Experten: Börse darf nicht einseitig Regeln verschärfen
Die Verschärfung der Regeln am Neuen Markt ist nach Einschätzung von Rechtsexperten juristisch nicht haltbar. Die Deutsche Börse hatte wegen des stark erschütterten Vertrauens in das Marktsegment vor zwei Wochen die Möglichkeiten für den Ausschluss von Firmen erweitert. Demnach müssen die Unternehmen mit dem Rauswurf rechnen, deren Aktienkurs längere Zeit unter einem Euro notiert oder die ein Insolvenzverfahren eingeleitet haben. Mehrere Firmen hatten bereits angekündigt, gegen die Regeländerung juristisch vorzugehen.
Mehrere Juristen sind der Meinung, dass die Verträge zwischen der Börse und den Unternehmen am Neuen Markt nur mit deren Zustimmung geändert werden dürfen. Möglich sei höchstens eine Kündigung des Vertrages, sagte der Direktor des Instituts für deutsches und internationales Bankenrecht an der Universität Mainz, Uwe Schneider. Dazu müsse geprüft werden, ob ein ordnungsgemäßer Handel nicht mehr möglich oder ein Ausschluss zum "Schutz des Publikums" notwendig sei, wie es in den Zulassungsbedingungen des Neuen Marktes heißt.
Der Frankfurter Rechtsprofessor Theodor Baums sagte, die Regeln könnten von der Börse nur verschärft werden, wenn die Verträge eine Änderungsklausel enthielten. Auch Klaus Hopt vom Hamburger Max-Planck-Institut für deutsches und internationales Privatrecht geht davon aus, dass die Börse ihr Regelwerk nicht einseitig ergänzen darf.
Erst am Donnerstag hatte die Deutsche Börse den Ausschluss des insolventen Telefonanbieters TelDaFax vom Neuen Markt angekündigt. Die Marburger Firma legte den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2000 sowie den Quartalsbericht für das erste Quartal 2001 trotz mehrfacher Mahnung nicht vor. Auch Porsche droht das Aus. Der Sportwagenhersteller weigert sich, Quartalsberichte vorzulegen. Über seinen Rauswurf aus dem M-Dax der 70 mittelgroßen Werte wird am kommenden Dienstag entschieden.
Bild © EPA/Archiv
03.08.2001 20:28, AFP
Die Verschärfung der Regeln am Neuen Markt ist nach Einschätzung von Rechtsexperten juristisch nicht haltbar. Die Deutsche Börse hatte wegen des stark erschütterten Vertrauens in das Marktsegment vor zwei Wochen die Möglichkeiten für den Ausschluss von Firmen erweitert. Demnach müssen die Unternehmen mit dem Rauswurf rechnen, deren Aktienkurs längere Zeit unter einem Euro notiert oder die ein Insolvenzverfahren eingeleitet haben. Mehrere Firmen hatten bereits angekündigt, gegen die Regeländerung juristisch vorzugehen.
Mehrere Juristen sind der Meinung, dass die Verträge zwischen der Börse und den Unternehmen am Neuen Markt nur mit deren Zustimmung geändert werden dürfen. Möglich sei höchstens eine Kündigung des Vertrages, sagte der Direktor des Instituts für deutsches und internationales Bankenrecht an der Universität Mainz, Uwe Schneider. Dazu müsse geprüft werden, ob ein ordnungsgemäßer Handel nicht mehr möglich oder ein Ausschluss zum "Schutz des Publikums" notwendig sei, wie es in den Zulassungsbedingungen des Neuen Marktes heißt.
Der Frankfurter Rechtsprofessor Theodor Baums sagte, die Regeln könnten von der Börse nur verschärft werden, wenn die Verträge eine Änderungsklausel enthielten. Auch Klaus Hopt vom Hamburger Max-Planck-Institut für deutsches und internationales Privatrecht geht davon aus, dass die Börse ihr Regelwerk nicht einseitig ergänzen darf.
Erst am Donnerstag hatte die Deutsche Börse den Ausschluss des insolventen Telefonanbieters TelDaFax vom Neuen Markt angekündigt. Die Marburger Firma legte den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2000 sowie den Quartalsbericht für das erste Quartal 2001 trotz mehrfacher Mahnung nicht vor. Auch Porsche droht das Aus. Der Sportwagenhersteller weigert sich, Quartalsberichte vorzulegen. Über seinen Rauswurf aus dem M-Dax der 70 mittelgroßen Werte wird am kommenden Dienstag entschieden.
Bild © EPA/Archiv
03.08.2001 20:28, AFP