Rabattgesetz vor dem Aus

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Rabattgesetz vor dem Aus

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30.06.01 16:30
Zustimmung des Bundesrates erwartet

Rabattgesetz vor dem Aus

Der Bundestag hat die Aufhebung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung beschlossen. Das fast 70 Jahre alte Verbot von größeren Preisnachlässen und Zugaben wird damit ersatzlos gestrichen. Auch die FDP stimmte dem Vorhaben zu. Aus CDU/CSU und PDS gab es Gegenstimmen und Enthaltungen. Der Bundesrat will in zwei Wochen darüber beraten. Seine Zustimmung wird erwartet.

Nur kleine Geschenke erlaubt

Das Gesetz vom 25. November 1933 verbietet grundsätzlich Preisnachlässe, mit Ausnahme von drei Prozent Skonto bei Barzahlung und Mengenrabatt. Nach der Verordnung dürfen dem Kunden bei einem Verkauf nur Geschenke von geringfügigem Wert dazugegeben werden. Bei Verstößen droht eine Geldbuße bis 10.000 Mark.

Käufer heute angeblich kritischer

Das Verbot sollte in den 30-er Jahren "flüchtige und unkritische Verbraucher" davor bewahren, durch bestimmte Werbemethoden über Preis und Qualität der Ware irregeführt zu werden, und einer "Verwilderung" der Wettbewerbssitten vorbeugen. Heute erkennt der Gesetzgeber an, dass sich Zeiten und Sitten geändet haben: "Der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher ist heutzutage mit den Marktgegebenheiten vertraut", heißt es in der Gesetzesbegründung. Er wisse, "dass Kaufleute nichts zu verschenken haben". Er lasse sich erfahrungsgemäß durch einen Rabatt oder eine Zugabe nicht vorschnell zum Kauf verleiten, sondern informiere sich auch über Konkurrenzangebote.

Deutschland allein auf weiter Flur

Dazu kommt, dass Deutschland mit seinem strengen Rabattverbot in der Europäischen Union allein auf weiter Flur steht, was gerade im Zeitalter des eCommerce deutsche Unternehmen benachteiligt. Die EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr sieht vor, dass Anbieter von Waren und Dienstleistungen im Netz sich nur nach dem Recht ihres Herkunftslandes richten müssen. So können sie auch in der Bundesrepublik den Kunden Vergünstigungen anbieten, die der deutschen Konkurrenz noch verwehrt sind.

Gesetz wird ohnehin unterlaufen

In der veränderten Konsumwelt wird das Rabattgesetz ohnehin von Händlern und Verbrauchern zunehmend unterlaufen, und das auch noch "ohne erkennbares Unrechtsbewusstsein", wie der Gesetzgeber einräumt. Zum einen seien die Regelungen zu kompliziert, zum anderen entsprächen sie nicht mehr der Interessenlage von Anbietern und Kunden. So wird beim Kauf von Auto oder Schrankwand, Musikanlage oder Waschmaschine schon jetzt fröhlich gefeilscht.

Handel und Handwerk gegen Abschaffung

Alle Parteien und die meisten Verbände sind dafür, die Alltagspraxis zu legalisieren. Bedenken gibt es noch bei Einzelhandel und Handwerk, die befürchten, Großunternehmen könnten nun erst recht den Kleinen das Wasser abgraben. Wirtschaftsminister Werner Müller verspricht demgegenüber, es würden keine "Wildwest-Sitten" einreißen. Der Verbraucher werde beispielsweise durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geschützt, das unter anderem die Vorspiegelung von - tatsächlich nie verlangten - "Mondpreisen" verbietet
zockerBRAIN:

Rosige Zukunft?

 
30.06.01 17:54
1. In Deutschland sollte es dann mit dem eCommerce stark bergauf gehen, doch die große Frage lautet dann:
Welche Aktien werden davon kurz- und mittelfristig profitieren?

2. Natürlich werden einige Verbraucher davon stärker profitieren als andere. Die Frage deshalb:
Welche Strategie sollte der Verbraucher fahren, um starke Nachlässe herauszuholen?

Eure Meinung?
modeste:

Eine Strategie für die Verbraucher ?

 
30.06.01 19:12
Als Faustformel gilt: Alle Hemmungen über Bord werfen.

In Deutschland rümpfte man über das Verhandeln von Preisen bislang die Nase. Es hatte was von "anbaggern" und von: "Haste mal ne Mark ?"

Auch in der näheren Zukunft wird das weiter als unfein gelten... "als habe man das nötig" und dergleichen.

Bei den Einzelhändlern werd' ich's wohl nicht machen. Die tun mir eher leid, haben eh zu knapsen gegenüber Großkonzernen und Internet.
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