Komplettes BGB auch online veröffentlicht
Das Bürgerliche Gesetzbuch ist erstmals seit 40 Jahren wieder komplett vom Bundesjustizministerium veröffentlicht worden. Die Fassung vom 2. Januar 2002 sei im Bundesgesetzblatt sowie im Internet einzusehen, teilt das Ministerium in Berlin mit. Dies sei die erste komplette amtliche Fassung dieses zentralen Gesetzeswerkes seit seiner Aufnahme in Teil III des Bundesgesetzblatts 1962, erklärte das Ministerium. Die seither 109 Änderungen hätten es bislang sehr erschwert, den geltenden amtlichen Text des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu ermitteln.
Zusätzlich sei das Bürgerliche Gesetzbuch jetzt insgesamt mit Paragrafenüberschriften versehen worden, die es vorher nicht hatte, teilte das Ministerium weiter mit. Die Neubekanntmachung berücksichtige aktuelle Änderungen wie das modernisierte Schuldrecht, das neue Mietrecht und das Gewaltschutzgesetz. Außerdem werde jetzt durch entsprechende Hinweise deutlich gemacht, welche Teile des BGB auf EU-Richtlinien zurückgehen und deshalb EU-konform auszulegen sind.
Erschienen ist das neue BGB im Bundesgesetzblatt, Teil I Nr. 2 vom 8. Januar 2002, erhältlich beim Verlag Bundesanzeiger in Bonn. Eine kostenlose Version, die sich nur lesen, aber beispielsweise standardmäßig nicht ausdrucken lässt, findet sich auf den Webseiten des Bundesanzeigers im Internet; das komplette BGB ist dort als pdf-Datei einsehbar. (jk/c't)
Link: bundesrecht.juris.de/bundesrecht/
Quelle: www.heise.de/newsticker/data/jk-08.01.02-007/
Das Bürgerliche Gesetzbuch ist erstmals seit 40 Jahren wieder komplett vom Bundesjustizministerium veröffentlicht worden. Die Fassung vom 2. Januar 2002 sei im Bundesgesetzblatt sowie im Internet einzusehen, teilt das Ministerium in Berlin mit. Dies sei die erste komplette amtliche Fassung dieses zentralen Gesetzeswerkes seit seiner Aufnahme in Teil III des Bundesgesetzblatts 1962, erklärte das Ministerium. Die seither 109 Änderungen hätten es bislang sehr erschwert, den geltenden amtlichen Text des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu ermitteln.
Zusätzlich sei das Bürgerliche Gesetzbuch jetzt insgesamt mit Paragrafenüberschriften versehen worden, die es vorher nicht hatte, teilte das Ministerium weiter mit. Die Neubekanntmachung berücksichtige aktuelle Änderungen wie das modernisierte Schuldrecht, das neue Mietrecht und das Gewaltschutzgesetz. Außerdem werde jetzt durch entsprechende Hinweise deutlich gemacht, welche Teile des BGB auf EU-Richtlinien zurückgehen und deshalb EU-konform auszulegen sind.
Erschienen ist das neue BGB im Bundesgesetzblatt, Teil I Nr. 2 vom 8. Januar 2002, erhältlich beim Verlag Bundesanzeiger in Bonn. Eine kostenlose Version, die sich nur lesen, aber beispielsweise standardmäßig nicht ausdrucken lässt, findet sich auf den Webseiten des Bundesanzeigers im Internet; das komplette BGB ist dort als pdf-Datei einsehbar. (jk/c't)
Link: bundesrecht.juris.de/bundesrecht/
Quelle: www.heise.de/newsticker/data/jk-08.01.02-007/