Prüfung zur Einleitung
München (ots) - In der von MLP am 16. Mai 2002 einberufenen
Pressekonferenz zu den Vorwürfen des Anlegermagazins 'Börse Online'
wird unter anderem Herr Jobski von der Staatsanwaltschaft Mannheim,
Dezernat Wirtschaftskriminalität, zitiert. Nach Angaben von MLP soll
Herr Jobski sich folgendermaßen geäußert haben: "Es gibt anonyme
Anzeigen gegen MLP, wonach MLP unzureichende Abfindungen an
Minderheitsaktionäre gezahlt habe. Ein Ermittlungsverfahren wird
jedoch nur bei Bestehen eines Anfangsverdachts eingeleitet. Ein
Anfangsverdacht besteht, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte
einen Vorwurf stützen. Mangels Bestehen eines Anfangsverdachts wurde
und wird ein Ermittlungsverfahren gegen MLP nicht eingeleitet."
Auf Anfrage von 'Börse Online' dementierte Herr Jobski den
Wortlaut dieser Äußerung: "Das habe ich so nicht gesagt. Ich habe
lediglich gesagt, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein
Ermittlungsverfahren anhängig ist. Was die Zukunft betrifft kann die
Staatsanwaltschaft keine Aussagen treffen. In Richtung Zukunft ist
diese Stellungnahme also zu revidieren." Somit ist weiter offen, ob
gegen MLP ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
ots Originaltext: Börse Online
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Gruß Pichel