Rechtliche Frage zum Aktienhandel

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Oleg:

Rechtliche Frage zum Aktienhandel

 
15.08.06 08:48
Hallo,

vielleicht kann mir hierbei jemand weiterhelfen.

Beim durchlesen des Geschäftsjahresabschlusses einer Schweizer AG ist mir aufgefallen, dass ein Bericht über Handel mit Firmeneigenen Aktien aufgeführt wird. Im Geschäftsjahr wurden rund 10% des Aktienbestandes gekauft und rund 5% wieder verkauft. Dabei wurde auch eine positive Differenz erzielt.

Fakt 1: die Gesellschaft ist eine Beteiligungsgesellschaft, es wurden im Geschäftsjahr mehrere KEs durchgeführt, zwecks Kapitalfreisetzung für neue Beteiligungen.

Fakt 2: das verkaufte Volumen - 5% = rund 200.000 Aktien. Am einen handelsüblichen Tag werden über alle Börsen im Schnitt rund 4.000-5.000 Aktien gehandelt. Wenn ich den An- und Verkauf zusammenrechne und keine Gedankenfehler mache – wurde der Börsenhandel des letztes Jahres von der AG betrieben ;-/

Fakt 3: vor einem halben Jahr ist das Handelsvolumen ungewöhnlich Hoch gewesen, leider auf der Verkäuferseite, dass führte dazu dass der Kurs stark eingebrochen ist. Passende weise wurde die Aktie kurz davor in Deutschland notiert und es folgten 3-4 Empfehlungen von diversen „Börsenblätter“. So das der Kurs vor diesem Ausverkauf ohne Ende hoch gepuscht war.

Auf meine Anfrage zum Sachverhalt bekam ich folgende Antwort:

"Es geht hierbei um Market Making und es kann gelegentlich sein, dass
Aktionäre ihr Aktienpaket verkaufen möchten und falls diese Aktien vom Markt
nicht absorbiert werden, müssen wir eingreifen. Die Eigenbestände sind
Momentaufnahmen und es kann gelegentlich zu höheren Positionen kommen. Aber
als aktiven Aktienhandel kann man das nicht bezeichnen."

Frage: Ist solcher Handel überhaupt legitim? Ist irgendwie unfair den "klein" Aktionären gegenüber - zu einem das der Kurs über langen Zeitraum gedrückt wird, zu anderem das Geld aus der KE für solche Zwecke verwendet wird. Wozu gibts sonst Makler?!

Würde mich über eure Antworten freuen.

Oleg
Slater:

tja da sollte man mal ins Schweizer Recht schauen

 
15.08.06 09:04
wird aber ähnlich dem deutschen Recht sein. Aktienrückkauf ist seit ein paar Jahren legitim, müssen aber meines Wissens von der Hauptversammlung genehmigt werden. Ob sie selber den Kurs sützen dürfen, also Handel betreiben, ist zweifelhaft. Aber was willste machen, sie können ja auch über Strohmänner Banken beauftragen...

Berhold Brecht: Was ist schon der Einbruch in eine Bank im Vergleich zur Gründung einer Bank
Oleg:

naja

 
15.08.06 09:10
Wenn im Geschäftsjahres Bericht es erwähnt ist, wurde es zumindest nicht über "Strohmänner" gemacht.

Mich wird noch interessieren ob ich das Recht habe, über die durchgeführten Transaktionen eine Aufschlüsselung zu verlangen.
Slater:

nee Einzeltransaktionen nicht

 
15.08.06 09:17
wenn sie ermächtigt sind, so und so viel zurückzukaufen, ist es legitim. Wie sie es machen ist deren Sache. Wäre ja auch noch schöner, wenn sie Ihre Taktik preisgeben müßten
Oleg:

...

 
15.08.06 11:54
wenn die AG die Aktien zurückkauft ist es ok. Wenn das passiert mit dem Geld aus der KE, welches für das Kern Geschäft gedacht war, ist es schon kritisch. Wenn aber die Gesellschaft im großem Still gekaufte Aktie wieder unters Volk bringt, wenn die Kurse steigen, oder gar eine Vermuttung aufkommt dass die Kurse für diese Aktion künstlich gepuscht worden sind, grenzt es an einen Betrug. Oder?

Slater:

na ja welches Geld

 
15.08.06 12:00
linke Tasche, rechte Tasche... das macht keinen Unterschied

aber Kursmanipulation ist strafbar, das ist richtig. Nur in Deutschland wird das kaum geahndet. Es gibt in D wohl keine 10 Fälle in denen es zu Verurteilungen wegen Kursmanipulationen kam.

Anders in den USA, die SEC ist da rigoros
Oleg:

welches Geld ;-)

 
15.08.06 12:20
das ist eine gute Frage - innerhalb der Firma ist es richtig: linke/rechte Tasche alles gleich.

Anders sieht’s aus der Anleger Sicht: meine/fremde  Tasche.

Im Klartext: Die KE Nr.: 1 wurde durchgeführt mit sehr hoher Optionsvergütung (rund 15%), da die Firma davor an der Börse unbekannt war und davon nur die Altaktionäre betroffen waren. Die KE war sehr gut platziert, weil die Gesellschaft kurz davor eigene Beteiligung sehr erfolgreich an die Börse gebracht hat und dabei gut Profit gemacht hat.

Kurz danach erfolgte eine Notierung in Deutschland, durch das künstliche gepusche in Börsenbriefen waren die Kurse an ersten 3 Handelstagen Tagen extrem Hoch. Es folgte eine Flut an Verkäufen (die etwa der Menge im Geschäftsbericht aufgeführten Aktien entspricht) was den Kurs um rund 40% absacken ließ. (Trotz unveränderter Situation des erfolgreichen Börsen Jahres)

Schwuptiwups kommt die nächste KE ohne einer Optionsvergütung, die die Anzahl der Aktien verdoppelt. Bei jeder der KEs hat die Gesellschaft ein Optionshandel unterbunden und sich das Recht eingeräumt nicht gezeichnete Aktien selber zu zeichnen.

Summasummarum die Kleinanleger die bei der Zeichnung in Deutschland dabei waren, haben rund 40% des Kapitals verloren. Die bei der drauffolgenden Zeichnung in der Schweiz rund 10%. Und das alles in einem Geschäftsjahr wo die AG Fette Gewinne gemacht hat (sogar die ersten im Firmenverlauf)

Paranoia hin oder her, aber ganz koscher ist die Sache doch nicht?
 
spatenpauli:

Wie heißt der Wert?

 
15.08.06 12:45
Oder ist es verboten Klartext zu reden?

Ciao Spaten
Oleg:

;-)

 
15.08.06 17:35
Verboten ist nichts, ich will aber auch niemanden was unterstellen... Geredet wird hier über NewValueAG - die Theorie ist evtl. eine Erklärung für einen sehr seltsamen Kursverlauf in einem Zeitraum von einem Jahr, bei einer Gesellschaft die knap 3€ Gewinn pro Aktie und einem derzeitigem Kurs von rund 10,- erwirtschaftet hat.
Oleg:

Jemand eine Idee?

 
16.08.06 10:29
...ob man als Aktionär einen Anspruch auf eine detailierte Auflistung des Handels der AG mit Eigenaktien hat? Müssen größere Käufe/Verkäufe von der Gesellschaft auch öffentlich angezeigt werden?
Oleg:

Ist das Thema so uninteressant,

 
21.08.06 16:14
oder die Frage fehl am Platz ;-)?
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