SPD und Grüne haben sich nach monatelangen Verhandlungen auf Eckpunkte zur Einführung des Volksentscheids auf Bundesebene geeinigt.
Berlin - Künftig sollen Bürger selbst Gesetze initiieren, beraten und beschließen können, sagte der Grünen-Abgeordnete Gerald Häfner am Freitag in Berlin. Er nannte das Vorhaben genauso wichtig wie die Einführung des allgemeinen Wahlrechts vor mehr als hundert Jahren.
Der Gesetzentwurf könne noch vor der Sommerpause vom Parlament beschlossen werden. Allerdings ist dazu eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Für den Volksentscheid auf Bundesebene muss das Grundgesetz geändert werden. Deswegen werben SPD und Grüne nach Häfners Angaben bei der Union um Zustimmung.
Mit Hilfe der "Volksinitiative" sollen Bürger jeden Alters und jeder Herkunft die Möglichkeit bekommen, ihnen wichtige Anliegen auf die Tagesordnung der Politik zu setzen. Dies ist bisher Bundesregierung, Bundestagsabgeordneten und dem Bundesrat vorbehalten. Für ihren Gesetzentwurf müssen die Initiatoren der Volksinitiative 400.000 Unterschriften von wahlberechtigten Bürgern sammeln, um ihn im Bundestag einzubringen.
Hat das Parlament den Entwurf der Bürger nicht innerhalb von acht Monaten verabschiedet, können die Vertreter die Durchführung eines "Volksbegehrens" einleiten. Dazu brauchen sie die Unterstützung von fünf Prozent der Stimmberechtigten - etwa drei Millionen Bürger. Verabschiedet das Parlament das begehrte Gesetz in sechs Monaten, ist das Verfahren erledigt. Andernfalls findet ein "Volksentscheid" statt. Das Gesetz gilt als verabschiedet, wenn ihm die Mehrheit der Abstimmenden zugestimmt hat und sich mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten an der Abstimmung beteiligt haben.
Bei Verfassungsänderungen müssen mindestens 40 Prozent der Stimmberechtigten an der Abstimmung teilnehmen. Das Gesetz selbst muss eine Zweidrittelmehrheit bekommen. Gesetze, die nur mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten können, unterliegen besonderen Regeln: Es muss die Mehrheit der Abstimmenden in so vielen Ländern zustimmen, dass deren Stimmen einer Mehrheit im Bundesrat entsprechen.
Einige Punkte haben SPD und Grüne noch nicht abschließend geregelt. So ist noch nicht festgelegt, welche Themen vom Volksentscheid ausgeschlossen werden sollen. Die SPD hatte früher verlangt, das Initiativrecht für die Wahl von Personen sowie Änderungen im Finanz- und Steuerrecht weiterhin allein den Parlamenten und der Bundesregierung zu überlassen.
Berlin - Künftig sollen Bürger selbst Gesetze initiieren, beraten und beschließen können, sagte der Grünen-Abgeordnete Gerald Häfner am Freitag in Berlin. Er nannte das Vorhaben genauso wichtig wie die Einführung des allgemeinen Wahlrechts vor mehr als hundert Jahren.
Der Gesetzentwurf könne noch vor der Sommerpause vom Parlament beschlossen werden. Allerdings ist dazu eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Für den Volksentscheid auf Bundesebene muss das Grundgesetz geändert werden. Deswegen werben SPD und Grüne nach Häfners Angaben bei der Union um Zustimmung.
Mit Hilfe der "Volksinitiative" sollen Bürger jeden Alters und jeder Herkunft die Möglichkeit bekommen, ihnen wichtige Anliegen auf die Tagesordnung der Politik zu setzen. Dies ist bisher Bundesregierung, Bundestagsabgeordneten und dem Bundesrat vorbehalten. Für ihren Gesetzentwurf müssen die Initiatoren der Volksinitiative 400.000 Unterschriften von wahlberechtigten Bürgern sammeln, um ihn im Bundestag einzubringen.
Hat das Parlament den Entwurf der Bürger nicht innerhalb von acht Monaten verabschiedet, können die Vertreter die Durchführung eines "Volksbegehrens" einleiten. Dazu brauchen sie die Unterstützung von fünf Prozent der Stimmberechtigten - etwa drei Millionen Bürger. Verabschiedet das Parlament das begehrte Gesetz in sechs Monaten, ist das Verfahren erledigt. Andernfalls findet ein "Volksentscheid" statt. Das Gesetz gilt als verabschiedet, wenn ihm die Mehrheit der Abstimmenden zugestimmt hat und sich mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten an der Abstimmung beteiligt haben.
Bei Verfassungsänderungen müssen mindestens 40 Prozent der Stimmberechtigten an der Abstimmung teilnehmen. Das Gesetz selbst muss eine Zweidrittelmehrheit bekommen. Gesetze, die nur mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten können, unterliegen besonderen Regeln: Es muss die Mehrheit der Abstimmenden in so vielen Ländern zustimmen, dass deren Stimmen einer Mehrheit im Bundesrat entsprechen.
Einige Punkte haben SPD und Grüne noch nicht abschließend geregelt. So ist noch nicht festgelegt, welche Themen vom Volksentscheid ausgeschlossen werden sollen. Die SPD hatte früher verlangt, das Initiativrecht für die Wahl von Personen sowie Änderungen im Finanz- und Steuerrecht weiterhin allein den Parlamenten und der Bundesregierung zu überlassen.