Neues von Friedman

Beiträge: 3
Zugriffe: 424 / Heute: 1
Nassie:

Neues von Friedman

 
24.07.03 23:15
Michel Friedman wird Aufsichtsrat bei Berliner Wall AG
Menschen und Märkte
Der über eine Kokain-Affäre gestolperte Michel Friedman wird Mitglied im Aufsichtsrat der Berliner Wall AG. Die Sprecherin des Unternehmens, Beate Stoffers, bestätigte am Donnerstag eine entsprechende Meldung der "Bild"-Zeitung. Das Unternehmen habe bereits eine Zusage des ehemaligen Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden erhalten, sagte Stoffers. Der Aufsichtsrat werde am 28. August bestätigt. Die Initiative zu der Anfrage an Friedman sei vom Vorstandsvorsitzenden Hans Wall selbst ausgegangen, sagte die Sprecherin. Friedman sei als Medienspezialist besonders geeignet für die Funktion. Das Unternehmen ist auf Stadtmöblierung wie die Aufstellung von City-Toiletten, Bänken und Bushaltestellen spezialisiert und finanziert sich über die Vermarktung von Werbeflächen. Der Frankfurter Anwalt Friedman war wegen seiner Verwicklung in einen Drogenskandal von seinem Amt als Vizepräsident des Zentralrats der Juden zurückgetreten. Auch als Talkmaster in der ARD wird er nicht weiter auftreten.  dpa


Jessyca:

falscher locus (Filter)

 
24.07.03 23:22
Auf Locusen kann leichter gedealt werden!
Freidenker:

Dienstaufsichtsbeschwerde...mal schauen, was raus

 
28.07.03 18:47
An die

Generalstaatsanwaltschaft Berlin

Turmstr. 91

10548 Berlin



Dienstaufsichtsbeschwerde

gegen "Unbekannt" (vermutlich gegen die im Fall Friedman ermittelnde Frau Staatsanwältin Petra L e i s t e r, Berlin)

wegen der Beantragung eines möglicherweise fehlerhaften bzw. rechtswidrigen Strafbefehls gegen den "streitbaren Citoyen" und "Verfechter der Dissensgesellschaft" Herrn Michel F r i e d m a n, der unter dem Decknamen "Paolo Pinkel" eifrigst im osteuropäisch geprägten Rotlichtmilieu verkehrt haben soll.

Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt,

am Anfang dieser Woche erging gegen Herrn Michel Friedman wegen Kokain-Besitzes zum Eigenverbrauch in zehn Fällen ein Strafbefehl in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 116,-- EURO.

Nicht nur uns, denen weder die Ermittlungsakten noch der Strafbefehl vorliegt, kommt dieses Strafbefehlsverfahren auf Anhieb äußerst "bedenklich" vor, der Begriff "spanisch" will hier nicht passen.

"In der Normalität gibt es keine Extrawürste - auch keine koscheren", schrieb der Schriftsteller Rafael Seligmann. Wir hoffen, daß die strafrechtliche Behandlung des Falles Friedman immer auch unter diesem Motto stand.

I. Warum wurde nicht die Eröffnung der Hauptverhandlung beantragt?

Laut einer AP-Meldung mußte die Berliner Staatsanwaltschaft ihr Vorgehen im Fall des Michel Friedman schon kurz nach Bekanntwerden des Strafbefehls verteidigen:

"(...) Justizsprecher Björn Retzlaff wies am Dienstag Vorwürfe von Friedmans Verteidiger Eckart Hild in Zusammenhang mit der Medienberichterstattung entschieden zurück. (...) Friedman gelte als vorbestraft. Nach Gesprächen zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung habe er die Geldstrafe in Höhe von 17.400 Euro akzeptiert. Damit sei das Verfahren abgeschlossen. Das Strafmaß nannte Retzlaff üblich und wies Spekulationen zurück, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hätten einen Deal ausgehandelt. (...) Retzlaff verwies darauf, daß die Ermittlungen gegen den Fernsehmoderator Teil eines größeren Verfahrens gewesen seien, in dem es um Menschenhandel, Drogendelikte und Urkundenfälschung gehe. Aus juristischer Sicht sei das Verfahren gegen Friedman überschaubar gewesen. Deshalb habe es so zügig abgeschlossen werden können" (AP-Meldung vom 8. Juli 2003, 13:41 Uhr, mit der Überschrift "Berliner Staatsanwaltschaft verteidigt Vorgehen im Fall Friedman Retzlaff: Nur Auskunftspflicht nachgekommen - Verfahren gegen Moderator").

