O.T.: Suche 2. Ablesetermin (Gas,Strom) kostenlos.

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baanbruch:

O.T.: Suche 2. Ablesetermin (Gas,Strom) kostenlos.

 
29.04.02 14:22

Vor ca. 1 Jahr ging durch die Presse, daß Ableseunternehmen
mind. 1 weiteren Termin kostenlos anbieten müssen, wenn der
Betroffene (Mieter oder Eigentümer) den ersten Termin nicht
wahrnehmen kann.

Leider hatte ich mir das nicht mit Aktenzeichen notiert.
Kann mir jemand bitte Aktz. oder sonstige Quellen mitteilen?
Danke !
ReWolf:

schau mal hier

 
29.04.02 14:58
www.energienetz.de/verbraucherpower/...de/1997/3/ed9703a7.html  
ReWolf:

oder hier

 
29.04.02 15:05
Hat ein Mieter den von der Abrechnungsfirma angekündigten Ablesetermin für die Heizkostenverteiler aus nachvollziehbaren Gründen abgesagt und einen neuen Ablesetermin vereinbart, so können ihm keine Sonderkosten für diesen vereinbarten Termin in der Heizkostenabrechnung berechnet werden.
AG Hamburg - Urt. v. 28.12.1995 - Az. 37b C 1128/95
ReWolf:

oder auch hier

 
29.04.02 15:07
www2.tagesspiegel.de/archiv/2002/02/14/ak-wi-re-6610124.html  
baanbruch:

Erst mal Danke! Gibt's sonst noch was ? o.T.

 
29.04.02 15:15
ReWolf:

was sonst noch ??

 
29.04.02 15:22
was meinste damit???
baanbruch:

Direkter Kontakt Ableser zu Verwalt. oder Eigentüm

 
29.04.02 16:24

Danke nochmal rewolf. Vielleicht hatte ich mich zu vage ausgedrückt.
Deinen links bisher sind ältere Urteile, z.T. auch noch nicht rechtskräftig
(bei AG München sind die Ableser ja in Berufung gegangen).
Im Frühjahr oder Sommer letzten Jahres gab es ein Urteil, das ich so in Erinnerung
hatte, dass endlich klar und unmissverständlich festgestellt wurde, dass für
den 2. Termin KEINERLEI Gebühren erhoben werden dürfen (der erste muss
hierfür noch nicht einmal vorher abgesagt werden).
Und hierfür brauche ich ein Aktz. wo auch Verwaltungen oder Eigentümer
drin aufgeführt sind. Ein Artikel wo nur dem Mieter erklärt wird, er brauche
an den Vermieter nicht zu zahlen hilft in der aktuellen Situation nicht (weil
hier ja offen bleibt, ob die Ablesefirma nicht doch vom Eigentümer etwas
fordern kann, auch wenn der es nicht weitergeben darf).

Gruß
                  baanbruch
ReWolf:

das urteil würde mich auch interressieren

 
29.04.02 16:32
kann ich mir jedoch fast nicht vorstellen...aber man soll niemals nie sagen....stell es mal rein wenn du es je findest
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