Hallo,
vielleicht kann mir hierbei jemand weiterhelfen.
Beim durchlesen des Geschäftsjahresabschlusses einer Schweizer AG ist mir aufgefallen, dass ein Bericht über Handel mit Firmeneigenen Aktien aufgeführt wird. Im Geschäftsjahr wurden rund 10% des Aktienbestandes gekauft und rund 5% wieder verkauft. Dabei wurde auch eine positive Differenz erzielt.
Fakt 1: die Gesellschaft ist eine Beteiligungsgesellschaft, es wurden im Geschäftsjahr mehrere KEs durchgeführt, zwecks Kapitalfreisetzung für neue Beteiligungen.
Fakt 2: das verkaufte Volumen - 5% = rund 200.000 Aktien. Am einen handelsüblichen Tag werden über alle Börsen im Schnitt rund 4.000-5.000 Aktien gehandelt. Wenn ich den An- und Verkauf zusammenrechne und keine Gedankenfehler mache – wurde der Börsenhandel des letztes Jahres von der AG betrieben ;-/
Fakt 3: vor einem halben Jahr ist das Handelsvolumen ungewöhnlich Hoch gewesen, leider auf der Verkäuferseite, dass führte dazu dass der Kurs stark eingebrochen ist. Passende weise wurde die Aktie kurz davor in Deutschland notiert und es folgten 3-4 Empfehlungen von diversen „Börsenblätter“. So das der Kurs vor diesem Ausverkauf ohne Ende hoch gepuscht war.
Auf meine Anfrage zum Sachverhalt bekam ich folgende Antwort:
"Es geht hierbei um Market Making und es kann gelegentlich sein, dass
Aktionäre ihr Aktienpaket verkaufen möchten und falls diese Aktien vom Markt
nicht absorbiert werden, müssen wir eingreifen. Die Eigenbestände sind
Momentaufnahmen und es kann gelegentlich zu höheren Positionen kommen. Aber
als aktiven Aktienhandel kann man das nicht bezeichnen."
Frage: Ist solcher Handel überhaupt legitim? Ist irgendwie unfair den "klein" Aktionären gegenüber - zu einem das der Kurs über langen Zeitraum gedrückt wird, zu anderem das Geld aus der KE für solche Zwecke verwendet wird. Wozu gibts sonst Makler?!
Würde mich über eure Antworten freuen.
Oleg
vielleicht kann mir hierbei jemand weiterhelfen.
Beim durchlesen des Geschäftsjahresabschlusses einer Schweizer AG ist mir aufgefallen, dass ein Bericht über Handel mit Firmeneigenen Aktien aufgeführt wird. Im Geschäftsjahr wurden rund 10% des Aktienbestandes gekauft und rund 5% wieder verkauft. Dabei wurde auch eine positive Differenz erzielt.
Fakt 1: die Gesellschaft ist eine Beteiligungsgesellschaft, es wurden im Geschäftsjahr mehrere KEs durchgeführt, zwecks Kapitalfreisetzung für neue Beteiligungen.
Fakt 2: das verkaufte Volumen - 5% = rund 200.000 Aktien. Am einen handelsüblichen Tag werden über alle Börsen im Schnitt rund 4.000-5.000 Aktien gehandelt. Wenn ich den An- und Verkauf zusammenrechne und keine Gedankenfehler mache – wurde der Börsenhandel des letztes Jahres von der AG betrieben ;-/
Fakt 3: vor einem halben Jahr ist das Handelsvolumen ungewöhnlich Hoch gewesen, leider auf der Verkäuferseite, dass führte dazu dass der Kurs stark eingebrochen ist. Passende weise wurde die Aktie kurz davor in Deutschland notiert und es folgten 3-4 Empfehlungen von diversen „Börsenblätter“. So das der Kurs vor diesem Ausverkauf ohne Ende hoch gepuscht war.
Auf meine Anfrage zum Sachverhalt bekam ich folgende Antwort:
"Es geht hierbei um Market Making und es kann gelegentlich sein, dass
Aktionäre ihr Aktienpaket verkaufen möchten und falls diese Aktien vom Markt
nicht absorbiert werden, müssen wir eingreifen. Die Eigenbestände sind
Momentaufnahmen und es kann gelegentlich zu höheren Positionen kommen. Aber
als aktiven Aktienhandel kann man das nicht bezeichnen."
Frage: Ist solcher Handel überhaupt legitim? Ist irgendwie unfair den "klein" Aktionären gegenüber - zu einem das der Kurs über langen Zeitraum gedrückt wird, zu anderem das Geld aus der KE für solche Zwecke verwendet wird. Wozu gibts sonst Makler?!
Würde mich über eure Antworten freuen.
Oleg