Premiere am NM: Geld für geprellte Anleger

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Premiere am NM: Geld für geprellte Anleger

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16.04.02 21:31
Die US-Medienfirma Team Communications zahlt ihren geschädigten Aktionären 12,5 Millionen Dollar.

München - Premiere am Neuen Markt: Erstmals sehen geprellte Anleger nun tatsächlich Geld. Gemeinsam mit einer amerikanischen Partner-Kanzlei erzielte die Münchner Kanzlei Rotter für die Aktionäre von Team Communications  in den USA einen Vergleich über 12,5 Millionen Dollar.

Von dieser Summe werden zuvor noch ca. 20 bis 30 Prozent Honorar für die amerikanischen Anwälte abgezogen, so dass am Ende ein Betrag in Höhe von ca. 10 Millionen Euro für die Aktionäre zur Verfügung stehen dürfte. Ausgezahlt wird die Entschädigung von den Haftpflichtversicherungen des Managements.

Die Vorgeschichte: Das amerikanische Unternehmen war von November 1998 bis August 2001 am Neuen Markt notiert. Den Börsengang hatte als Konsortialführer die Gontard & Metallbank betreut, die Team mit einem Ausgabekurs von 6,10 Euro platzierte. Weitere Mitglieder des Konsortiums waren die Banken Delbrück & Co. und Fürst Fugger und das "virtuelle Emissionshaus" VEM AG.

Im 13. Februar 2001 überraschte das Medienunternehmen seine Aktionäre mit Nachricht, dass die in der Vergangenheit veröffentlichten Ergebnisse zum Großteil auf fehlerhaften Buchungen beruhten. In einer - zunächst nur in den USA herausgegebenen - Pflichtmitteilung teilte der Vorstand mit, dass eine Wertberichtigung in Höhe von 21 Millionen Dollar auf das Betriebsergebnis für das Jahr 2000 zu erwarten sei.

Dabei erfuhren die Anteilseigner von einer internen Untersuchung bei Team. Sie sollte nach Auskunft des Vorstands klären, ob bestimmte Transaktionen im Zusammenhang mit dem Vertrieb und der Übernahme von Filmarchiven wirtschaftlich überhaupt werthaltig waren.

Anwalt Klaus Rotter: "Hier wurde nach unserer Meinung eindeutig gegen die Vorschriften des US-Aktiengesetzes verstoßen, welches die Unternehmen zu Klarheit und Wahrheit verpflichtet."

Gemeinsam mit der Kanzlei Shalov Stone & Bonner LLP reichte Rotter daher im März 2001 Klage wegen Irreführung von Aktionären ein und beteiligte sich im Namen betrogener Mandanten an dem in den USA üblichen Rechtsmittel der Sammelklage.

Beklagt war neben der Gontard & Metallbank und dem Unternehmen selbst auch der ehemalige Team-Chef Drew S. Levin, der am 13. Februar 2001 fristlos entlassen und durch Michael J. Solomon ersetzt worden war. Er soll, zusammen mit seinem Finanzvorstand Timothy Hill, die Verantwortung dafür tragen, dass wiederholt falsche Angaben in Quartalsberichten und im Prospekt zum deutschen Börsengang gemacht wurden.

In der 70-seitigen englischen Klageschrift, die manager-magazin.de vorliegt, heisst es dazu, die Verantwortlichen hätten den Kurs der Aktie durch Falschinformationen auf "artificially inflated levels" getrieben. Als dann die Wahrheit ans Licht gekommen sei, habe die Aktie mit einem "Kollaps" reagiert.

Im Dezember letzten Jahres erreichte die Kanzlei Rotter gemeinsam mit den US-Anwälten eine vorläufige Einigung (Memorandum of Understanding) mit dem Unternehmen, die am 3. April dieses Jahres vom Bundesbezirksgericht für den Zentralbezirk von Kalifornien bestätigt wurde.

Die Entschädigung fließt nicht automatisch an alle berechtigten Aktionäre, sondern muss bis spätestens 22. August 2002 von den Betroffenen geltend gemacht werden. Alle Anleger, die ihre Wertpapiere in der Zeit vom 19. November 1999 bis einschließlich 16. März 2001 erwarben, sind daher aufgerufen, sich bis zum Stichtag beim sogenannten "Claims Administrator" zu melden. Das dafür erforderliche Formular (Proof of Claim) kann unter www.rotter-rechtsanwaelte.de angefordert werden.

Team Communications selbst hat den Neuen Markt inzwischen wieder verlassen und seinen Namen in Impact Media Group geändert. Dem Aktienkurs hat dieser Schritt nicht geholfen. Er notiert derzeit bei 11 Euro-Cent.

