Die Staats- und Regierungschefs der EU haben am späten Freitagabend zum Abschluss des zweitägigen Europäischen Rates folgende Abschlusserklärung verabschiedet (in Auszügen):
ERWEITERUNG:
... Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung 1993 in Kopenhagen das ehrgeizige Vorhaben eingeleitet, das Vermächtnis von Konflikten und Spaltungen in Europa zu überwinden. Der heutige Tag stellt insofern ein beispielloses historisches Ereignis dar, als dieser Prozess durch den Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern vollendet wird. Die Union freut sich nunmehr, diese Staaten zum 1. Mai 2004 als Mitglieder aufnehmen zu können. ...
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Beitrittsverhandlungen hat die Union ihre Zusage erfüllt, dass die zehn beitretenden Staaten an den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahre 2004 als Mitglieder teilnehmen können. Im Beitrittsvertrag wird vorgesehen, dass die derzeitige Kommission ab dem Beitritt am 1. Mai 2004 um Mitglieder aus den neuen Mitgliedstaaten erweitert wird. Nach der Ernennung eines neuen Präsidenten der Kommission durch den Europäischen Rat wird das neue gewählte Europäische Parlament eine neue Kommission bestätigen, die am 1. November 2004 ihr Amt antreten soll.
Zum gleichen Zeitpunkt treten die Bestimmungen des Vertrages von Nizza über die Kommission und die Beschlussfassung im Rat in Kraft. Die erforderlichen Konsultationen mit dem Europäischen Parlament hierüber werden bis Ende Januar 2003 abgeschlossen sein. Die vorerwähnten Vereinbarungen werden die uneingeschränkte Beteiligung der neuen Mitgliedstaaten am institutionellen Rahmen der Union gewährleisten.
Schließlich werden die neuen Mitgliedstaaten auch uneingeschränkt an der nächsten Regierungskonferenz teilnehmen. Ohne Reform wird die Union die Vorteile der Erweiterung nicht voll ausschöpfen. Der neue Vertrag wird nach dem Beitritt unterzeichnet. Dieser Zeitplan greift der Planung für den Abschluss der RK nicht vor. ...
ZYPERN:
... Zypern (wird) auf Grund des Abschlusses der Beitrittsverhandlungen als neuer Mitgliedstaat in die Europäische Union aufgenommen. Der Europäische Rat betont indessen, dass er dem Beitritt eines vereinten Zyperns in die Europäische Union nachdrücklich den Vorzug gibt. Er begrüßt in diesem Zusammenhang die Zusage der Zypern-Griechen und der Zypern-Türken, die Verhandlungen mit dem Ziel fortzusetzen, bis zum 28. Februar 2003 zu einer umfassenden Regelung des Zypern-Problems auf der Grundlage der Vorschläge des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zu gelangen.
Der Europäische Rat ist der Auffassung, dass die einmalige Gelegenheit besteht, in den kommenden Wochen eine Regelung zu erzielen, und fordert die Führer der beiden zyprischen Gemeinschaften, der griechischen und der türkischen, nachdrücklich auf, diese Gelegenheit zu nutzen. ...
BULGARIEN UND RUMÄNIEN:
Der erfolgreiche Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit zehn beitrittswilligen Ländern verleiht dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens als Teil desselben umfassenden und irreversiblen Erweiterungsprozesses neuen Schwung. Die Union begrüßt die von diesen Ländern erzielten wichtigen Fortschritte, die ihren gebührenden Niederschlag in den weit vorangeschrittenen Beitrittsverhandlungen mit ihnen finden.
TÜRKEI:
... Die Union würdigt die Entschlossenheit der neuen türkischen Regierung, weitere Schritte in Richtung auf Reformen zu unternehmen und fordert die Regierung insbesondere auf, alle in Bezug auf die politischen Kriterien noch bestehenden Mängel zügig anzugehen, und zwar nicht nur auf dem Gebiet der Gesetzgebung, sondern vor allem auch in Bezug auf die Umsetzung. ...
Die Union ruft die Türkei auf, ihren Reformprozess energisch voranzutreiben. Entscheidet der Europäische Rat im Dezember 2004 auf der Grundlage eines Berichts und einer Empfehlung der Kommission, dass die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen erfüllt, so wird die Europäische Union die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei ohne Verzug eröffnen. ...
EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK:
Der Europäische Rat bekundete ... seine Bereitschaft, die Führung bei einer militärischen Operation in Bosnien in der Nachfolge der SFOR zu übernehmen. ... Er ersuchte den Generalsekretär/Hohen Vertreter, Javier Solana, und den kommenden Vorsitz, hierzu Konsultationen mit den Behörden in Bosnien und Herzegowina, dem Sonderbeauftragten Lord Ashdown, der NATO und anderen internationalen Akteuren aufzunehmen und dem Rat im Februar Bericht zu erstatten. Er ersuchte die zuständigen EU-Gremien, bis zu diesem Zeitpunkt auch Vorschläge zu einem Gesamtkonzept, einschließlich des Rechtsrahmens, zu unterbreiten.»
So long,
Calexa
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