Aufgrund der umstrittenen Kontenabfragemöglichkeit der Finanzämter
Richter erklären Spekulationssteuer für gültig
Nach Einführung der umstrittenen Kontenabfragemöglichkeit der Finanzämter ist die Steuer auf private Spekulationsgewinne nach einem Urteil des Bundesfinanzhof nicht länger verfassungswidrig.
HB MÜNCHEN. Wie das höchste deutsche Finanzgericht in einem am Mittwoch in München veröffentlichten Urteil entschied, behalten entsprechende Einkommenssteuerbescheide ab dem Jahr 1999 ihre Gültigkeit. Nach der Einführung des Kontenabfragesystems besteht dem Urteil zufolge die vom Bundesverfassungsgericht beanstandete verfassungswidrige Benachteiligung ehrlicher Steuerpflichtiger nicht mehr.
Die gerügten Defizite bei der Aufspürung von Steuersündern seien beseitigt worden. „Weil ein normatives Vollzugsdefizit nicht mehr gegeben ist, bestehen keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift“, heißt es in dem Urteil. Mit der im vergangenen April eingeführten Kontenabfrage könnten auch Daten aus dem Jahr 1999 abgerufen werden. So könne nun ermittelt werden, dass ein Steuerpflichtiger zu dieser Zeit ein Aktiendepot unterhalten habe, ohne die Erträge in seiner Steuererklärung angeben zu haben. An dem Kontenabfrage-System selbst bestünden keine verfassungsrechtliche Zweifel, urteilten die Richter. Allerdings bleibe die vom Verfassungsgericht bereits festgestellte Verfassungswidrigkeit für die Jahre 1997 und 1998 bestehen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2004 die Spekulationssteuer für die beiden Jahre gekippt. Die Karlsruher Richter beanstandeten, dass die Finanzämter damals nicht die Möglichkeit hatten, die Steuerzahlung zu überprüfen. Die Zahlung der Spekulationssteuer war damit quasi freiwillig und der ehrliche Zahler der Dumme. Allerdings konnten nur die Anleger ihre gezahlten Spekulationssteuern zurückfordern, die Einspruch gegen die damalige Steuererklärung erhoben hatten.
Aktenzeichen: Bundesfinanzhof IX R 49/04
Quelle: HANDELSBLATT, Mittwoch, 11. Januar 2006, 15:04 Uhr
...be invested
Der Einsame Samariter
Richter erklären Spekulationssteuer für gültig
Nach Einführung der umstrittenen Kontenabfragemöglichkeit der Finanzämter ist die Steuer auf private Spekulationsgewinne nach einem Urteil des Bundesfinanzhof nicht länger verfassungswidrig.
HB MÜNCHEN. Wie das höchste deutsche Finanzgericht in einem am Mittwoch in München veröffentlichten Urteil entschied, behalten entsprechende Einkommenssteuerbescheide ab dem Jahr 1999 ihre Gültigkeit. Nach der Einführung des Kontenabfragesystems besteht dem Urteil zufolge die vom Bundesverfassungsgericht beanstandete verfassungswidrige Benachteiligung ehrlicher Steuerpflichtiger nicht mehr.
Die gerügten Defizite bei der Aufspürung von Steuersündern seien beseitigt worden. „Weil ein normatives Vollzugsdefizit nicht mehr gegeben ist, bestehen keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift“, heißt es in dem Urteil. Mit der im vergangenen April eingeführten Kontenabfrage könnten auch Daten aus dem Jahr 1999 abgerufen werden. So könne nun ermittelt werden, dass ein Steuerpflichtiger zu dieser Zeit ein Aktiendepot unterhalten habe, ohne die Erträge in seiner Steuererklärung angeben zu haben. An dem Kontenabfrage-System selbst bestünden keine verfassungsrechtliche Zweifel, urteilten die Richter. Allerdings bleibe die vom Verfassungsgericht bereits festgestellte Verfassungswidrigkeit für die Jahre 1997 und 1998 bestehen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2004 die Spekulationssteuer für die beiden Jahre gekippt. Die Karlsruher Richter beanstandeten, dass die Finanzämter damals nicht die Möglichkeit hatten, die Steuerzahlung zu überprüfen. Die Zahlung der Spekulationssteuer war damit quasi freiwillig und der ehrliche Zahler der Dumme. Allerdings konnten nur die Anleger ihre gezahlten Spekulationssteuern zurückfordern, die Einspruch gegen die damalige Steuererklärung erhoben hatten.
Aktenzeichen: Bundesfinanzhof IX R 49/04
Quelle: HANDELSBLATT, Mittwoch, 11. Januar 2006, 15:04 Uhr
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