Gruß    Premiere am NM: Geld für geprellte Anleger 638242
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Team lässt geprellte Aktionäre hoffen

 
17.04.02 05:53
Für die deutsche Rechtsprechung ist die Entschädigungszahlung an Aktionäre der Team Communications ein Armutszeugnis. Hier zu Lande scheitern geprellte Anleger mit ihren Schadenersatzprozessen in grausamer Regelmäßigkeit. Das belegen Beispiele wie EM.TV oder Infomatec, bei denen bewusste Falschmeldungen über die Geschäftsentwicklung nach deutschem Recht nicht nachgewiesen werden konnten. Eine Sammelklage gegen den US-Filmevermarkter Team beschert deutschen Anlegern nun erstmals eine Entschädigung. Gezahlt wird sie durch die Haftpflicht-Versicherung des Managements. In den USA bewährte Praxis, bei uns noch immer Zukunftsmusik.  

sharper.de
cap blaubär:

bei jedem Aktienfurz muss Amerika als Vorbild

 
17.04.02 08:21
herhalten,nur wenns um rechtliche Rahmenbedingungen geht reicht Unser Neandertalerrecht(Keule-Fausrecht) vollkommen
blaubärgrüsse
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...wer steht schon in der Warteschlange? ;-))

 
18.04.02 12:04
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Per Sammelklage zum Recht

 
23.04.02 06:29
Verbraucherschützer können anstelle der Kunden vor Gericht ziehen  
 
Seit Jahresbeginn steht geneppten Verbrauchern ein neuer Weg offen, zu ihrem Recht zu kommen: Sie können sich an eine Verbraucherzentrale wenden, um Ansprüche durchsetzen zu lassen. Übernehmen die Verbraucherschützer den Fall, ist alles gratis: keine Anwaltshonorare, keine Gerichtsgebühren. Vor dem Landgericht Düsseldorf läuft nun der erste Prozess gegen ein Kreditinstitut.

Bis auf den Pfennig genau hatte die Beraterin der Stadtsparkasse Hilden bei Düsseldorf ausgerechnet, was Kunde Dieter V. später bei seinem Sparplan ausgezahlt bekommen sollte: 58 671,77 Mark. Doch als es für den heutigen Rentner endlich soweit war, standen unterm Strich nur rund 48 000 Mark. Grund: Das Guthaben hatte die Sparkasse Hilden variabel verzinst, also mit ei-nem Zinssatz, den sie jeweils nach Markt-lage neu festlegte - und am Markt sind die Zinsen zuletzt nur noch gefallen.

Mit der Einbuße von über 5000 Euro woll-te sich Dieter V. aber nicht abfinden, schließlich habe er sich auf die zugesagte Auszahlung verlassen können, meinte er. Vor dem Land-gericht Düsseldorf wurde deshalb nun Klage eingereicht (Az: 1 O 142/02) - aber nicht vom Kunden selbst, sondern von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW). Erstmals in Deutschland machten die Verbraucherschützer damit beim Streit mit einem Kreditinstitut von ihrem neuen Klagerecht Gebrauch.

Gewinnt die Verbraucherzentrale den Fall, bekommt Dieter V. das erstrittene Geld vollständig ausbezahlt; geht der Prozess indes verloren, muss er keinerlei Kosten tragen. Die übernimmt dann die Verbraucherzentrale. Aber was nutzt das dann der Verbraucherzentrale? VZ-Anwalt Hartmut Strube: "Wir wollen ein Musterurteil erreichen, denn zahlreiche Sparkassen und Banken verwenden bei Sparplänen solche unklaren Verträge. Gewinnen wir diesen Fall, können wir noch vielen anderen Sparern zu ihrem Recht verhelfen."

Bislang durften deutsche Verbraucher-schützer nur außergerichtlich beraten. Vor den Kadi mussten die Verbraucher dann auf eigenes Risiko ziehen, außerdem konnten sie sich dort ausschließlich von Anwälten vertreten lassen. Doch dieses so genannte Anwaltsmonopol wurde mit der seit Jahres-anfang in Kraft getretenen Schuldrechtsre-form aufgeweicht, und zwar durch eine Än-derung des Rechtsberatungsgesetzes.

"Verbraucherzentralen und andere mit öffentlichen Mitteln geförderte Verbände wie etwa Mietervereine können fremde und abgetretene Forderungen gerichtlich einziehen", erläutert Helke Heidemann-Peuser, Fachbereichsleiterin beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. "Voraussetzung ist aber immer, dass eine solche Klage dem Verbraucherschutz insgesamt dient." Es besteht also kein Anspruch darauf, dass die Verbraucherschützer den Fall übernehmen.

Der österreichische Verein für Konsumenten-Information (VKI) in Wien praktiziert solche Verfahren bereits seit 1992. Die Rechtsexperten in der Sektion für Konsu-mentenschutz unter dem Dach des Justizmi-nisters haben seitdem nach eigenen Angaben mehr als 500 Musterprozesse bis zum Obersten Gerichtshof, dem österreichischen Gegenstück des deutschen Bundesgerichtshofs, geführt. Peter Kolba, Leiter der Rechtsabteilung des VKI: "Zwei Drittel der Prozesse gehen gut für uns - oder genauer - für die Verbraucher aus."  
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