ReWolf:
"Patentrezepte" wären in den USA uU schutzfähig, denn das US-Patentamt legt das Patentgesetzt sehr breit und zu Gunsten des Erfinders aus. Du mußt dabei schon ganz genau verraten (offenlegen), was du erfunden hast, wobei dieser Gedanke/ Erfindung der Allgemeinheit noch nicht bekannt sein darf, also kein Stand der Technik. In Deutschland ist meines Wissens in dieser Richtung nichts möglich. Selbst als Gebrauchsmuster nicht, das die sogenannte "Neuheitsschonfrist" von 6 Monaten genießt. Bei Patenten gibt es diese "Schonfrist nicht. Folge davon: Solltest du diese vor der Anmeldung beim Patentamt der Öffentlichkei, z.B. Messe, präsenstieren, dann bekommst in keinem Fall ein Patent. Angeblich der häufigste Fehler der erstanmelder.
Noch Fragen ReWolf?
"Patentrezepte" wären in den USA uU schutzfähig, denn das US-Patentamt legt das Patentgesetzt sehr breit und zu Gunsten des Erfinders aus. Du mußt dabei schon ganz genau verraten (offenlegen), was du erfunden hast, wobei dieser Gedanke/ Erfindung der Allgemeinheit noch nicht bekannt sein darf, also kein Stand der Technik. In Deutschland ist meines Wissens in dieser Richtung nichts möglich. Selbst als Gebrauchsmuster nicht, das die sogenannte "Neuheitsschonfrist" von 6 Monaten genießt. Bei Patenten gibt es diese "Schonfrist nicht. Folge davon: Solltest du diese vor der Anmeldung beim Patentamt der Öffentlichkei, z.B. Messe, präsenstieren, dann bekommst in keinem Fall ein Patent. Angeblich der häufigste Fehler der erstanmelder.
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