Danke nochmal rewolf. Vielleicht hatte ich mich zu vage ausgedrückt.
Deinen links bisher sind ältere Urteile, z.T. auch noch nicht rechtskräftig
(bei AG München sind die Ableser ja in Berufung gegangen).
Im Frühjahr oder Sommer letzten Jahres gab es ein Urteil, das ich so in Erinnerung
hatte, dass endlich klar und unmissverständlich festgestellt wurde, dass für
den 2. Termin KEINERLEI Gebühren erhoben werden dürfen (der erste muss
hierfür noch nicht einmal vorher abgesagt werden).
Und hierfür brauche ich ein Aktz. wo auch Verwaltungen oder Eigentümer
drin aufgeführt sind. Ein Artikel wo nur dem Mieter erklärt wird, er brauche
an den Vermieter nicht zu zahlen hilft in der aktuellen Situation nicht (weil
hier ja offen bleibt, ob die Ablesefirma nicht doch vom Eigentümer etwas
fordern kann, auch wenn der es nicht weitergeben darf).
Gruß
baanbruch