Die "Initiative Zukunft in Brand", ein Zusammenschluss von CargoLifter-Aktionären, gab bekannt, dass sie den Rechtsanwalt Dr. Peter Michael Diestel aus Potsdam mit der Vertretung ihrer Interessen gegen Benachteiligungen der Aktionäre im Insolvenzverfahren der CargoLifter AG beauftragt hat.Diestel war in der ersten frei gewählten Regierung der DDR Innenminister und stellvertretender Ministerpräsident. Bis 1992 war er Vorsitzender des Potsdamer Verfassungsausschusses und CDU-Fraktionsvorsitzender im Brandenburger Landtag. Er steht heute einer großen Anwaltskanzlei mit Niederlassungen in Leipzig, Potsdam und im mecklenburg-vorpommerschen Zislow vor.
Diestel und die Initiative zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Rückforderungsbescheides der ILB ... Der Förderzweck sei durch die Errichtung des Produktionsgebäudes, der Luftschiff-Werfthalle, sowie durch die Schaffung der geforderten 239 Arbeitsplätze sogar weit übererfüllt worden.
Somit existiere die Gläubigerposition der ILB gar nicht. Das bedeute, dass die mit über 50 Millionen Euro weitaus größte Forderung gegen das Vermögen der CargoLifter AG ersatzlos wegfalle. Desgleichen sei die ILB völlig zu Unrecht im Gläubigerausschuss vertreten und daher seien sämtliche bisherige Entscheidungen des Gläubigerausschusses, die unter Mitwirkung der ILB zustande gekommen seien, rechtsunwirksam.
Mehr dazu auf der Seite von der Initiative Zukunft in Brand unter www.zukunftinbrand.de
Diestel und die Initiative zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Rückforderungsbescheides der ILB ... Der Förderzweck sei durch die Errichtung des Produktionsgebäudes, der Luftschiff-Werfthalle, sowie durch die Schaffung der geforderten 239 Arbeitsplätze sogar weit übererfüllt worden.
Somit existiere die Gläubigerposition der ILB gar nicht. Das bedeute, dass die mit über 50 Millionen Euro weitaus größte Forderung gegen das Vermögen der CargoLifter AG ersatzlos wegfalle. Desgleichen sei die ILB völlig zu Unrecht im Gläubigerausschuss vertreten und daher seien sämtliche bisherige Entscheidungen des Gläubigerausschusses, die unter Mitwirkung der ILB zustande gekommen seien, rechtsunwirksam.
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