Die Karlsruher Verfassungsrichter haben die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten für verfassungswidrig erklärt. Damit müssen Renten in der Zukunft höher besteuert werden als bislang. In dem heute veröffentlichten Urteil entschied das Bundesverfassungsgericht, die entsprechende Regelung des Einkommensteuergesetzes verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Die Karlsruher Richter gaben dem Gesetzgeber bis 2005 Zeit, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zu ändern.
Keine doppelte Besteuerung erlaubt
Die Verfassungsrichter erlaubten eine schrittweise Änderung der Rentenregelung. Die Rentenbesteuerung müsse nicht auf einen Schlag reformiert werden, sagte die Präsidentin des Verfassungsgerichtes, Jutta Limbach, in der Begründung des Urteils. "Für Ängste oder gar Aufruhr" in den Reihen der Rentner bestehe kein Anlass. Finanz- und Haushaltspolitik sollten nicht überlastet werden. Es sei allerdings Sache des Gesetzgebers, wie eine solche Reform aussehe. Das Verfassungsgericht habe in seinem Urteil keine Vorgaben gegeben. Jedoch müsse die neue Rentenbesteuerung so angelegt sein, dass eine doppelte Besteuerung von Beitrag und Rentenzahlung vermieden werde. Limbach sagte zudem, die Entscheidung des Gerichts werde nicht rückwirkend gelten. Das heißt, Angestellte müssen für die Zeit von 1996 an keine Steuern nachzahlen. Beamte erhalten für den gleichen Zeitraum aber auch keine Rückvergütung.
Beamtenpensionen schon immer voll besteuert
Beamtenpensionen werden - von Freibeträgen abgesehen - seit jeher voll besteuert. Das gilt so nicht für die Renten: Weil der Rentenversicherungsbeitrag bereits aus zu versteuerndem Einkommen stammt, unterliegt er als ausgezahlte Rente nicht noch einmal der Steuerpflicht. Zugriff hat das Finanzamt lediglich auf den so genannten Ertragsanteil der Rente, also den Teil, der sich aus den auflaufenden Zinsen der eingezahlten Beiträge ergibt. Dagegen klagte Ende der 90er Jahre ein pensionierter Oberstaatsanwalt.
Regierung: Vorschlag kommt noch in diesem Jahr
Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr einen abschließenden Vorschlag vorlegen, wie die vom Bundesverfassungsgericht geforderte vergleichbare Besteuerung von Renten und Pensionen umgesetzt werden kann. Das Gesetzgebungsverfahren solle 2003 abgeschlossen werden, kündigte Finanz-Staatssekretärin Barbara Hendricks (SPD) in Karlsruhe an. Sie sagte, nur Rentner mit höheren Nebeneinkünften würden durch die Reform belastet. Das Verfassungsgericht hatte zuvor die ungleiche Besteuerung von Renten und Pensionen für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber angewiesen, bis Anfang 2005 eine Neuregelung in Kraft zu setzen.
Keine doppelte Besteuerung erlaubt
Die Verfassungsrichter erlaubten eine schrittweise Änderung der Rentenregelung. Die Rentenbesteuerung müsse nicht auf einen Schlag reformiert werden, sagte die Präsidentin des Verfassungsgerichtes, Jutta Limbach, in der Begründung des Urteils. "Für Ängste oder gar Aufruhr" in den Reihen der Rentner bestehe kein Anlass. Finanz- und Haushaltspolitik sollten nicht überlastet werden. Es sei allerdings Sache des Gesetzgebers, wie eine solche Reform aussehe. Das Verfassungsgericht habe in seinem Urteil keine Vorgaben gegeben. Jedoch müsse die neue Rentenbesteuerung so angelegt sein, dass eine doppelte Besteuerung von Beitrag und Rentenzahlung vermieden werde. Limbach sagte zudem, die Entscheidung des Gerichts werde nicht rückwirkend gelten. Das heißt, Angestellte müssen für die Zeit von 1996 an keine Steuern nachzahlen. Beamte erhalten für den gleichen Zeitraum aber auch keine Rückvergütung.
Beamtenpensionen schon immer voll besteuert
Beamtenpensionen werden - von Freibeträgen abgesehen - seit jeher voll besteuert. Das gilt so nicht für die Renten: Weil der Rentenversicherungsbeitrag bereits aus zu versteuerndem Einkommen stammt, unterliegt er als ausgezahlte Rente nicht noch einmal der Steuerpflicht. Zugriff hat das Finanzamt lediglich auf den so genannten Ertragsanteil der Rente, also den Teil, der sich aus den auflaufenden Zinsen der eingezahlten Beiträge ergibt. Dagegen klagte Ende der 90er Jahre ein pensionierter Oberstaatsanwalt.
Regierung: Vorschlag kommt noch in diesem Jahr
Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr einen abschließenden Vorschlag vorlegen, wie die vom Bundesverfassungsgericht geforderte vergleichbare Besteuerung von Renten und Pensionen umgesetzt werden kann. Das Gesetzgebungsverfahren solle 2003 abgeschlossen werden, kündigte Finanz-Staatssekretärin Barbara Hendricks (SPD) in Karlsruhe an. Sie sagte, nur Rentner mit höheren Nebeneinkünften würden durch die Reform belastet. Das Verfassungsgericht hatte zuvor die ungleiche Besteuerung von Renten und Pensionen für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber angewiesen, bis Anfang 2005 eine Neuregelung in Kraft zu setzen.