Renten müssen zukünftig versteuert werden

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chrismitz:

Renten müssen zukünftig versteuert werden

 
06.03.02 14:36
Die Karlsruher Verfassungsrichter haben die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten für verfassungswidrig erklärt. Damit müssen Renten in der Zukunft höher besteuert werden als bislang. In dem heute veröffentlichten Urteil entschied das Bundesverfassungsgericht, die entsprechende Regelung des Einkommensteuergesetzes verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Die Karlsruher Richter gaben dem Gesetzgeber bis 2005 Zeit, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zu ändern.

Keine doppelte Besteuerung erlaubt

Die Verfassungsrichter erlaubten eine schrittweise Änderung der Rentenregelung. Die Rentenbesteuerung müsse nicht auf einen Schlag reformiert werden, sagte die Präsidentin des Verfassungsgerichtes, Jutta Limbach, in der Begründung des Urteils. "Für Ängste oder gar Aufruhr" in den Reihen der Rentner bestehe kein Anlass. Finanz- und Haushaltspolitik sollten nicht überlastet werden. Es sei allerdings Sache des Gesetzgebers, wie eine solche Reform aussehe. Das Verfassungsgericht habe in seinem Urteil keine Vorgaben gegeben. Jedoch müsse die neue Rentenbesteuerung so angelegt sein, dass eine doppelte Besteuerung von Beitrag und Rentenzahlung vermieden werde. Limbach sagte zudem, die Entscheidung des Gerichts werde nicht rückwirkend gelten. Das heißt, Angestellte müssen für die Zeit von 1996 an keine Steuern nachzahlen. Beamte erhalten für den gleichen Zeitraum aber auch keine Rückvergütung.

Beamtenpensionen schon immer voll besteuert

Beamtenpensionen werden - von Freibeträgen abgesehen - seit jeher voll besteuert. Das gilt so nicht für die Renten: Weil der Rentenversicherungsbeitrag bereits aus zu versteuerndem Einkommen stammt, unterliegt er als ausgezahlte Rente nicht noch einmal der Steuerpflicht. Zugriff hat das Finanzamt lediglich auf den so genannten Ertragsanteil der Rente, also den Teil, der sich aus den auflaufenden Zinsen der eingezahlten Beiträge ergibt. Dagegen klagte Ende der 90er Jahre ein pensionierter Oberstaatsanwalt.

Regierung: Vorschlag kommt noch in diesem Jahr

Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr einen abschließenden Vorschlag vorlegen, wie die vom Bundesverfassungsgericht geforderte vergleichbare Besteuerung von Renten und Pensionen umgesetzt werden kann. Das Gesetzgebungsverfahren solle 2003 abgeschlossen werden, kündigte Finanz-Staatssekretärin Barbara Hendricks (SPD) in Karlsruhe an. Sie sagte, nur Rentner mit höheren Nebeneinkünften würden durch die Reform belastet. Das Verfassungsgericht hatte zuvor die ungleiche Besteuerung von Renten und Pensionen für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber angewiesen, bis Anfang 2005 eine Neuregelung in Kraft zu setzen.


ReWolf:

bin ich froh ,

 
06.03.02 14:54
dass ich nur als Lehrling in die GRV reinbezahlt habe
chrismitz:

Siehst, für mich

 
06.03.02 14:56
hat das der Staat gemacht! Hehehe !

Gruß
MaMoe:

in 5 Jahren kriegt eh keiner mehr Rente daher egal o.T.

 
06.03.02 15:00
MaMoe:

Wenn in 5 Jahren der NM auf 50000 Pkt gestiegen is

 
06.03.02 15:02
braucht auch keiner mehr Rente ...
ReWolf:

wer bezahlt eigentlich bei den beamten die pension

 
06.03.02 15:03
zahlt das auch AN 50% und AG 50% ???

die zahlt doch voll Vater Staat aus seiner steuerkasse oder ????
Apfelbaumpfla.:

und wenn die Steuer 50% ist...

 
06.03.02 15:07
50% von null ist null.


