Riodata will nach Urteilsspruch die DSL-Vorherrschaft der Telekom angreifen
Als positives Signal für die Entwicklung eines dynamischen Wettbewerbs im Markt für schnelle DSL-Internetzugänge wertete Alex Stadler, CEO der Riodata Gruppe, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, nachdem die Deutsche Telekom ihre Teilnehmer-Anschlussleitung für konkurrierende Anbieter von DSL-Zugängen öffnen muss (Line-Sharing). "Die DTAG muss jetzt endlich die Beschlüsse der Regulierungsbehörde umsetzen", freut sich Stadler.
Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) hatte auf entsprechende Anträge von Riodata der Telekom eine Frist von zwei Wochen gesetzt, um sowohl ein Angebot über Line-Sharing wie auch ein Reselling-Angebot für günstige DSL-Leitungen ins Internet vorzulegen.
Den Line-Sharing-Beschluss, nach dem Riodata künftig auf derselben Anschlussleitung parallel zu dem Telefondienst der Telekom DSL-Internetzugänge realisieren kann, hatte die RegTP bereits am 30. März 2001 getroffen. Allerdings hatte Deutsche Telekom gegen die Entscheidung der RegTP zunächst einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Köln gesucht und dort verloren, dann in zweiter Instanz das OVG Münster angerufen und war auch dort im Eilverfahren unterlegen. Dessen Urteil ist nun nicht mehr anfechtbar. Auf einen entsprechenden Antrag von Riodata hin hat RegTP außerdem eine Frist von zwei Wochen für die Vorlage eines Angebots festgelegt. (as)
Gericht: Telekom muss Telefonnetz für DSL-Anbieter öffnen
[Mon, 27.08.2001] - © 2001 de.internet.com
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Als positives Signal für die Entwicklung eines dynamischen Wettbewerbs im Markt für schnelle DSL-Internetzugänge wertete Alex Stadler, CEO der Riodata Gruppe, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, nachdem die Deutsche Telekom ihre Teilnehmer-Anschlussleitung für konkurrierende Anbieter von DSL-Zugängen öffnen muss (Line-Sharing). "Die DTAG muss jetzt endlich die Beschlüsse der Regulierungsbehörde umsetzen", freut sich Stadler.
Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) hatte auf entsprechende Anträge von Riodata der Telekom eine Frist von zwei Wochen gesetzt, um sowohl ein Angebot über Line-Sharing wie auch ein Reselling-Angebot für günstige DSL-Leitungen ins Internet vorzulegen.
Den Line-Sharing-Beschluss, nach dem Riodata künftig auf derselben Anschlussleitung parallel zu dem Telefondienst der Telekom DSL-Internetzugänge realisieren kann, hatte die RegTP bereits am 30. März 2001 getroffen. Allerdings hatte Deutsche Telekom gegen die Entscheidung der RegTP zunächst einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Köln gesucht und dort verloren, dann in zweiter Instanz das OVG Münster angerufen und war auch dort im Eilverfahren unterlegen. Dessen Urteil ist nun nicht mehr anfechtbar. Auf einen entsprechenden Antrag von Riodata hin hat RegTP außerdem eine Frist von zwei Wochen für die Vorlage eines Angebots festgelegt. (as)
Gericht: Telekom muss Telefonnetz für DSL-Anbieter öffnen
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