Aus der FTD vom 19.12.2001
Transparenz bei Vorstandsgehältern gefordert
Von Tasso Enzweiler, Köln, und Cordula Eubel, Düsseldorf
Die Vorstände börsennotierter Unternehmen sollen den Aktionären künftig ihre Einkommen detailliert im Konzernabschluss offenlegen müssen.
Das sieht der Entwurf für einen Verhaltenskodex vor, den der Vorsitzende der Kodex-Kommission, ThyssenKrupp-Aufsichtsratschef Gerhard Cromme, am Dienstag in Düsseldorf vorstellte. Bislang müssen die Vorstandsbezüge lediglich als Gesamtsumme genannt werden; die Einzelbezüge von Topmanagern sind daraus nicht zu erkennen.
Damit geht die Kommission unter Crommes Vorsitz bei einem zentralen Reizthema - der Transparenz von Vorstandsvergütungen - weiter als von zahlreichen Corporate-Governance-Experten erwartet. Die Kodex-Kommission war aus der Regierungskommission Corporate Governance hervorgegangen, die im Juli im Auftrag von Bundeskanzler Gerhard Schröder einen Abschlussbericht ihrer knapp einjährigen Arbeit vorlegte. Die 13-köpfige Kommission, der auch die Unternehmenschefs Rolf-E. Breuer (Deutsche Bank), Wendelin Wiedeking (Porsche) sowie die Finanzvorstände Paul Achleitner (Allianz), Max Dietrich Kley (BASF) sowie Peer Michael Schatz (Qiagen) angehören, orientiert sich bei der Erstellung ihres Regelwerks an dem angelsächsischen Grundsatz des "comply or explain": Entweder halten sich die Unternehmen exakt an die Empfehlungen, oder sie müssen öffentlich erläutern, warum sie den Regeln des Kodex nicht folgen.
Der von Cromme präsentierte Entwurf bleibt jedoch in einigen Punkten hinter den Erwartungen vieler Reformer zurück: So soll es auch künftig möglich sein, dass Aufsichtsräte bis zu fünf Mandate in anderen Räten wahrnehmen können. Gegenüber der aktuellen gesetzlichen Lage ist dies zwar eine Verringerung von zehn auf fünf. Dennoch wird damit die Ämterhäufung von Aufsichtsräten, die als eine der Hauptursachen für schlechte Kontrollarbeit in Unternehmen gilt, nicht beseitigt.
Weitere Reizthemen
Überdies wagt sich die Kodex-Kommission an ein weiteres Reizthema nicht heran: Nach den neuen Regeln soll es immer noch möglich sein, dass ein Vorstandsvorsitzender, nachdem er aus dem Amt ausgeschieden ist, Aufsichtsratschef des gleichen Unternehmens wird.
Strenge Sanktionen für jene Firmen, die sich nicht an die Vorschriften des Kodex halten, sind nicht vorgesehen. "Wer sich nicht an den Kodex hält, wird vom Kapitalmarkt bestraft", hofft Cromme.
Der Zeitplan des Cromme-Gremiums ist straff: Bis 18. Januar 2002 können Interessierte Stellungnahmen einreichen. Bis Ende Februar 2002 soll die Schlussfassung des Regelwerks an Bundesjustizministerin Hertha Däubler-Gmelin überreicht werden. Angestrebt wird, die Bestimmungen nach der Bundestagsberatung noch im Jahr 2002 in Kraft treten zu lassen.
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Kodex ist notwendig
Versagen Betrugsskandale wie im Unternehmen Flowtex und zu spät erkannte Sanierungsfälle wie der Baukonzern Philipp Holzmann haben gezeigt, wie Aufsichtsräte und Wirtschaftsprüfer in deutschen Unternehmen versagen können.
Initiative Das hat die Bundesregierung auf den Plan gerufen. Sie setzte eine Regierungskommission Corporate Governance ein, die im Juli 2001 einen Abschlussbericht vorlegte. Eine Nachfolgekommission hat nun am Dienstag einen Kodex vorgelegt. Dieser legt allgemein gültige Standards für die gute Führung börsennotierter Unternehmen fest.
