Im Gezerre um den Rauswurf droht der Deutschen Börse erneut eine Niederlage.
Frankfurt am Main - Im Streit um den Ausschluss von Billigaktien (Penny Stocks) vom Neuen Markt zeichnet sich vor dem Oberlandesgericht Frankfurt eine Niederlage der Deuschen Börse ab. Sechs Aktiengesellschaften hatten in einem Eilverfahren gegen das geänderte Regelwerk der Deutschen Börse geklagt, um nicht wegen ihres niedrigen Aktienkurses aus dem Marktsegment verbannt zu werden.
"Man kann die Kläger nicht so schnell abservieren", sagte der Vorsitzende Richter Wilried Müller-Fuchs während der mündlichen Berufungsverhandlung. Die Börse habe in begründeten Fällen zwar das Recht, Regeln einseitig zu ändern, aber ihre bislang angeführten Argumente seien nicht konkret genug. Mit einem Urteil noch am Dienstag ist nicht zu rechnen. Die Börse hat noch die Gelegenheit weitere Argumente vorzubringen.
Frankfurt am Main - Im Streit um den Ausschluss von Billigaktien (Penny Stocks) vom Neuen Markt zeichnet sich vor dem Oberlandesgericht Frankfurt eine Niederlage der Deuschen Börse ab. Sechs Aktiengesellschaften hatten in einem Eilverfahren gegen das geänderte Regelwerk der Deutschen Börse geklagt, um nicht wegen ihres niedrigen Aktienkurses aus dem Marktsegment verbannt zu werden.
"Man kann die Kläger nicht so schnell abservieren", sagte der Vorsitzende Richter Wilried Müller-Fuchs während der mündlichen Berufungsverhandlung. Die Börse habe in begründeten Fällen zwar das Recht, Regeln einseitig zu ändern, aber ihre bislang angeführten Argumente seien nicht konkret genug. Mit einem Urteil noch am Dienstag ist nicht zu rechnen. Die Börse hat noch die Gelegenheit weitere Argumente vorzubringen.