Neuer Markt: Schärfere Regeln ab Montag
Geänderte Anforderungen für "Pennystocks"
Am krisengeschüttelten Neuen Markt greifen von Montag an schärfere Regeln für den Verbleib von Billigaktien im Kurszettel. Mit den neuen Regeln soll das ramponierte Image des Neuen Marktes aufpoliert und verloren gegangenes Anleger- Vertrauen zurückerobert werden. Erfüllen Billigaktien sowie Pleite- Firmen die neuen Anforderungen nicht, folgt der Rauswurf aus diesem Börsensegment.
Delisting ohne Wenn und Aber
Mit ihrer Verbannung vom Neuen Markt müssen Gesellschaften rechnen, deren Aktienkurs an 30 aufeinander folgenden Tagen unter einem Euro liegt. Gleichzeitig darf die Marktkapitalisierung - also der Kurs multipliziert mit der Zahl der Aktien - nicht unter 20 Millionen Euro (39 Millionen Mark) fallen. Werden beide Grenzwerte unterschritten, folgt eine Bewährungsfrist von 90 Tagen.
50 Unternehmen betroffen
In dieser Zeit müssen die Unternehmen an mindestens 15 Tagen in Folge die Grenzwerte wieder überschreiten. Ansonsten folgt der Rauswurf aus dem Neuen Markt. Die Verbannung wird einen Monat später wirksam. Nach Einschätzung von Fachleuten droht zwischen 30 und 50 Unternehmen der unfreiwillige Abgang. Derzeit sind 340 Firmen am Neuen Markt vertreten.
Geänderte Anforderungen für "Pennystocks"
Am krisengeschüttelten Neuen Markt greifen von Montag an schärfere Regeln für den Verbleib von Billigaktien im Kurszettel. Mit den neuen Regeln soll das ramponierte Image des Neuen Marktes aufpoliert und verloren gegangenes Anleger- Vertrauen zurückerobert werden. Erfüllen Billigaktien sowie Pleite- Firmen die neuen Anforderungen nicht, folgt der Rauswurf aus diesem Börsensegment.
Delisting ohne Wenn und Aber
Mit ihrer Verbannung vom Neuen Markt müssen Gesellschaften rechnen, deren Aktienkurs an 30 aufeinander folgenden Tagen unter einem Euro liegt. Gleichzeitig darf die Marktkapitalisierung - also der Kurs multipliziert mit der Zahl der Aktien - nicht unter 20 Millionen Euro (39 Millionen Mark) fallen. Werden beide Grenzwerte unterschritten, folgt eine Bewährungsfrist von 90 Tagen.
50 Unternehmen betroffen
In dieser Zeit müssen die Unternehmen an mindestens 15 Tagen in Folge die Grenzwerte wieder überschreiten. Ansonsten folgt der Rauswurf aus dem Neuen Markt. Die Verbannung wird einen Monat später wirksam. Nach Einschätzung von Fachleuten droht zwischen 30 und 50 Unternehmen der unfreiwillige Abgang. Derzeit sind 340 Firmen am Neuen Markt vertreten.