Inwieweit das Verfahren gegen Friedmann wirklich derart "überschaubar" gewesen ist, daß ein Strafbefehl einschlägig war, mag der Berliner Staatsanwaltschaft klar sein. Uns, weiten Teilen des Volkes und sogar beachtlichen Teilen der Medien ist dies unklar.

Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 9. Juli 2003: "Sein Anwalt Eckart Hild läßt später erkennen, daß die Verteidigung es vorgezogen hätte, sich nicht auf einen Strafbefehl einzulassen, auf jene 150 Tagessätze, die den Mandanten zu einem Vorbestraften machen. Sie hätte es gern auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen. ‚Ich hätte mir dort Chancen ausgerechnet', sagt Hild." Vielsagend fügte die Süddeutsche Zeitung folgendenden Satz an: "Aber der Preis einer Verhandlung ist, daß sie in der Öffentlichkeit stattfindet."

Kennt allein die interessierte Öffentlichkeit nicht schon genügend Indizien, die für die Beantragung der Eröffnung eines Hauptverfahrens sprechen?

Die Agentur Reuters meldete Anfang Juli: "(...) Nach dem ‚Bild'-Bericht geht aus den Unterlagen hervor, daß die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Friedman nicht einstellen will und einen Strafbefehl anstrebt. Demnach soll Friedman mindestens zehnmal in Anwesenheit ukrainischer Prostituierter Kokain genommen haben. In mehreren Fällen soll eine Prostituierte mit dem Decknamen ‚Marta' von Friedman angebotenes Kokain konsumiert haben." (Reuters, 2. Juli 2003, 16:13 Uhr, Überschrift "Durch Panne Ermittlungsakten zu Friedman veröffentlicht")

Die Agentur AP hat gemeldet: "(...) Mindestens zehn Mal soll Friedman demnach in Anwesenheit ukrainischer Prostituierter Kokain genommen haben. Die Droge habe dabei in größeren Mengen in einer Schale neben dem Hotelbett gestanden, schreibt die Zeitung. Drei bis vier Gramm, so habe eine der drei ukrainischen Huren mit dem Decknamen ‚Ewa' ausgesagt, seien es gewesen. In mehreren Fällen habe eine andere Prostituierte mit Decknamen ‚Marta' das von Friedman angebotene Kokain konsumiert. Die Berliner Staatsanwaltschaft bemühte sich, die Wogen ein wenig zu glätten (sic!)." (AP, 2. Juli 2003, 18:17 Uhr, Überschrift "Justitia und eigener Verteidiger machen Friedman Probleme").

Wenn dem Strafbefehl nur der Friedmans Besitz des Kokains zugrunde lag, was ist dann mit den angeblichen Abgaben von Kokain an die Edel-Huren "Marta" und "Ewa"? Stimmen die Agentur-Meldungen nicht?

Ein Hauptverfahren, auf das weite Teile der Bevölkerung mit Spannung gewartet haben, hätte infolge von Zeugenvernehmungen im Prostituierten- und Zuhältermilieu interessante Tatsachen zutage fördern können - nicht nur über Prominente aus "Politik, Sport und Kultur", sondern auch über die wahren Dimensionen des friedman'schen Kokainmißbrauchs.

