Finanzierungsverpflichtung der France Télécom gegenüber der MobilCom AG
MobilCom
18.02.2002
Am Freitag, den 15. Februar 2002 zitierte "Dow Jones" einen Sprecher der France Télécom, dass "die finanzielle Verpflichtung der France Télécom gegenüber MobilCom bei null liege, so lange man sich nicht über den Businessplan mit MobilCom geeinigt hätte." Der Sprecher sagte weiter zu Reuters: "Alle Vereinbarungen von France Télécom mit MobilCom sind abhängig von unserer Zustimmung zum Businessplan."
Die Aussagen sind missverständlich. Deshalb wollen wir auf folgendes hinweisen:
Das Cooperation Framework Agreement zwischen den beiden Unternehmen bestätigt, dass France Télécom vertraglich verpflichtet ist, jede finanzielle Unterstützung zur Ersteigerung der UMTS-Lizenz zu leisten, sowie darüber hinaus die Finanzierung für das UMTS-Geschäft bereit zu stellen. Diese Verpflichtung hat die France Télécom in einem Brief, der auch der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vorliegt, konkretisiert, in der Form, dass MobilCom mit allen finanziellen Mitteln zum Erwerb der UMTS-Lizenz sowie zusätzlich mit einen Betrag von maximal 10 Milliarden Euro für den Zeitraum 2000 bis 2010 für die Bereitstellung der Dienstleistungen ausgestattet wird.
Das CFA beinhaltet keine vertragliche Verpflichtung, dass sich MobilCom den Businessplan und das Budget durch die France Télécom genehmigen lassen muss. Das CFA besagt ausdrücklich, dass das "Coordination Commitee" zwischen dem Mehrheitsaktionär Gerhard Schmid und der France Télécom kein Organ der MobilCom AG ist. Der MobilCom Vorstand und der Aufsichtsrat würden daher gegen das geltende deutsche Aktienrecht verstoßen, insbesondere gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn sie im Interesse nur eines Aktionärs handeln würden.
Allerdings besagt das CFA, dass eine Absprache zwischen den beiden Groß-Aktionären France Télécom und Gerhard Schmid in wichtigen strategischen Sachverhalten stattfinden soll, so zum Beispiel beim Businessplan.
Im Oktober 2000 präsentierte MobilCom ihren Businessplan den kreditgebenden Banken. Dabei wurde MobilCom von der France Télécom unterstützt.
Aktuell arbeitet MobilCom an einer aktualisierten Fassung des Businessplans. Dieser Vorgang entbindet France Télécom jedoch nicht von ihren bestehenden vertraglichen Verpflichtung gegenüber MobilCom. Die Tatsache, dass das Unternehmen die UMTS-Lizenz in Höhe von 8,2 Milliarden Euro ersteigerte (zwei Drittel des UMTS-Investments) und dem damit zwingend in Verbindung stehenden Netzaufbau, lassen wenig Spielraum zu, den Finanzbedarf von MobilCom zu verringern.
www.mobilcom.de/...resse_1729.html?shop_id=&vp_nummer=&w_code=
MobilCom
18.02.2002
Am Freitag, den 15. Februar 2002 zitierte "Dow Jones" einen Sprecher der France Télécom, dass "die finanzielle Verpflichtung der France Télécom gegenüber MobilCom bei null liege, so lange man sich nicht über den Businessplan mit MobilCom geeinigt hätte." Der Sprecher sagte weiter zu Reuters: "Alle Vereinbarungen von France Télécom mit MobilCom sind abhängig von unserer Zustimmung zum Businessplan."
Die Aussagen sind missverständlich. Deshalb wollen wir auf folgendes hinweisen:
Das Cooperation Framework Agreement zwischen den beiden Unternehmen bestätigt, dass France Télécom vertraglich verpflichtet ist, jede finanzielle Unterstützung zur Ersteigerung der UMTS-Lizenz zu leisten, sowie darüber hinaus die Finanzierung für das UMTS-Geschäft bereit zu stellen. Diese Verpflichtung hat die France Télécom in einem Brief, der auch der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vorliegt, konkretisiert, in der Form, dass MobilCom mit allen finanziellen Mitteln zum Erwerb der UMTS-Lizenz sowie zusätzlich mit einen Betrag von maximal 10 Milliarden Euro für den Zeitraum 2000 bis 2010 für die Bereitstellung der Dienstleistungen ausgestattet wird.
Das CFA beinhaltet keine vertragliche Verpflichtung, dass sich MobilCom den Businessplan und das Budget durch die France Télécom genehmigen lassen muss. Das CFA besagt ausdrücklich, dass das "Coordination Commitee" zwischen dem Mehrheitsaktionär Gerhard Schmid und der France Télécom kein Organ der MobilCom AG ist. Der MobilCom Vorstand und der Aufsichtsrat würden daher gegen das geltende deutsche Aktienrecht verstoßen, insbesondere gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn sie im Interesse nur eines Aktionärs handeln würden.
Allerdings besagt das CFA, dass eine Absprache zwischen den beiden Groß-Aktionären France Télécom und Gerhard Schmid in wichtigen strategischen Sachverhalten stattfinden soll, so zum Beispiel beim Businessplan.
Im Oktober 2000 präsentierte MobilCom ihren Businessplan den kreditgebenden Banken. Dabei wurde MobilCom von der France Télécom unterstützt.
Aktuell arbeitet MobilCom an einer aktualisierten Fassung des Businessplans. Dieser Vorgang entbindet France Télécom jedoch nicht von ihren bestehenden vertraglichen Verpflichtung gegenüber MobilCom. Die Tatsache, dass das Unternehmen die UMTS-Lizenz in Höhe von 8,2 Milliarden Euro ersteigerte (zwei Drittel des UMTS-Investments) und dem damit zwingend in Verbindung stehenden Netzaufbau, lassen wenig Spielraum zu, den Finanzbedarf von MobilCom zu verringern.
www.mobilcom.de/...resse_1729.html?shop_id=&vp_nummer=&w_code=