Muß ich bei einem von mir angenommenem Abfindungsangebot/Zwangsabfindung die "Ordergebühren" der Transaktion bezahlen?
Als LHS-Aktionär wurden meine Aktien (Gebührenfrei) in Sema-Papiere getauscht. Nun gab es vor einigen Monaten ein Abfindungsangebot von Schlumberger an die Sema-Aktionäre. Dieses habe ich nach der x. Verlängerung und auf Anraten des Bankberaters dann angenommen ("sonst gibt es irgendwann eine Zwangsabfindung"). Nun habe ich auf der Abrechnung aber nicht nur den (schlechten) Barabfindungskurs von Schlumberger, sondern auch die Provision der Bank in der Standard-Höhe von 1%.
Ist das korrekt so? Der Bankberater behauptet das. Ich finde, bei einem Zwangsbarabfindungsumtausch sollten für den Aktionär keine weiteren kosten anfallen.
Wer kann mir ggf. gleich mit Quellenangabe, Gerichtsurteil helfen?
Haiopeis.
Als LHS-Aktionär wurden meine Aktien (Gebührenfrei) in Sema-Papiere getauscht. Nun gab es vor einigen Monaten ein Abfindungsangebot von Schlumberger an die Sema-Aktionäre. Dieses habe ich nach der x. Verlängerung und auf Anraten des Bankberaters dann angenommen ("sonst gibt es irgendwann eine Zwangsabfindung"). Nun habe ich auf der Abrechnung aber nicht nur den (schlechten) Barabfindungskurs von Schlumberger, sondern auch die Provision der Bank in der Standard-Höhe von 1%.
Ist das korrekt so? Der Bankberater behauptet das. Ich finde, bei einem Zwangsbarabfindungsumtausch sollten für den Aktionär keine weiteren kosten anfallen.
Wer kann mir ggf. gleich mit Quellenangabe, Gerichtsurteil helfen?
Haiopeis.