© 2001 Financial Times Deutschland
Transparenz bei Vorstandsgehältern gefordert
Von Tasso Enzweiler, Köln, und Cordula Eubel, Düsseldorf
Die Vorstände börsennotierter Unternehmen sollen den Aktionären künftig ihre Einkommen detailliert im Konzernabschluss offenlegen müssen.
Das sieht der Entwurf für einen Verhaltenskodex vor, den der Vorsitzende der Kodex-Kommission, ThyssenKrupp-Aufsichtsratschef Gerhard Cromme, am Dienstag in Düsseldorf vorstellte. Bislang müssen die Vorstandsbezüge lediglich als Gesamtsumme genannt werden; die Einzelbezüge von Topmanagern sind daraus nicht zu erkennen.
Damit geht die Kommission unter Crommes Vorsitz bei einem zentralen Reizthema - der Transparenz von Vorstandsvergütungen - weiter als von zahlreichen Corporate-Governance-Experten erwartet. Die Kodex-Kommission war aus der Regierungskommission Corporate Governance hervorgegangen, die im Juli im Auftrag von Bundeskanzler Gerhard Schröder einen Abschlussbericht ihrer knapp einjährigen Arbeit vorlegte. Die 13-köpfige Kommission, der auch die Unternehmenschefs Rolf-E. Breuer (Deutsche Bank), Wendelin Wiedeking (Porsche) sowie die Finanzvorstände Paul Achleitner (Allianz), Max Dietrich Kley (BASF) sowie Peer Michael Schatz (Qiagen) angehören, orientiert sich bei der Erstellung ihres Regelwerks an dem angelsächsischen Grundsatz des "comply or explain": Entweder halten sich die Unternehmen exakt an die Empfehlungen, oder sie müssen öffentlich erläutern, warum sie den Regeln des Kodex nicht folgen.
Der von Cromme präsentierte Entwurf bleibt jedoch in einigen Punkten hinter den Erwartungen vieler Reformer zurück: So soll es auch künftig möglich sein, dass Aufsichtsräte bis zu fünf Mandate in anderen Räten wahrnehmen können. Gegenüber der aktuellen gesetzlichen Lage ist dies zwar eine Verringerung von zehn auf fünf. Dennoch wird damit die Ämterhäufung von Aufsichtsräten, die als eine der Hauptursachen für schlechte Kontrollarbeit in Unternehmen gilt, nicht beseitigt.
Weitere Reizthemen
Überdies wagt sich die Kodex-Kommission an ein weiteres Reizthema nicht heran: Nach den neuen Regeln soll es immer noch möglich sein, dass ein Vorstandsvorsitzender, nachdem er aus dem Amt ausgeschieden ist, Aufsichtsratschef des gleichen Unternehmens wird.
Strenge Sanktionen für jene Firmen, die sich nicht an die Vorschriften des Kodex halten, sind nicht vorgesehen. "Wer sich nicht an den Kodex hält, wird vom Kapitalmarkt bestraft", hofft Cromme.
Der Zeitplan des Cromme-Gremiums ist straff: Bis 18. Januar 2002 können Interessierte Stellungnahmen einreichen. Bis Ende Februar 2002 soll die Schlussfassung des Regelwerks an Bundesjustizministerin Hertha Däubler-Gmelin überreicht werden. Angestrebt wird, die Bestimmungen nach der Bundestagsberatung noch im Jahr 2002 in Kraft treten zu lassen.
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Kodex ist notwendig
Versagen Betrugsskandale wie im Unternehmen Flowtex und zu spät erkannte Sanierungsfälle wie der Baukonzern Philipp Holzmann haben gezeigt, wie Aufsichtsräte und Wirtschaftsprüfer in deutschen Unternehmen versagen können.
Initiative Das hat die Bundesregierung auf den Plan gerufen. Sie setzte eine Regierungskommission Corporate Governance ein, die im Juli 2001 einen Abschlussbericht vorlegte. Eine Nachfolgekommission hat nun am Dienstag einen Kodex vorgelegt. Dieser legt allgemein gültige Standards für die gute Führung börsennotierter Unternehmen fest.
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