Beginnt die Spekulationsfrist nach einem Aktientausch von neuem zu laufen?
Wenn zwei börsennotierte Firmen fusionieren, entsteht häufig Verwirrung unter den Kleinanlegern. Aus LHS- werden Sema - Aktien, aus Daimler – Benz – werden Daimler - Chrysler – Papiere.
Dabei stellt sich dem privaten Anleger die Frage, ob die Spekulationssteuer nach dem Aktienumtausch neu zu laufen beginnt. „Es gibt zu diesem Fall keine feste Rechtsprechung“, sagt die Kölner Rechtsanwältin Alexandra Mack. „Doch nach einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen im Bundessteuerblatt vom 9. Februar 1998 stellt ein Tausch von Anteilen aus steuerlicher Sicht eine Veräußerung der hingegebenen und einen entgeltlichen Erwerb der erhaltenen Anteile dar“.
Für den Anleger bedeutet das: wenn die einzutauschenden Papiere innerhalb der Spekulationsfrist gekauft worden sind, muss er beim Umtausch Steuern zahlen. Hält er die Aktien bereits länger als ein Jahr, sind die Gewinne oder Verluste steuerlich natürlich nicht mehr relevant. In beiden Fällen beginnt jedoch für das erhaltene Papier die Spekulationsfrist am Stichtag des Aktienumtausches neu zu laufen. „Dies ist die Standartbeurteilung der Finanzverwaltung, auf die sich die Anleger berufen können“, so Rechtsanwältin Mack.
Aus Börse Online, Ausgabe Nr.15/2001
Wenn zwei börsennotierte Firmen fusionieren, entsteht häufig Verwirrung unter den Kleinanlegern. Aus LHS- werden Sema - Aktien, aus Daimler – Benz – werden Daimler - Chrysler – Papiere.
Dabei stellt sich dem privaten Anleger die Frage, ob die Spekulationssteuer nach dem Aktienumtausch neu zu laufen beginnt. „Es gibt zu diesem Fall keine feste Rechtsprechung“, sagt die Kölner Rechtsanwältin Alexandra Mack. „Doch nach einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen im Bundessteuerblatt vom 9. Februar 1998 stellt ein Tausch von Anteilen aus steuerlicher Sicht eine Veräußerung der hingegebenen und einen entgeltlichen Erwerb der erhaltenen Anteile dar“.
Für den Anleger bedeutet das: wenn die einzutauschenden Papiere innerhalb der Spekulationsfrist gekauft worden sind, muss er beim Umtausch Steuern zahlen. Hält er die Aktien bereits länger als ein Jahr, sind die Gewinne oder Verluste steuerlich natürlich nicht mehr relevant. In beiden Fällen beginnt jedoch für das erhaltene Papier die Spekulationsfrist am Stichtag des Aktienumtausches neu zu laufen. „Dies ist die Standartbeurteilung der Finanzverwaltung, auf die sich die Anleger berufen können“, so Rechtsanwältin Mack.
Aus Börse Online, Ausgabe Nr.15/2001