Grüße

Apfelbaumpflanzer
loge:

Ist zwar wieder einmal eine typisch deutsche Posse

 
06.03.02 15:10
aber am Ende gar nicht so schlecht. Eingeführt wird die nachgelagerte Besteuerung. Damit hat jeder Angestellte erst einmal mehr Netto im Monat. Dafür wird dann die Rente besteuert. Für alle, die am Ende sowieso weniger Rente rausbekommen als sie eingezahlt haben, also ein Vorteil.

Das Problem ließe sich aber wie immer einfacher und eleganter lösen - durch die überfällige Abschaffung des Beamtenstatus.
MaMoe:

@rewolf: Rentenbeiträge sind absetzbar, daher habe

 
06.03.02 15:10
die meisten "Rentner" überhaupt keine Steuer bezahlt ... darauf beruft sich doch die Klage ...
loge:

@Mamoe: das ist falsch

 
06.03.02 15:12
Rentenbeiträge gehen nach Steuern ab, müßtest du doch eigentlich wissen, ich denke du bist angestellt.
007Bond:

Schon einmal hierüber nachgedacht?!

 
06.03.02 15:31
Die Karlsruher Verfassungsrichter haben die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten für verfassungswidrig erklärt.

Wirklich interessant, wie der Steuerzahler wieder einmal mehr hinters Licht geführt wird.

Weshalb wird denn nicht einfach nur die Besteuerung der Beamtenpensionen ersatzlos gestrichen?
007Bond:

Interessant ist doch auch,

 
06.03.02 15:37
dass aus dem Pott "Ökosteuer" heute die Renten gezahlt werden.
loge:

@007: hier wird niemand hinters Licht geführt

 
06.03.02 15:37
Der Sachverhalt ist völlig klar. Es geht nur um die unterschiedliche Besteuerung. Würden die Pensionen einfach nicht besteuert, müßten die Beamten den geldwerten Vorteil der beitragsfreien Pension versteuern.

Der Ertragsanteil für Angestellte ist allerdings ein Witz. Besonders an der Bemessungsgrenze, wo ausrechenbar eine negative Verzinsung stattfindet.
MaMoe:

ich zahle hier in Dt keine Beiträge, mein Arbeits-

 
06.03.02 15:37
platz liegt "etwas" ausserhalb von Dt. ... in der Einkommenssteuererklärung gibt man doch im Bereich "Sonderausgaben" den "Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag" an ...
Gestern in "Die WELT" stand zumindest, dass da ein Rechtsmathematiker errechnet hat, dass über 70% der Arbeitnehmer aufgrund von dieser Abschreibung überhaupt keine Steuern auf ihre Rentenbeiträge zahlen würden ...

Daher: sie gehen zwar ab, aber hinten nach ... absetzbar ... und somit von Steuerfreien Beträgen bezahlt ...


loge:

Glücklicher MaMoe

 
06.03.02 15:51
Hier ist der relevante Teil des Welt-Artikels:

...der Arbeitgeberanteil ist steuerlich absetzbar, und auch der Arbeitnehmer kann einen Teil der Sozialabgaben steuerlich geltend machen. Der Wirtschaftsweise Bert Rürup hat ausgerechnet, dass tatsächlich 70 Prozent der Beiträge aus unversteuertem Einkommen stammen und die Renten deshalb theoretisch zu diesem Teil besteuert werden könnten. Der Verband der Deutschen Rentenversicherungsträger bestreitet jedoch diese Größenordnung. ...

Also scheint mir die Zahl nicht ganz zweifelsfrei. Wie dem auch sei, für Besserverdienende ist der Teil der Sozialausgaben, der geltend gemacht werden kann, nicht wesentlich.

Dieses ganze geltend machen gehört abgeschafft und durch niedrigere Steuersätze ersetzt. Gegen die Versteuerung des Ertragsanteils könnte man auch gleich wieder klagen, da es sich um einen fiktiven Zinssatz handelt. Und würde man das Geld in Aktien stecken dürfen, wäre der Ertrag steuerfrei. Also alles Flickschusterei.
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