So hätte sich im Laufe einer Hauptverhandlung ergeben können, daß ein Fall des § 29 a Absatz 1 des Betäubungsmittelgesetzes vorliegt, etwa eine Abgabe oder Überlassung von Kokain an eine Person (z.B. Prostituierte) unter 18 Jahren oder eine Abgabe bzw. der Besitz einer nicht geringen Menge Kokains. Ein "Stern"-Bericht aus der vergangenen Woche, in dem unter anderem über ein Video berichtet wird, das Friedman in flagranti bei einer Sex- und Kokain-Orgie darstellen soll, könnte darauf hindeuten. Hier heißt es: "(..) Schon um die Jahreswende suchten zwei junge Männer zahlungskräftige Abnehmer für ein Video, das im vergangenen Jahr heimlich in seinem Berliner Hotelzimmer aufgenommen worden sein soll. Friedman soll im Bademantel zu sehen sein, wie er sich mit drei Prostituierten vergnügt - auf dem Tisch mehrere ‚Linien' Kokain." ("Stern", Nr. 28/2003, Artikelüberschrift: "Michel Friedman: Warum zerstören Sie sich selbst?")

Der § 29 a Absatz 1 des Betäubungsmittelgesetzes sieht eine "Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr" vor. Eine Bestrafung gemäß dieser Norm hätte Herrn Friedman seine Zulassung als Rechtsanwalt gekostet.

II. Warum ist die Höhe der Tagessätze so auffällig niedrig?

Auch die Höhe der Tagessätze leuchtet uns - ebensowenig wie der breiten Öffentlichkeit - nicht ohne weiteres ein. Mehr als sachlich schrieb die Süddeutsche Zeitung am 9. Juli 2003: "Die Zahl der Tagessätze ist hoch, die Höhe der einzelnen Tagessätze aber für einen gut verdienenden Rechtsanwalt eher niedrig." Der § 41 Absatz 2, Satz 2 des Strafgesetzbuches ist in der Regel das Nettoeinkommen, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte, ausschlaggebend. Dabei ist laut höchstrichterlicher Rechtsprechung (Entscheidung des Bundesgerichtshofes) der Tag des Urteils, hier des Erlasses des Strafbefehls, maßgeblich. Hat Friedmans Nettoeinkommen etwa lediglich 116,-- EURO täglich betragen? Viele Mitbürger gingen davon aus, daß Herr Friedman locker das zehn bis dreißigfache dessen am Tag eingestrichen hat. Darauf deuteten auch die horrenden Mieten für die Suiten in dem Luxushotel hin, in denen Herr Friedman etliche Male "verkehrt" haben soll - mal ganz abgesehen von den sündhaft teuren Preisen für eine oder mehrere "Edelprostituierte" samt Schampus und Kokain.

§ 41 Absatz 3 des Strafgesetzbuches erwähnt als Bemessungsgrundlage für Tagessätze neben den Einkünften des Täters auch dessen Vermögen. Dem Herrn Friedman gehören scheinbar Immobilien in Berlin, Frankfurt, Israel, New York und ein Chateau in Südfrankreich. Sehr wahrscheinlich gehört ihm inzwischen auch eine Immobilie in New York, wie er selbst vor wenigen Monaten in einer vom Sender "Arte" am 24. Januar 2003 ausgestrahlten High-Society-Dokumentation feixend ankündigte. Die Welt am Sonntag berichtete über diese Dokumentation: "Als die drei schließlich zum Auto gingen, polterte Schlingensief gegen Friedman: ‚Du hast eine Wohnung in Paris, in Cannes, in Frankfurt, in Tel Aviv'. Friedman cool: ‚Und in den nächsten Monaten kaufe ich eine in New York.' Und das alles wurde ausgestrahlt, mit Friedmans Einverständnis." (WamS, 22.06.2003, Artikel "Trost in Venedig" von Jochen Kummer)

Friedman ist bzw. war neben seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender des Zentralrats der Juden und Vorsitzender des European Jewish Congress auch Vorstandsmitglied der Jüdischen Gemeinde in Frankfurt, der Speyer- und der Geschwister-Korn-und-Gerstenmann-Stiftung in Frankfurt, stellvertretender Aufsichtsrat des Friedrichstadtpalasts, Mitglied des ZDF-Fernsehrats und der Atlantik-Brücke sowie stellvertretender Aufsichtsrat der Transatlantik-Quandt-Stiftung und Kulturberater des saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller (CDU).

Die Summe der Gehälter und "Aufwandsentschädigungen", die sich aus diesen Tätigkeiten und Funktionen ergeben haben und vielleicht auch in Zukunft ergeben, muß horrend hoch sein. War der Staatsanwaltschaft bei Beantragung des Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft klar, welche Posten Herr Friedmann niederlegen wird und zu welchen exakten Einkommensverlusten dies führt?

