Italien. Eine Amnestie und niedrige Steuernachzahlungen sollen die Italiener dazu bewegen, Auslandsvermögen wieder ins Land zu holen.
BOZEN. Nach dem Protest der Linksparteien wachsen auch die rechtlichen Bedenken gegen die Rückholaktion für Auslandskapital in Italien. Die EU hat darauf aufmerksam gemacht, daß die steuerliche Begünstigung sowie die Zusicherung der Anonymität bei der Repatriierung auch die Geldwäsche begünstigen könnte. Das der Aktion zugrundeliegende Gesetz sei diesbezüglich zu allgemein, meinen etwa Walter Steinmair und Peter Hilpold von der Universität Innsbruck.
In der Praxis läuft der Rücktransfer der Gelder nach Italien indes so gut, daß mit einer Verlängerung der am 28. Februar auslaufenden Frist gerechnet wird. Experten schätzen, daß bis zu 50 Mrd. Euro (688 Mrd. S) rücktransferiert werden. Italiens Finanzminister Giulio Tremonti setzt bei seiner Konjunkturbelebungsaktion auf Zuckerbrot und Peitsche: nämlich verlockende steuerliche Anreize für die fristgemäße Legalisierung, dafür aber saftige Strafen bis zur Beschlagnahmung von Auslandsvermögen nach Ablauf der gesetzlichen Frist.
Wer jetzt seinen Geld- oder Immobilienbesitz im Ausland bekannt gibt, zahlt eine lächerliche Finanzstrafe von 2,5 Prozent. Wer sein Vermögen nach Italien rücktransferiert, bekommt noch ein besonderes Zuckerl dazu: Die Anonymität gegenüber den Finanzbehörden bleibt gewahrt. Die Sanktionen bei Nicht-Offenlegung des ausländischen Vermögens sind dagegen drastisch. Die Strafe kann bis zu 25 Prozent des nicht deklarierten Vermögens betragen. Wobei bereits angedroht wurde, daß nicht das Auslandsvermögen beschlagnahmt wird - dies läßt sich aus rechtlichen Gründen oft schwer durchführen - sondern der Gegenwert im Inland.
Auch zahlreiche Südtiroler sind von der Rückholaktion betroffen. Die Südtiroler Auslandsanlagen werden auf 3,5 bis 4 Mrd. Euro geschätzt, der rückzuführende Teil auf etwa ein Drittel davon.
Von 40.000 Südtirolern, die in den letzten zwei Generationen allein in Innsbruck studiert haben, haben nicht wenige in Österreich ganz legal Vermögen erworben. Die wenigsten wußten, daß das zwischen Österreich und Italien bestehende Doppelbesteuerungsabkommen die Meldepflicht und eine ergänzende Versteuerung in Italien vorsieht, sobald der Hauptwohnsitz dorthin zurückverlegt wird.
BOZEN. Nach dem Protest der Linksparteien wachsen auch die rechtlichen Bedenken gegen die Rückholaktion für Auslandskapital in Italien. Die EU hat darauf aufmerksam gemacht, daß die steuerliche Begünstigung sowie die Zusicherung der Anonymität bei der Repatriierung auch die Geldwäsche begünstigen könnte. Das der Aktion zugrundeliegende Gesetz sei diesbezüglich zu allgemein, meinen etwa Walter Steinmair und Peter Hilpold von der Universität Innsbruck.
In der Praxis läuft der Rücktransfer der Gelder nach Italien indes so gut, daß mit einer Verlängerung der am 28. Februar auslaufenden Frist gerechnet wird. Experten schätzen, daß bis zu 50 Mrd. Euro (688 Mrd. S) rücktransferiert werden. Italiens Finanzminister Giulio Tremonti setzt bei seiner Konjunkturbelebungsaktion auf Zuckerbrot und Peitsche: nämlich verlockende steuerliche Anreize für die fristgemäße Legalisierung, dafür aber saftige Strafen bis zur Beschlagnahmung von Auslandsvermögen nach Ablauf der gesetzlichen Frist.
Wer jetzt seinen Geld- oder Immobilienbesitz im Ausland bekannt gibt, zahlt eine lächerliche Finanzstrafe von 2,5 Prozent. Wer sein Vermögen nach Italien rücktransferiert, bekommt noch ein besonderes Zuckerl dazu: Die Anonymität gegenüber den Finanzbehörden bleibt gewahrt. Die Sanktionen bei Nicht-Offenlegung des ausländischen Vermögens sind dagegen drastisch. Die Strafe kann bis zu 25 Prozent des nicht deklarierten Vermögens betragen. Wobei bereits angedroht wurde, daß nicht das Auslandsvermögen beschlagnahmt wird - dies läßt sich aus rechtlichen Gründen oft schwer durchführen - sondern der Gegenwert im Inland.
Auch zahlreiche Südtiroler sind von der Rückholaktion betroffen. Die Südtiroler Auslandsanlagen werden auf 3,5 bis 4 Mrd. Euro geschätzt, der rückzuführende Teil auf etwa ein Drittel davon.
Von 40.000 Südtirolern, die in den letzten zwei Generationen allein in Innsbruck studiert haben, haben nicht wenige in Österreich ganz legal Vermögen erworben. Die wenigsten wußten, daß das zwischen Österreich und Italien bestehende Doppelbesteuerungsabkommen die Meldepflicht und eine ergänzende Versteuerung in Italien vorsieht, sobald der Hauptwohnsitz dorthin zurückverlegt wird.