zeuge früher einmal für den Verfassungsschutz tätig war, mache seine Anhörung "nicht von vorn herein unmöglich".
V-Mann kam aus Nordrhein-Westfalen
Bei dem V-Mann des Verfassungsschutzes handelt es sich um einen hochrangigen Parteifunktionär aus Nordrhein-Westfalen, sagte der nordrhein-westfälische Innenminister Fritz Behrens am Mittwoch in Düsseldorf. Dem Bundesverfassungsgerichts zufolge ist es der ehemalige stellvertretende nordrhein-westfälische NPD-Landesvorsitzenden Wolfgang Frenz. Zwar nannte BVG-Sprecherin Carola von Paczensky am Mittwoch den Namen nicht, sagte aber auf Nachfrage, dass es sich um den Autor des Buches "Verlust der Väterlichkeit oder Das Jahrhundert der Juden" handle. Dieses Buch hat Frenz geschrieben. Behrens sagte, der Mann arbeite seit 1995 nicht mehr für den Verfassungsschutz. Die im Verbotsantrag zitierten Äußerungen stammten aus der Zeit von 1998 und später.
Er sehe keinen Grund, das Verbotsverfahren gegen die NPD auszusetzen, sagte Behrens. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz habe sich 1995 von dem V-Mann wegen dessen antisemitischen und ausländerfeindlichen Publikationen getrennt. "Alle Äußerungen der Auskunftsperson, die in den Antragsschriften als Beleg für die Verfassungswidrigkeit der NPD angeführt werden, stammen aus der Zeit lange nach Abbruch dieser Zusammenarbeit", versicherte Behrens. Es sei "selbstverständlich, dass wir niemand als Beleg anführen, der zur gleichen Zeit vom Verfassungsschutz Geld erhält". Er gehe davon aus, dass das Verbotsverfahren "unverzüglich nach Aufklärung des Sachverhalts fortgesetzt" werden könne.