Der Hessische Rundfunk will laut einer AP-Meldung erst nach einem Gespräch mit Friedman entscheiden, ob er Fernsehmoderator bleibt, wie Intendant Helmut Reitze mitteilte.(...)" (AP vom 8. Juli 2003, 12:12 Uhr, Überschrift "Friedman akzeptiert Strafe und tritt von allen Ämtern zurück"). Wußte dies die Staatsanwaltschaft?

Gemäß der AP-Meldung "Friedman als Kulturberater im Saarland nicht in Frage gestellt"(8. Juli 2003, 16:59 Uhr) hält sich die saarländische Landesregierung " eine weitere Zusammenarbeit mit Michel Friedman offen." Wußte dies die Staatsanwaltschaft?

Daneben ist Herr Friedman als promovierter Jurist Chef einer - dem Vernehmen nach - sehr lukrativen Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt am Main. Seit gestern wird er deutlich mehr Zeit und sicherlich auch Gelegenheit haben, seine juristischen Fähigkeiten in rauhe Mengen barer Münzen umzuwandeln.

Ist dies alles bei der Ermittlung seines Nettoeinkommens bzw. Vermögens berücksichtigt worden?

Wenn der Höhe der Tagessätze lediglich eine Prognose statt einer objektiven Rückschau zugrunde liegt, drängt sich vor allem eine Frage auf: Welche Konsequenzen hätte es, wenn offenbar würde, daß die von der Staatsanwaltschaft zugrunde gelegte Einkommensprognose von (für Michel Friedman) denkbar ungünstigen, aber völlig unzutreffenden Fakten ausgegangen ist?

III. § 24 a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes i.V.m. der Fahrerlaubnisverordnung

Der § 24 a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes, der das Führen von Kraftfahrzeugen unter Drogeneinfluß für ordnungswidrig erklärt, führt in Verbindung mit § 14 der Fahrerlaubnisverordnung ("Klärung von Eignungszweifeln in Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel") im Falle einer nachgewiesenen Einnahme von Betäubungsmitteln zu der Möglichkeit, daß die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten anordnet. Dies dient "zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen".

Hat die Staatsanwaltschaft geprüft, ob Herr Friedmann zumindest in demjenigen Tatzeitraum, den die Staatsanwaltschaft kennt, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geführt hat?

Hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit gemäß § 24 a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes i.V.m. § 14 der Fahrerlaubnisverordnung gesehen und ihre Erkenntnisse der Fahrerlaubnisbehörde zur Kenntnis gebracht?

Rafael Seligmann hat in der Illustrierten "Stern" der vergangenen Woche einen sehr instruktiven Beitrag unter der Überschrift: "Es mangelt ihm an Reife" veröffentlicht. Hierin heißt es unter anderem: "(...) Friedman ist nicht Hauptmann Dreyfus, der einer antisemitischen Intrige zum Opfer fiel, sondern ein Jongleur der Moral, der mit seinem Sturz rechnen mußte. (...) Michel Friedman hat durch sein Verhalten jedoch unterstrichen, daß es ihm an Ernsthaftigkeit und Reife für diese Aufgabe mangelt. (...) In der Normalität gibt es keine Extrawürste - auch keine koscheren."

In guter Hoffnung auf Gerechtigkeit und Sühne schließen wir uns diesen Ausführungen des Herrn Seligmann an.

Sollte diese Dienstaufsichtsbeschwerde oder Teile davon Ihres pflichtgemäßen Erachtens zufolge gleichfalls Grund für eine Strafanzeige gegen einen oder mehrere Vertreter der Staatsanwaltschaft sein (unter jeglichen rechtlichen Aspekten!), so betrachten Sie diese Dienstaufsichtsbeschwerde bitte auch als Strafanzeige.

Bitte unterrichten Sie uns über den Fortgang des Verfahrens.

Mit freundlichen Grüßen,

Es gibt keine neuen Beiträge.


Börsen-Forum - Gesamtforum - Antwort einfügen - zum ersten Beitrag springen
--button_text--