Ohne Einzelnachweis der Gebüren ist Handyrechnung nicht wirksam
Ein interessantes Urteil zum Thema Handy wurde vom Paderborner Amtsgericht unter dem Aktenzeichen 54 C 572/01 entschieden. Es geht um den Nachweis der Gespräche und auch der Kurzmitteilungen via SMS bei einem Handyvertrag.
Erst wenn der Vertrag seitens des Mobilfunkbetreibers mit differenzierter Auflistung der einzelnen Gespräche und SMS erfüllt wird, ist der Kunde zur Zahlung verpflichtet, sonst nicht.
Dieses gab ein Justizsprecher des Amtsgericht Paderborn heute bekannt.
Quelle: www.berlinonline.de
Ein interessantes Urteil zum Thema Handy wurde vom Paderborner Amtsgericht unter dem Aktenzeichen 54 C 572/01 entschieden. Es geht um den Nachweis der Gespräche und auch der Kurzmitteilungen via SMS bei einem Handyvertrag.
Erst wenn der Vertrag seitens des Mobilfunkbetreibers mit differenzierter Auflistung der einzelnen Gespräche und SMS erfüllt wird, ist der Kunde zur Zahlung verpflichtet, sonst nicht.
Dieses gab ein Justizsprecher des Amtsgericht Paderborn heute bekannt.
Quelle: www.berlinonline.de